Lasing Bike vorher verkaufen?
Hallo, ich habe die Möglichkeit von mein Arbeitgeber ein Leasing Bike zu bekommen, den kann ich wenn ich will nach 3 Jahren kaufen und dann würde es mir gehören. Nun meine Frage: darf ich das Bike auch schon vorher verkaufen ? Die Leasing rate wird mir 3 Jahre von Gehalt sofort abgezogen. Heißt also ich würde die rate immer bezahlen nur halt kein Bike ,sagen wir Mal nach 2 Jahren haben
4 Antworten
es gibt teure Ablösen siehe hier www.pedelec-forum.de
Du bist nur Nutzer. Leasingnehmer ist der Arbeitgeber. Auch bei Kündigung, Arbeitgeberwechsel etc
Eine Leasingsache ist Eigentum des Leasinggeber und Du kannst kein fremdes Eigentum verkaufen. Der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Käufer wäre nichtig wegen Rechtsmangel.
Verkaufst Du fremdes Eigentum unter vorstellen falscher Tatsachen, so ist gegenüber dem Käufer der Straftatbestand Betrug erfüllt (Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis). Gegenüber dem Eigentümer machst Du dich wegen Unterschlagung strafbar (Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis). Das innenverhaltniss zu deinem Arbeitgeber wird durch Veruntreuung belastet und kann fristlos gekündigt werden. Neben all den strafrechtlichen Folgen kommen auch noch zivilrechtliche Folgen auf dich zu (Schadensersatz).
Alles in allem..... Lass es besser.
Danke für die Aufklärung . Ich wollte es ja auch nicht machen, ich bin nur in solchen Sachen sehr Neugierig was passieren kann
Du kannst nicht etwas verkaufen, das dir nicht gehört.
Leasing ist kein Kauf auf Raten! Sondern du bezahlst dafür, dass du das Fahrrad benutzen darfst, das jemand anderes gehört. Leasing ist letztendlich nichts anderes als Miete.
Das heißt auch, dass du bei Ablauf des Leasingzeitraums das Fahrrad zurück geben musst. Alternativ wirst du wahrscheinlich ein Angebot bekommen, dieses Rad (dann ein Gebrauchtrad) zu kaufen.
Nein, das ist Vertragsbruch. Du bist zwar Besitzer, aber noch nicht Eigentümer
Sobald Du Eigentümer bist hast du das Recht das Fahrrad zu verkaufen, aber nicht vorher.
Ich bin aber nach 3 Jahren der Eigentümer wenn ich 10 Prozent des Kaufpreises bezahle
Ja. Da steht
- nach drei Jahren
- wenn du das Fahrrad anschließend gekauft hast.
Solange nicht beides eingetreten ist, gehört das Fahrrad nicht dir.
Ich bin aber nach 3 Jahren der Eigentümer wenn ich 10 Prozent des Kaufpreises bezahle