Ist es diskriminierend, wenn man Bewerberinnen nicht einstellt, weil sie ein Kopftuch tragen?

Nein 54%
Ja 46%

61 Stimmen

18 Antworten

Im öffentlichen Dienst gibt es Bereiche, in denen es ein Kopftuchverbot gibt. Und da hat das Kopftuchverbot nichts mit Diskriminierung oder Rassismus zu tun.

Der Staat soll bei seinen Amtshandlungen dem Bürger neutral gegenüber auftreten, ohne das man dem Amtsträger seine Religion oder Parteizugehörigkeit ansieht. Der Bürger soll das Gefühl haben, ihm steht eine neutrale Person gegenüber.

Es sind auch nicht nur muslimische Frauen betroffen. Auch Juden dürfen während der Amtshandlungen keine Kippa tragen und Christen dürfen eine Kruzifixkette nicht sichtbar zeigen.

Die sog. Neutralitätspflicht ist in Art. 33 Abs. 5 GG als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums verankert und in § 60 Abs. 1 BBG, § 33 Abs. 1 BeamtStG niedergeschrieben.

Auch gibt es für das Kopftuchverbot vom Bundesverfassungsgericht wegweisende Entscheidungen:

  1. Kopftuchverbot an Schulen bedarf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Regelung (2 BvR 1436/02)
  2. Ein pauschales gesetzliches Kopftuchverbot an allen Schulen ist unzulässig (1 BvR 471/10)
  3. Kopftuchverbot im Gerichtssaal bei Verhandlungen ist verfassungsgemäß (2 BvR 1333/17), d.h. es ist auch mit dem Recht der freien Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG) vereinbar.

Das größte Gegenargument in Bezug auf die Neutralitätspflicht ist aber oft: "Warum hängt in bayerischen Amtsstuben und Gerichtssälen ein Kreuz?" Die Antwort dadrauf ist wenig juristisch sondern vielmehr historisch bedingt: Deutschland ist Teil des europäisch-christlichen Abendlandes.

Aber ganz so einfach ist hier die Sache auch nicht. Auf Verlangen eines Prozessbeteiligten ist das Kreuz abzuhängen.

In Bezug auf die Neutralitätspflicht ist 2023 vor dem Amtgericht Leipzig ein Prozess ausgesetzt worden, weil ein marokkanisch-stämmiger Angeklagter nicht damit einverstanden war, dass im Foyer des Gerichtsgebäudes eine Israel-Flagge auf einem Bildschirm gezeigt wurde. Er hatte als gläubiger Muslim durch die Solidaritätsbekundung des Gerichts mit Israel die Befürchtung, aufgrund der Eskalation im Nahostkonflikt nicht fair behandelt zu werden.

Ähnlich würde es wohl einem jüdischen Angeklagten gehen, wenn er einer kopftuchtragenden Richterin und/oder Staatsanwältin gegenüber sitzt.

Bei Lehrern ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Hier kommt es nämlich auf das Bild der Schule an. Wenn dort mehrheitlich muslimische Kinder hingehen oder es sich um eine welt- bzw. gesellschaftsoffene Schule handelt, ist es wohl schwierig ein Kopftuchverbot durchzusetzen.

Die Neutralitätspflicht gilt für Angehörige aller Religionen und jeden Geschlechts gleichermaßen.

Durch das Kopftuchverbot soll das Vertrauen in die Neutralität des Amtsträgers gewahrt werden.

Soll eine kopftuchtragende Lehrerin an einer Schule, die mehrheitlich von Christen besucht würde, jeden Elternabend dem Vorwurf ausgesetzt sein, sie würde, nur weil sie selbst ein Kopftuch trägt, kopftuchtragende Schülerinnen besser benoten, als christliche Schülerinnen ohne Kopftuch.

So einen Fall hat es mal in der Klasse einer Cousine von mir gegeben. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

Wenn das wirklich der grund ist schon.

Aber wie willste das beweisen? Ich vermute in den meisten fällen denken sich die leute das dann vielleicht nur selbst.

Der wahre grund war vermutlich einfach nur das jemand qualifizierteres sich beworben hat.

Und das ist einfach immer der richtige weg. Der beste bekommt den job. Fertig.

Nein

Religion ist Privatsache, da sind sich doch die meisten einig. Und da man durch das öffentliche Zeigen religiöser Symbole darüber hinausgeht, sollte es auch gedeckt sein, wenn man deswegen nicht eingestellt wird.

Nein

Jeder Chef, der mit Kundschaft zu tun hat, wird alles unterlassen, was ihm schaden könnte. Das ist aber nicht nur auf das Kopftuch bezogen. Es betrifft die gesamte Kleidung und das gepflegte Äußere. Der Banker kann keinen Mann mit Irokesenhaarschnitt einstellen und der Inhaber einer Modeboutique keinen Mann mit Anzug und Krawatte.

Ist es diskriminierend jemanden nicht einzustellen weil die Person ein Mütze, eine Glatze oder blaue Haare trägt?

Unter diesen Gesichtspunkten wäre es auch diskriminierend jemanden nicht einzustellen weil diese Person nicht für den Job geeignet ist.

Natürlich ist es theoretisch diskriminierend wenn jemand aus einem Grund nicht genommen wurde. Hierbei ist der Grund aber vollkommen egal. Die Firma sucht nach etwas bestimmten und wenn man da nicht rein passt, dann ist das eben so.

Das aber als tatsächliche Diskriminierung zu sehen oder sich dadurch persönlich abgewertet zu fühlen würde ich als übertrieben empfinden. Keiner erhält gerne eine Absage und selten bekommt man den wahren Grund zu hören. So ist leider das Leben.

Wenn jemand mit Kopftuch der Meinung ist, dass dies der Grund für Absagen ist, könnte die Person sich ja auch ohne Kopftuch bewerben. Ggf. ändert sich dann etwas oder eben nicht. Aber zumindest ist man sich dann sicher.