Beim unwissenden Schwarzfahren erwischt

Hallo,

Ich habe folgendes Problem: Ich hatte mir eine Monatskarte für den September gehohlt für 41,30€. Auf dieser Monatskarte muss man nun die Kundenkartennummer aufschreiben und erst dann ist sie gültig das habe ich auch getan.

Das Problem ist nun, dass die Kundenkarte nur bis August gültig war, was mir nicht in den Sinn kam. (wer merkt sich den die ablauftermine seiner Karten) Heute kam also ein Kontrolleur in die Bahn in der ich saß und forderte meinen Fahrausweis, als ich sie ihm gab sah ich nur noch das Dollarzeichen in seinen Augen. Er sagte mir doch das ich Pech habe, denn die Monatskarte sei nicht gültig da die Kundenkarte seit einem Monat nicht gültig ist.

In typischer Kontrolleurs-manier war er stets unfreundlich und tippte meine Daten schön gemütlich in sein Gerät ein, so dass ich meine Zielhaltestelle an der Schule natürlich "zufällig" verpasst habe und zur Schule laufen durfte.

Also hab ich diesen Monat 41,30€ für das Monatsticket -für nichts- ausgegeben, kann obendrauf 40€ bezahlen, bin zu spät zur Schule gekommen weil der Kontrolleur ein Ars** ist und mich absichtlich länger in der Bahn aufgehalten hat und währenddessen doch meinte das es ja meine Schuld ist (ist es ja auch), ich eben Pech habe (jo hatte ich auch) und dass es ja nicht sein Problem wäre (ist es auch wieder nicht) dabei darf das grinsen auf seinem Gesicht selbstverständlich nicht fehlen.

Alles in allem: ich hatte heute einen schlechten Tag.

Meine Frage ist jetzt nun: Kann ich meine Kundenkarte im Nachhinein verlängern lassen und anschließend nur etwa 7€ bearbeitungsgebühr bezahlen?

Ich wohne in Bremen, falls es weiterhilft.

Bremen, Kundenkarte, Schwarzfahren, Fahrticket
Schulrechtslage in Bremen brauche dringend hilfe!

hallo liebe community,

ich habe ein Problem mit der Rechtslage einer Berufsschule hier in Bremen und umzu. mein Problem liegt darin das mehr als 2/3 meiner mitschüler ein Zeugnis bekommen indem sämtliche noten mit einem N/B also Nicht bewertbar betitelt sind. unser lehrer meinte das wenn man mehr als 25% des unterrichts gefehlt hat die berechtigung besteht nur N/B´s zu verteilen. 2 Fragen stellen sich mir also.

1: liegt der Prozentsatz wirklich bei 25%? ich habe nähmlich etwas von 33% gehöhrt.

2: wenn ich Ärztlich bescheinigte Ateste bei meinem lehrer abgebe hat er dann immernoch das recht meine entschuldigten fehltage auf diese 25% mit aufzurechnen?

wir haben 1 mal die woche unterricht bei 40 Kalenderwochen in der schule ist ich bin jetzt durch einen zwischenfall auf diese schule gekommen und hatte bis zu den zeugnissen 7 unterrichtstage gehabt die ich alle wahrgenommen habe. Mein mitschüler hatte nur 5 tage da durch das er später als ich in diese schule kahm. auch er hat alle 5 Tage wahrgenommen. Ich bekomme ein zeugniss mit noten da ich 100% des unterrichts anwesend war. er bekommt aber nur ein zeugniss mit N/B obwohl auch er 100% des unterrichtes anwesend war. Mein lehrer meinte er könnte das subjektiv betrachten und selbst entscheiden wer N/B und wer eine note bekommt. wir haben beide die selben noten geschrieben in jeden fach im mündlich ebenfalls. hier stellen sich mir wieder 2 Fragen.

  1. Darf der lehrer das wirklich subjektiv betrachten?
  2. gibt es eine midestzugehöhrigkeit in einer klasse in der er anspruch auf ein Zeugnis hat?

wäre nett wenn ihr mir in der Rechtslage helfen könntet ich möchte was an meiner schule was bewirken und meinen mitschülern dringen helfen.

MFG Takei254

Schule, Unterricht, Recht, Anwalt, Bremen, Zeugnis

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