3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Sunna, Wudu, Gebetswaschung
Bewusst weggelassene Gebete können nicht nachgebetet werden, nur verschlafene oder vergessene.
Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, muss bei der ersten, sich bietenden Gelegenheit das versäumte Gebet nachholen, wie wir aus folgenden Hadit erfahren:
"Wer ein Gebet vergisst, verrichtet es, sobald er sich daran erinnert." (21)
Wer dagegen das Gebet absichtlich nicht verrichtet, weil er es nicht als eine vorgeschriebene Pflicht anerkennt, wird als Ungläubiger betrachtet. In einem Hadit lesen wir:
"Die Verpflichtung, welche uns (Muslime) von ihnen (den Ungläubigen) unterscheidet, ist das Gebet; wer es unterlässt, ist ungläubig." (22)
(21) Überliefert bei An-Nasa'yy und At-Tirmidyy
(22) Überliefert bei Ahmad und den übrigen Verfassern der Sunna- bzw. Hadit-Sammlungen
Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 22
Du musst sogar Fajr nachbeten… aber du konntest ja nicht aufstehen und deine Intention war ja es zu Beten, darum bete es nach
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim
Natürlich.
Woher ich das weiß:Recherche