Darf der Seitenstreifen auf Landstraßen (Vorfahrtstraßen) zum abbiegen befahren werden?
Hallo. Ich habe gerade meinen Führerschein bestanden und beobachte immer öfter Autofahrer dabei, wie sie auf Landstraßen kurz vor dem Abbiegen auf den befestigten Seitenstreifen fahren, natürlich nur, wenn dort keiner parkt, hält oder fährt. Für mich ergibt das Sinn, schließlich wird der Verkehrsfluss nicht behindert, da andere Teilnehmer problemlos vorbeifahren und so ihre Geschwindigkeit halten können, aber ist dies auch rechtens?
Da ich während der gesamten Theorie und Praxis nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde, ist es wahrscheinlich unzulässig, aber vielleicht wisst ihr ja Genaueres!
Danke!
5 Antworten
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Ich möchte zuerst die vorigen Antworten kommentieren: langsam fahrende Fahrzeuge wie 25 km-Traktoren und Mofas müssen den Standstreifen benutzen. (Dafür müssen sie sogar die breite durchgezogene Linie überqueren) Ich persönlich benutze den Seitenstreifen unserer Vorfahrtstrasse auch zum abbiegen. Dazu habe ich folgendes Zitat gefunden: Das Fahren auf dem Seitenstreifen ist zudem unter anderem erlaubt, wenn es dazu dient, anderen das Überholen zu ermöglichen. Dies
Ich muss sagen, dass ich so ein Fahrer bin, der nicht gerne bremst und deswegen lasse ich oft schon bischen früher rollen, dass ich dann bei der Ausfahrt die richtige Geschwindigkeit habe.
Wenn dann noch jemand hinter mir fährt, fahre ich auch manchmal bischen früher die Ausfahrt raus (also auf den Seitenstreifen wenn du es so willst :)) dass die anderen mich schon überholen können.
Das ist nicht erlaubt
Grundsätzlich gilt das man die Fahrbahnbegrenzung nicht überfahren darf. Ein Pannenstreifen ist zwar auch durch eine Fahrbahnbegrenzung abgeteilt, darf/muss im Falle einer Panne/Liegenbleiben aber verwendet werden.
Wenn ein Fahrer vor dir beim Abbiegen frühzeitig auf den Pannenstreifen fährt, also die Fahrbahnbegrenzung überfährt, dann ist dies grundsätzlich nicht zulässig. Es dient zwar - wie du schon selbst schreibst - dafür, dass der Verkehrsfluss nicht ausgebremst wird, zulässig ist es aber trotzdem nicht.
Ich glaube zwar nicht das die Polizei ein solches Vergehen direkt beanstandet und bestraft, zulässig ist es aber dennoch nicht. Sollte die Polizei das sehen und den Fahrer herauswinken dürfte das in erster Linie auf eine "mündliche Verwarnung" hinauslaufen. Eine Bußgeld wäre zwar auch möglich, die einzelnen Polizisten haben da aber einen gewissen Entscheidungsraum und müssen nicht grundsätzlich ein Bußgeld verhängen. Eine freundliche und mündliche Verwarnung mit dem Hinweis auf die möglichen Gefahren reicht m.E. vollkommen aus und so sehen es wohl auch viele Polizisten.