Einsatz während Bewegungsfahrt - Rechtslage?
Wir fahren bei uns in der FFW in guten Jahren maximal 20 Einsätze. Aus diesem Grund gibt es bei uns öfter Bewegungsfahrten. Jetzt nehmen wir einmal folgendes Szenario:
Das LF steht im Gerätehaus, der MTW ist auf Bewegungsfahrt. Darf jener MTW jetzt ohne Rückmeldung zur Leitstelle mit Sonderrecht zum Gerätehaus zurück fahren um evtl. weitere Kräfte zum Einsatzort zu bringen? Oder muss auch diese Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn gemeldet werden?
3 Antworten
Das hängt ein wenig vom Bundesland ab, aber im Bereich der Feuerwehr ist die Leitstelle ja nur koordinierend und nicht führend tätig. Der zuständige Einsatzleiter/Zug- oder Gruppenführer/Kommandant sollte darüber informiert werden und das eigentlich auch entscheiden. Straßenverkehrsrechtlich spricht nichts dagegen.
Die StVO steht dem nicht im Wege. Zu prüfen wären also die Vorgaben deines Bundeslandes dazu und die feuerwehrinternen Regelungen dazu.
Ist der MTW in der AAO mit drin ? Bzw ist es nen standardmäßig Mitausrückendes Fahrzeug? Wenn ja, bin ich mir absolut sicher, dass dieses Fahrzeug mit Sonder- und Wegerechten zur Wachen fahren darf und soll.