Einsatz während Bewegungsfahrt - Rechtslage?

3 Antworten

Das hängt ein wenig vom Bundesland ab, aber im Bereich der Feuerwehr ist die Leitstelle ja nur koordinierend und nicht führend tätig. Der zuständige Einsatzleiter/Zug- oder Gruppenführer/Kommandant sollte darüber informiert werden und das eigentlich auch entscheiden. Straßenverkehrsrechtlich spricht nichts dagegen.

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Die StVO steht dem nicht im Wege. Zu prüfen wären also die Vorgaben deines Bundeslandes dazu und die feuerwehrinternen Regelungen dazu.

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Ist der MTW in der AAO mit drin ? Bzw ist es nen standardmäßig Mitausrückendes Fahrzeug? Wenn ja, bin ich mir absolut sicher, dass dieses Fahrzeug mit Sonder- und Wegerechten zur Wachen fahren darf und soll.

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