Alten VW Feuerwehrbus kaufen und fahren?

7 Antworten

Hallo MirrordEgg,

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind nicht einfach als "Pkw" oder "Lkw" zugelassen, sondern als "Sonderkraftfahrzeug Feuerwehr" eingetragen.

Bei Wiederzulassung durch eine Privatperson muss der Fahrzeugbrief auf einen normalen Pkw oder Lkw umgeschrieben werden.
Damit einhergehend sind alle Sonderrechtsanlagen technisch und optisch außer Betrieb zu nehmen. D.h., dass sie entweder komplett ausgebaut werden müssen oder aber außer Betrieb gesetzt und abgedeckt/abgeklebt. Auch evtl. vorhandene, reflektierende Beklebung ist zu entfernen (bspw. Konturmarkierungen oder Heckwarnmarkierungen - die sind aber eher bei neueren Einsatzfahrzeugen zu finden). Zudem dürfen in aller Regel hoheitliche Kennzeichnungen wie das Stadt/-Gemeindewappen nicht am Fahrzeug verbleiben.

Einzige Möglichkeit wäre unter Umständen, das Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen. Dann kann die Sonderrechtsanlage prinzipiell bleiben, muss aber im normalen Straßenverkehr abgedeckt bzw. abgeklebt werden.
Um das Fahrzeug wiederum als Oldtimer zulassen zu können, muss das Fahrzeug aber weitestgehend im Originalzustand sein und sich zur "Pflege des Kfz-technischen Kulturguts" eignen. Ein Umbau zu einem Campingmobil oder ähnliches wäre so zum Beispiel nicht möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Hoheitszeichen, Feuerwehr Schriftzug use entfernen. Sondersignal Anlage abklemmen. Zum TÜV fahren und das Teil als NKW eintragen lassen sie sind nämlich als sondern kfz eingetragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

kenn welche von oldtimertreffen,fahrzeuge sind zugelassen und alles drinn.die machen folgendes,bei straßenfahrt sind die blaulichter abgedeckt und das tatü durch umschalter außer gefecht.steht auch in den papieren das die sondersignale bei straßenfahrt nicht aktiv sein dürfen

Wenn er TÜV hat, darfst du ihn auch fahren.

Und da alles, was am Fahrzeug verbaut ist, auch funktionieren muss, musst du das Blaulicht abbauen. Nur tot legen geht nicht.

Ich fand in einem Forum folgende Information (Stand 2017): 

„Beim Ausscheiden aus dem Fw-Dienst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und es darf auch (für Privatpersonen) keine neue erteilt werden (§19 Absatz 2a StVZO).

Um das Fahrzeug mit unveränderter Optik privat zulassen zu können, bräuchtest du also eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO. Die nach Landesrecht dafür zuständige Stelle kann dir ggf. sagen, unter welchen Rahmenbedingungen das in deinem Fall möglich ist.“

MirrordEgg 
Fragesteller
 16.04.2020, 08:57

Weißt du ob das auch für Österreich gilt?

0
T3Fahrer  16.04.2020, 09:00

Das dürfte aber insgesamt nicht schwer werden. In Deutschland gibt es massenweise alte VW Busse aus Feuerwehr-Vorbesitz...

1