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Wie kann man aus Wechselstrom 3 Phasen machen?

Hallo ich möchte es mal versuchen, mit einem DDR-Asynchronmotor ein Elektrofahrrad zu bauen. Der Motor braucht Wechselstrom, ich kann aber nicht mit nem riesigen Kabel durch den Ort fahren.

Meine Überlegung: Autobatterie --> Wechselrichter von 12VDC zu 230VAC.

Mit Kondensator (18MFD) würde das schon gehen bei dem Motor (250W, 220V und 1,52A und cos phi 0,74).

Vom Wechselrichter würde ich dann einen Spannungsregler verwenden bis maximal 230V, damit ich den Strom verringern und somit die Leistung begrenzen kann, damit mir der Motor unter Last nicht anfackelt.

Ich müsste versuchen, parallel zu den Ritzeln noch eine Riemenscheibe am Rad anzubringen und dann mit richtiger Übersetzung zum Motor arbeiten. Ich denke 250W sind auf dem Fahrrad spürbar, es soll ja nicht schnell sein, nur besser den Berg hochkommen.

Ich möchte kreativ sein und kein fertiges Motorset kaufen, sondern mal was ganz exklusives bauen.

Ich habe gesehen, Dreiphasenwechselrichter kosten tausende Euro. Als Lehrling kann und will ich mir das nicht leisten.

Bitte helft mir ein wenig, ich bin dankbar über alle Ratschläge.

Mein Bedenken ist, wenn ich nur Einphasenstrom via Kondensator nehme, ändert sich doch der Strom im Betrieb.

Wenn der Motor im Betrieb warm wird, steigt doch der elektrische Widerstand. Bei gleicher Spannung müsste also Strom und Leistung abnehmen und dann haut die Kapazität vom Kondensator nicht mehr hin und es wird noch heißer. Theoretisch kann ich den Motor dann immer nur kurz betreiben.

Was sagt ihr dazu?

Fahrrad, Elektromotor, Batterie, Elektrik, Spannung, E-Bike, Kondensator, Physik, Generator, Drehstrom

Freischaltung / Entfernung von elektronischer Drossel bei E-LKrads (L1E, 45 km/h) auf B196 [L3e-A1] / ABE / TÜV?

Grüße

Folgende Situation: mittlerweile gibt es genügend elektrische Leichtkrafträder mit L1e Straßenzulassung begrenzt auf 45 km/h. Roller, E-Mopes, etc.

Darunter gibt es auch die allseits bekannte Sur-Ron X oder die Talaria Sting L1e. Diese haben eine elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung eingebaut, eben auf 45 km/h, damit sie eine L1e Zulassung bekommen; diese lässt sich aber relativ einfach aushebeln, in dem man einfach ein Kabel im Kabelstrang durchtrennt. Damit dürfte nach meinem Verständnis ja erstmal die Zulassung nach L1e wegfallen.

Jetzt haben wir aber in Deutschland ja zumindest den Sonderfall, dass es sowas wie eine B196 Erweiterung gibt, die das fahren von 125ern bzw. bis 11 kW Dauerleistung erlaubt - ohne jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung und zusätzlich dazu, gibt es noch beim TÜV die Möglichkeit eine Einzelbetriebserlaubnis zu erwirken (= Einzelabnahme?). Selbstverständlich muss eine richtige Zulassung her (großes Kennzeichen) anstatt eines Versicherungskennzeichen.

Jetzt versuche ich herauszufinden, ob es wohl möglich wäre, eben jenes E-LKrad von der elektronischen Drossel zu befreien, beim Tüv eine Einzelzulassung zu bekommen und es dann einfach als E-Krad < 11 kW zuzulassen und legal mich damit im öffentlichen Raum zu bewegen?

Ergänzend: wenn das möglich ist, wäre es theoretisch denkbar, dass ich gar keine L1e Version der jeweiligen Bikes kaufen muss (die kosten immer um die 400-500€ Aufpreis, für Spiegel, Schutzbleche, Kennzeichenhalter, Blinker, etc) sondern diese selbst nach meinem Geschmack an die bereits ungedrosselten Offroad Versionen anbaue und damit dann zum Tüv fahre und ebenfalls eine Straßenzulassung bekomme?

Vielen Dank

Tuning, Verkehrsrecht, Führerschein, Drossel, E-Bike, TÜV, Zulassung, E-Bike Tuning

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