Wenn man schwarzfährt bei einer strecke die mehr als 60€ kostet lohnt sich das nicht eigentlich mehr als den ticket preis zu bezahlen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

60€ ist die pauschale die immer, unabhängig vom Preis, verlangt werden kann. Bei Fahrten die über 30€ kosten kann der doppelten Fahrpreis verlangt werden was dann auch mehr als 60€ sind.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60 Euro erheben. Er kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt; hierbei kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html

In ganz Deutschland gilt: Ohne gültigen Fahrschein doppelter Fahrpreis mindestens jedoch 60 Euro. Beispiel Sie steigen in einen ICE ohne Fahrschein. Der Fahrpreis zum nächsten Halt würde 40 Euro kosten. Dann müssen sie 80 Euro zahlen.

Ausserdem können die Verkehrsunternehmen wenn man mehrmals erwischt wird ein Hausverbot erteilen.

Das kostet eigentlich das Ticket PLUS 60 EURO

bdhejaksb 
Fragesteller
 12.02.2023, 12:26

Achsoo okay 😂

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Oh man, diese Antworten hier. Lediglich zwei sind richtig, nämlich die von "WeinhdlerPaul" und "Nemesis900"

Man bezahlt immer den doppelten Fahrpreis, MINDESTENS jedoch 60€. Nicht grundsätzlich 60€.

Das sieht dann folgendermaßen aus:

  • Ticket kostet 5€ = 60€ Strafe
  • Ticket kostet 10€ = 60€ Strafe
  • Ticket kostet 30€ = 60€ Strafe
  • Ticket kostet 50€ = 100€ Strafe
  • Ticket kostet 150€ = 300€ Strafe

usw.

Schwarzfahren lohnt sich also nicht. Wird man mehrfach erwischt, steigt außerdem die Wahrscheinlichkeit auf eine Strafanzeige. Das kostet dann direkt mal mehrere tausend Euro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fahrdienstleiter bei der Deutschen Bahn

Nein weil man in dem Fall natürlich auch das erhöhte Entgelt zur Beförderung zahlt