Blitzerxxxx?


21.08.2020, 11:02

Sachsen-Anhalt

3 Antworten

Ab 21 kmh zu viel wird dir die Fagrerlaubnis (Führerschein) weggenommen. Ansonsten eine eher hohe Strafe. Wieviel genau weiß ich nicht kommt auf dein Bundesland an.

Juliahvsjdbd  23.08.2020, 19:37

Also , erst ab 21 zu schnell erwartet dich mehr.

Was ich so gelesen und gehört habe ist da der alte Bußgeldkatalog gültig.

Doch Vorsicht: In Deutschland gilt die sogenannte Wiederholungstäterregelung. Werden Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr außerorts oder innerorts geblitzt, kann die zuständige Behörde ein Fahrverbot von einem Monat verhängen. Ob diese seit Einführung der StVO-Novelle am 28.April 2020 noch Bestand hat, ist unklar. „Das habe ich aus dem Internet Seite: https://www.bussgeldkatalog.de/innerorts-geblitzt/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=innerorts%20geblitzt&utm_content=bussgeldkatalog.de-search&utm_campaign=c-355506901&gclid=EAIaIQobChMIkMTnz-2x6wIVjbt3Ch3hEAZkEAAYAyAAEgK4YvD_BwE

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Kommt zuerst einmal auf dein Bundesland an aufgrund des Formfehlers des neuen Bußgeldkatalogs.

Wenn es nach dem alten Katalog geht:

Bild zum Beitrag

Und hier der neue:

Bild zum Beitrag

Hier die Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/#geschwinnergb

 - (Auto und Motorrad, Blitzer, Bußgeld)  - (Auto und Motorrad, Blitzer, Bußgeld)
Juliahvsjdbd  27.08.2020, 14:01

Beachte das Zeichen:* neue Fahrverbotsregel wegen eines Formfehlers in der StVO-Novelle nichtig

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BretzelMitT  27.08.2020, 14:41
@Juliahvsjdbd

Nicht direkt. In jeden Bundesland sind andere Regeln. In Thüringen z. Bsp. "gelten" die neuen Regeln. Die Strafen kommen aber erst wenn der Formfehler behoben ist. Sodass man gemäß der neuen Regeln zahlen muss.

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BretzelMitT  28.08.2020, 07:42
@Juliahvsjdbd

Ja, keine Ahnung xD ich habe am Anfang meiner Antwort gleich geschrieben: "Kommt zuerst einmal auf dein Bundesland an aufgrund des Formfehlers des neuen Bußgeldkatalogs."

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Juliahvsjdbd  28.08.2020, 13:23
@BretzelMitT

Für Verwarnungsgeld- / Bußgeldverfahren, die einen Tattag seit dem 28. April 2020haben, gilt folgende Regelung:

  • Alle noch nicht abgeschlossenen Verwarnungsgeld- und Bußgeldverfahren werden von der Zentralen Bußgeldstelle geprüft und nach der alten Bußgeldkatalog-Verordnung erlassen und geahndet.
  • Rechtskräftige Bußgeldbescheide werden geprüft und angeordnete Fahrverbote, die nach der alten Bußgeldkatalog-Verordnung nicht vorgesehen sind, werden von der Zentralen Bußgeldstelle nicht vollstreckt. Dies gilt ausschließlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts zwischen 21-30 km/h und außerorts bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 26-40 km/h. Die in der Zentralen Bußgeldstelle eingegangenen bzw. eingehenden Führerscheine werden zurückgesandt.
  • Rechtskräftige Bußgeldbescheide mit einem Fahrverbot aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts, bleiben rechtswirksam und das ausgewiesene Bußgeld muss gezahlt werden.
  • Rechtskräftige Bußgeldbescheide, die aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16-20 km/h (Bußgeldbetrag in Höhe von 70 €) innerorts oder 16-20 km/h (Bußgeldbetrag in Höhe von 60 €) außerorts erlassen worden sind, werden auf die Bußgeldbeträge der bis zum 27. April 2020 gültigen Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst und von der Zentralen Bußgeldstelle zurückgezahlt.
  • Rechtskräftige Bußgeldbescheide, die ein Bußgeld in Höhe von 70 € aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts ab 21-25 km/h oder innerorts ab 21-25 km/h in Höhe von 80 € haben (das angeordnete Fahrverbot wird nicht vollstreckt), sind rechtskräftig und müssen bezahlt werden, da sich der Bußgeldbetrag auch nach der bis zum 27. April 2020 gültigen Bußgeldkatalog-Verordnung nicht geändert hat.

https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/neue-oder-alte-bussgeldkatalog-verordnun/2073985

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Der Bußgeldkatalog gibt da haargenaue Auskunft!