Wie die Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen?

1 Antwort

Das ist völlig korrekt, was der sagt. Der Hintergrund ist folgender.

Grundsätzlich gilt: man kann nur für das bestraft werden, was auch nachgewiesen werden kann. Die im Bußgeld angegebenen Strafen sind parktisch immer nur das Minimum, was man auf jeden Fall kriegt, wenn einem ein Verkehrsverstoß nachgewiesen wird. Es gibt keine Regelung, dass durch mildrnde Umstände das Bußgeld rduzuert werden kann.

Man kann eventuell nur komplett ums Bußgeld rumkommen, wenn man nachweisen kann, dass entweder die Messung falsch erfolgte oder dass im Bußgelldverfahrens elber ein formaler Fehler begangen wurde.

Mit der Zusendung des Anhörungsbogens ist schon mal klar, dass man als Täter festgestellt wurde und dass man den Verstoß begangen hat. Nur wenn man tatsächlich nicht gefahren ist, kann man auch nicht bestraft werden. Bei Verstößen, bei denen Punkte drohen, wurde aber das Foto meistens schon mit dem Passfoto vom Einwohnermeldeamt abgeglichen.

Schickt man den Anhörungsbogen nicht zurück, wird der Bußgeldbescheid erlassen und das angedrohte minimale Bußgeld wird fällig.

Wie gesagt, durch irgendwelche Entschuldigungen kann man die Höhe des Bußgeldes bzw. auch die Verhängung von Punkten nicht vermindern. In die Richtung bringt das nichts. Man kann aber durch Aussagen, und das gilt z.B. auch bei Verkehrsunfällen oder sonstigen Vorwürfen, aus Versehen Sachen zugeben, die zu einer Verschärfung der Strafe führen können und von solchen Tatbeständen gibt es jede Menge. Ein so aus Versehen gemachtes Geständnis kann dann als Beweis dafür dienen, eine höhere Strafe zu verhängen.

Ganz typisch ist eine Begründung, die darauf schließen lässt, dass man nicht aus Versehen oder aus Unachtsamkeit zu schnell gefahren ist, sondern absichtlich wider besseren Wissens. Das ist dann Vorsatz und bei Vorsatz verdoppelt sich das Bußgeld. Eine ganz fatale "Ausrede" kommt auch immer wieder vor, dass jemand sagt, er sei müde gewesen und habe deshalb einen Fehler gemacht. In dem Moment gibt man sogar eine Straftat zu, denn sich übermüdet ans Steuer zu setzen, wird als Fahruntüchtigkeit wie zu viel Alkohol oder Fahren unter Drogen gewertet.

Da also irgendwelche Ausreden, Begründungen und Entschuldigungen nie strafmindernd wirken können, aber häufig straferhöhend, ist der Rat, sie ganz bleiben zu lassen. Wer nichts sagt, sagt auch nichts falsches.