Motorrad mit Unfall gekauft?

3 Antworten

Den TÜV interessiert nicht, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte. Solange keine sicherheitsrelevanten Mängel als Folge eines Unfalls erkennbar sind, wird dazu auch nichts im HU-Bericht stehen.

Wenn du einen Kaufvertrag über ein ausdrücklich unfallfreies Fahrzeug abgeschlossen hast, hast du Anspruch auf Lieferung eines unfallfreien Fahrzeugs. Kann der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen, kannst du zurücktreten oder Schadenseratz fordern. Hatte er nie die Absicht, ihn zu erfüllen, kannst du ihn strafrechtlich belangen, was dir aber dein Geld nicht direkt zurückbringt.

Redlabel111 
Fragesteller
 15.01.2022, 16:17

„Der Verkäufer erklärt,

dass das Motorrad in der Zeit, in der es sein Eigentum war“ der Text stand halt als Überschrift.

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paule312  15.01.2022, 16:25
@Redlabel111

Wenn es noch einen weiteren Vorbesitzrer gab hast du glaub ich gelitten.

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Redlabel111 
Fragesteller
 15.01.2022, 16:27
@paule312

Ja es gab vor ihm noch 1 Besitzer :( kann man diesen rausfinden? Weil wenn er ihm das auch Unfall frei verkauft hat kann man ihm beweisen das er einen Unfall hatte.

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schlappeflicker  15.01.2022, 16:35
@Redlabel111

Dann hat es den vorbesitzer damit halt mal hingelegt oder ist hingefallen Das ist ja dann kein Unfall wenn dir das Ding in der Garage umfällt

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Redlabel111 
Fragesteller
 15.01.2022, 16:45
@schlappeflicker

Trotzdem ist das Motorrad dann aber nicht Unfall/umfall frei so wie er es angekreuzt hat

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paule312  15.01.2022, 17:01
@Redlabel111
Der Verkäufer erklärt, dass das Motorrad in der Zeit, in der es sein Eigentum war

Wenn das drüber stand stimmt es aber wieder...

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Zivilrechtlich kannst du natürlich alles und jeden Verklagen, wie der Richter entscheidet ist dann eine andere Sache.

Beim Motorradfahren selber kenne ich kenien Fahrer, der noch nie den Asphalt geküsst hat. Da soltle man schon unterscheiden zwischen einem Umfaller und einem Unfall. Beim Auto unterscheidet man ja auch zwishen eine PArkrempler und enien Unfall.

Ansonsten steht es dir natürlic immer frei, VOR dem Kauf das motorad zu begutachten (lassen).

Redlabel111 
Fragesteller
 15.01.2022, 16:52

Ja und was mach ich jetzt ?

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Jetzt die Frage kann ich da mit dem Anwalt vorgehen und mein Geld zurück verlangen ?

Ja. Mit Kaufvertrag in der Hand ist es ein leichtes das über den Anwalt zu regeln.

Vorher würde ich dem Verkäufer jedoch abbieten, einer Kaufpreisminderung zuzustimmen.