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Ja, auch ein Mofa ist ein Kleinkraftrad. Die Frage ist schlecht formuliert und man erwartet scheinbar, dass man die Begriffe umgangssprachlich (und somit falsch) auslegt.

In §4 FeV wird klar geregelt, dass du mit einer Mofaprüfbescheinigung auch Fahrzeuge der Klasse L1e-B fahren darfst, wenn sie auf 25 km/h gedrosselt sind. "L1e-B" ist ein "zweirädriges Kleinkraftrad".

Die korrekte Antwortmöglichkeit auf die Frage, welche Fahrzeuge den Seitenstreifen nicht benutzen müssen, wäre somit nicht pauschal "Kleinkrafträder", sondern "Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h".

Man geht hier einfach irrtümlich davon aus, dass jeder beim Wort "KKR" direkt an ein 50er-Moped und beim Begriff "Mofa" an ein Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h denkt.