Wurde mit 16 km/h zu viel geblitzt?ANHÖRUNG IM BUSSGELDVERFAHREN?

4 Antworten

Du wurdest als Halter des Kennzeichens angeschrieben, um die Identität des Fahrers zu klären. Wenn der Betroffene bekannt ist, bekommt dieser auch den Bussgeldbescheid mit dem entsprechenden Betrag zugestellt.

Mit dem Anhörungsbogen wird von der Bußgeldbehörde deinem Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs genüge getan. Sie müssen dir daher diesen Anhörungsbogen schicken, bevor sie einen Bußgeldbescheid erlassen können. Da du dich aber nicht selbst belasten musst, bist du nicht verpflichtet, diesen auszufüllen und zurückzuschicken. In den allermeisten Fällen ist es auch ratsam, das nicht zu tun. Denn die Bußgeldbehörde muss dir die Schuld nachweisen, du musst nicht nachweisen, dass du unschuldig bist. Du musst aber Angaben zur Person machen, wenn die Bußgeldbehörde deine Personalien nicht schon hat oder diese unrichtig sind und sie ein berechtigtes Interesse im Rahmen des Bußgeldverfahrens daran hat.

Nubiaaa 
Fragesteller
 11.01.2023, 14:31

Wenn ich jetzt nichts zurückschicke kriege ich dann bald noch ein Brief wo dann meine Strafe angegeben ist also der Betrag den ich zahlen muss , denn in diesen Briefen steht keine Geldstrafe ?

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Schestko  11.01.2023, 14:44
@Nubiaaa

Wahrscheinlich schon, wenn die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid erlässt. Sie kann das Verfahren auch einstellen. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Das steht dann aber alles in der Rechtsbehelfsbelehrung drin.

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Nein, du kannst auch einfach gar nichts machen.

Würde ich so tun.

Nur Anhörung wenn du nicht zahlen willst . Da muss aber eigentlich ein Betrag stehen . Bei mir zubindest immer. Hab’s geschafft an drei Tagen hintereinander in einer 30 er Zone, die ich gefühlt immer langsam fahre, geblitzt zu werden 😂 also gefühlt geschlichen.