Was war das?

5 Antworten

Einsatz: ja, denn ohne Einsatz kein Blaulicht und Martinshorn.

Es kann sein, dass sich an diesem Punkt eine "Bereitstellungszone" für einen Einsatz befand. Bereitstellungszonen sind Stellen, die Einsatzkräfte anfahren, wenn sie an der eigentlichen Einsatzstelle noch nicht benötigt werden.

Zum Beispiel bei einer automatischen Brandmeldung in einem Objekt mit größerem Gefahrenpotential fahren wir bei meiner Feuerwehr mit zwei Zügen plus Sonderfahrzeuge hin, das bedeutet immerhin elf Fahrzeuge. Solange erkundet wird, bleibt ein Zug in einer Bereitstellungszone stehen, um nicht die ganze Einsatzstelle zu verstopfen und eine geregelte Fahrzeugaufstellung zu ermöglichen.

Bei den meisten Meldungen handelt es sich um Fehlalarme, gleich welcher Art (technische Fehler in der Brandmeldeanlage, falsche Auslösung, falsche Alarme in gutem Glauben usw) die sich innerhalb von Minuten erledigt haben.

Das wäre jetzt meine Idee zu deiner Schilderung, ob die richtig ist... Keine Ahnung 🤷 das kann von hier aus keiner beurteilen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

§38 StVO: „(…)(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.(…)“

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Das Blaulicht blieb an martinhorn aus

damit keine Sonderwegerechte, frag mal nach in deinem Bekanntenkreis ob was vorgefallen ist.

Erenenenen  18.07.2021, 21:57

“Sonderwegerechte“ gibt es in Deutschland nicht. Es gibt Sonderrechte (§35 Stvo), die ein Einsatzfahrzeug im Einsatz immer nutzen darf (auch ohne Blaulicht und folgetonhorn) und es gibt die sog. „Wegerechte“ (§38 StVO)

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14905403  18.07.2021, 22:36
@Erenenenen

Um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen brauchst du kein Einsatzfahrzeug, da Personengebunden (Ausnahme: Rettungsdienst)

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iwaniwanowitsch  18.07.2021, 22:08

Es gibt keine "Sonderwegerechte". Das sind getrennte Paragraphen.

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Moin,

ich schätze das war im Rahmen einer Kolonnenfahrt. Eine Kolonne gilt als 1 Fahrzeug. Sofern kein Einsatz läuft für Leib und Leben, haben sich die Fahrzeuge an die STVO zu halten. Demnach, wenn das erste Fahrzeug an einer roten Ampel vorfährt, halten auch alle anderen an.

Sollte die Ampel Grün sein beim 1. Fahrzeug, aber im Verlauf Rot, das 5. Auto dann rot hätte, fährt dieses dennoch weiter. Da wie gesagt, alle Fahrzeuge der Kolonne als 1 fahrzeu gelten.

Kolonnen von Einsatzfahrzeugen kennzeichnen sich durch Beflaggung und Sonderrechte (Blaulicht), Martinshorn wird beim Überfahren einer Kreuzung genutzt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Silbermond2706  18.07.2021, 21:56

Kann auch sein, dass Einsatzfahrzeuge auf dem Weg in die Katastrophengebiete waren. Diese fahren dann auch in der Kolonne und sind entsprechend zu kennzeichnen.

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14905403  18.07.2021, 22:34
Sofern kein Einsatz läuft für Leib und Leben, haben sich die Fahrzeuge an die STVO zu halten. 

Nein, bei der Feuerwehr reicht wenn es erforderlich um hoheitliche Aufgaben zu erfüllen

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Das klingt nach einer Kolonne. Die Fahrzeugschlange gilt als EIN Fahrzeug, hält sich aber an die allgemeinen Verkehrsregeln. Um bei Rot über die Kreuzung fahren zu dürfen, hätte auch Martinshorn eingeschaltet sein müssen.

TremendousHeat  19.07.2021, 00:04
Um bei Rot über die Kreuzung fahren zu dürfen, hätte auch Martinshorn eingeschaltet sein müssen.

Nein, völlig falsch. Wo hast du das her? Die StVO gibt so etwas nicht vor. Man ist als Einsatzkraft natürlich dringlichst dazu angehalten, das Einsatzhorn bei einer Kreuzungs-Überfahrt einzuschalten, jedoch ist das mitnichten eine Pflicht.

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User11211  19.07.2021, 05:49
@TremendousHeat

Ohne einsatzhorn sind aber andere Verkehrsteilnehmern nicht verpflichtet dir freie Bahn zu schaffen StVO §38 1

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Werdande  19.07.2021, 11:35
@TremendousHeat

In der StVO ist immer von blauen Blinklicht UND Horn die Rede, siehe auch Kommentar von User11211. Im übrigen wird es auch feuerwehrintern so gelehrt.

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TremendousHeat  20.07.2021, 01:19
@Werdande

Was erzählst du denn da mit ,,es ist IMMER von blauem Blinklicht und Horn die Rede"? Schau dir mal §38 Absatz 2 an. Da steht es nicht drin ;)

Erst denken, dann reden. Ansonsten kommt Müll raus, wie bei dir.

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TremendousHeat  20.07.2021, 01:19
@User11211

Und was hat das jetzt mit dem Überfahren einer Kreuzung zu tun? Nichts. Ganz genau!

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User11211  20.07.2021, 05:38
@TremendousHeat

Ne ist bloß so wenn du kein Horn anhast dich keiner durchlassen muss und bei einem Unfall der Maschinist ziemlich am Arsch ist.

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Werdande  20.07.2021, 12:58
@TremendousHeat

Ach ja, das Internet. Ganz bequem von zu Hause aus beleidigen, ohne direkte Konsequenzen fürchten zu müssen.

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TremendousHeat  21.07.2021, 23:44
@User11211

Ganz genau. Bestreite ich ja nicht. Aber eine Pflicht zur Hornbenutzung bei einer Kreuzungsüberfahrt gibt es einfach nicht.

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TremendousHeat  21.07.2021, 23:44
@Werdande
  1. Wo habe ich irgendwen beleidigt?
  2. Was hat das jetzt damit zu tun, dass du Unrecht hast?
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