Geblitzt was nun?

2 Antworten

Wenn Du da nicht´s "gegen sagen" willst, musst Du das nicht zwingend zurückschicken!

Die Anhörung ist nur ein Angebot (bzw. für die Behörde ein rechtlich notwendiges Übel).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ausfüllen, zurück schicken, Bußgeldbescheid abwarten.

Valon653 
Fragesteller
 02.01.2024, 05:47

Kurz und knackig ✅ Danke

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