Wie die Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen?
Wenn Sie bei Google nach "Anhörung im Bußgeldverfahren" suchen, ist das erste Videoergebnis dieses:
https://www.youtube.com/watch?v=TqJhDURXd0g
Grundsätzlich sagt dieser Verkehrsanwalt, dass man nur die Pflichtfelder in der "Anhörung im Bußgeldverfahren" ausfüllen soll und nicht angeben soll, ob man der Fahrer war oder nicht, da ein Geständnis nach seiner Erfahrung die Bußgelder nicht nur nicht reduziert, sondern sogar erhöht. Siehe vor allem 02:15, wo er sagt, nach einer einfachen Entschuldigung würden die Standardstrafen im Bußgeldkatalog steigen. Stimmt das aber?
Natürlich ist es nicht nur er. Wenn Sie bei jedem anderen Verkehr Anwalt Beratung auf YouTube schauen, sagen sie das gleiche stark. Ich habe nicht einen Verkehrsanwalt gesehen, der etwas anderes sagt.