Assalāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa barakātuh,
eine wichtige Frage beschäftigt viele berufstätige Musliminnen und Muslime:
Was tun, wenn einem das Pflichtgebet (Ṣalāh) während der Arbeitszeit verboten wird?
Ein Bruder berichtet, dass sein Chef ihm untersagt hat, während der Arbeitszeit zu beten – selbst wenn er nur wenige Minuten für das Gebet benötigt und dabei niemanden stört. Es wurde ihm klargemacht, dass religiöse Praktiken am Arbeitsplatz nicht erwünscht sind.
Er betet nun teilweise heimlich oder verschiebt das Gebet, was laut islamischem Recht (fiqh) nur in Ausnahmefällen erlaubt ist.
Daher stellen sich folgende Fragen:
- Was sagt die Scharīʿah dazu, wenn das Gebet aus Angst vor Arbeitsplatzverlust hinausgezögert oder unterlassen wird?
- Ist das pünktliche Verrichten des Gebets (ṣalāh fī waqtih) unter allen Umständen farḍ?
- Gibt es gültige Ausnahmen (rukhṣah), die das Nachholen rechtfertigen?
- Welche Lösungen sind möglich, um den Imān zu wahren und dennoch im Arbeitsumfeld standhaft zu bleiben?
Der Qurʾān sagt:
„Das Gebet ist den Gläubigen zu festgelegten Zeiten vorgeschrieben.“ (Sūrah an-Nisāʾ, 4:103)
Wie können wir also in dieser Prüfung standhaft bleiben, ohne in Konflikt mit der Dīn zu geraten?
Gewalt oder Konfrontation sind keine Lösung. Doch darf man das Gebet aus Angst oder sozialem Druck unterlassen?
Ich bin dankbar für jede Antwort, Fatwā, persönliche Erfahrung oder Hinweis auf islamkonforme Lösungswege.
Möge Allāh uns mit Standhaftigkeit (thabāt), Weisheit (ḥikmah) und Stärke im Imān leiten.
Wa ʾllāhu aʿlam.
Jazākum Allāhu ḫayran.