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Abschleppdienst: Greift bei einer Leerfahrt das Pfandrecht wenn das Auto schon umgeparkt wurde?

Kurze Schilderung:

Mein Freund parkte auf einem Privatparkplatz meines Nachbarn, der nicht als solcher gekennzeichnet war (große Fläche mit vielen freien Parkplätzen), daher war Ihm das auch nicht bewusst. Im Nachinein viel jetzt gerade allerdings auf, dass auf dem Parkplatz eine Platznummer (103 o. Ä. also kein Kennzeichen) aufgemalt war.

Mein Nachbar rief einen Abschleppdienst an (sehr symphatischer Mensch halt, Abschlepper und er sind Kollegen :)). Das wurde von uns dann bemerkt und wir gingen zum Auto. Dazu wurde noch die Polizei verständigt. Die Personalien wurden aufgenommen, alle notwendigen Daten dem Abschlepper gegeben und das Auto haben wir daraufhin ordnungsgemäß auf einen öffentlichen Parkplatz gegenüber gestellt. Bis hierhin also alles legitim und korrekt, ganz klar der Fehler meines Freundes.

Die Polizei ging dann auch wieder. Als diese weg war, verlangte der Abschlepper 100€ Bar und sofort für seine Leerfahrt. Eine Rechnung auszustellen in der aufgeschlüsselt ist, für welche Positionen jetzt genau 100€ verlangt werden verweigerte er. Wir baten um normale Rechnungsstellung, damit mein Freund den Betrag überweisen kann, auch diese verweigerte er.

Da wir das Geld um diese Uhrzeit nicht sofort in Bar auftreiben konnten (ohnehin kam uns die 100€ mit Zeitdruck und Verweigern jeglicher Begründung der Höhe relativ "abzockerhaft" vor), erwiderte er nur "Gut, dann sind es jetzt 250€" knallte seine Tür zu und fuhr mit dem Abschleppwagen zu dem Auto meines Freundes und begann diesen aufzuladen. (Wohlbemerkt: Das Auto stand nicht mehr auf dem Privatparkplatz!)

Auf Fragen was jetzt die rechtliche Grundlage sei ein auf einem ausgeschilderten Parkplatz abgestelltes Auto abzuschleppen erwiderte er nur noch "Pfandrecht". Dass das Auto zu diesem Zeitpunkt rechtsmäßig auf einem öffentlichen Parkplatz Stand, habe ich per Foto/Video festgehalten.

Wir fühlen uns richtig abgezockt. Vor allem ärgerlich da das Auto für den Arbeitsweg gebraucht wird und ohne Klage sicherlich nicht rausgerückt wird, um die 250€ kommt man also vermutlich nicht rum.

Nun ist die Frage, hat der Abschlepper recht? Darf er bei einer Leerfahrt das Geld, ohne jegliche Begründung der Höhe nach, sofort verlangen und ansonsten das Auto wieder an den Haken nehmen, obwohl es schon selbstständig vom Parkplatz entfernt wurde? Das die Kosten der Leerfahrt in einer angemessenen Höhe getragen werden müssen verstehe ich völlig, das war halt Unachtsamkeit die nunmal Geld kostet, aber das geht meines Rechtsempfindens nach - ich weiß empfinden und Recht sind meist zwei verschiedene Dinge, eindeutig zu weit. Eventuell ist ja jemand hier kundig auf dem Gebiet.

Vielen Dank im Voraus.

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Rücktritt vom Autokauf?

Hallo,

Ich brauche dringend eure Hilfe. Es geht um folgenden Sachverhalt.

Wir haben uns vor 12 Tagen (heute Freitag, am Montag letzte Woche das Auto besichtigt) ein Auto angeschaut, welches wir auch haben wollen. Eine verbindliche Bestellung haben wir unterschrieben, sodass das Auto erstmal sicher für uns ist. Nach 7 Tagen (also den Montag darauf) schickte ich ihm die EVB Nr. zur Zulassung des Fahrzeuges. Leider war diese falsch, woraufhin ich mich sofort um eine Neue bemühte. Am Freitag, also nun der 12. Tag nach Unterschrift der verbindlichen Bestellung, ist das Fahrzeug zugelassen, aber nicht mit dem vereinbarten Wunschkennzeichen, welches wir am Tag der Unterschrift Angaben. Also: Fehler des Verkäufers. Die Unterlagen liegen bei der Zulassungsstelle und der Verkäufer forderte uns auf, selbst zur Zulassungsstelle zu fahren, wenn wir das Auto noch am Samstag haben wollen. Obwohl alles über einen Zulassungsdienst läuft!

Nun überlegen wir vom Kauf zurück zu treten, weil einfach nichts klappt. Es besteht kein Kaufvertrag. Lediglich eine unterschriebene verbindliche Bestellung. Und den Finanzierungsantrag haben wir auch noch nicht unterschrieben, nur angefragt. Eine Auftragsbestätigung in Folge der unterschriebenen Bestellung haben wir bis heute nicht erhalten.

Nun die Frage an jemand, der sich mit solcher Thematik auskennt. Kann man noch von "Kauf" zurück treten oder nicht mehr ? Wenn nicht, wer kommt für die falsche Zulassung auf?

Verbindliche Bestellung 50%
Autokauf 25%
Auto 13%
Fahrzeug 13%
Rücktritt 0%
Falsches Kennzeichen 0%
Kaufvertrag 0%
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