Motorrad mit Unfall gekauft?
ich habe ein Unfall/Umfall Motorrad gekauft und erst später festgestellt das dass Motorrad ein Unfall hatte, der Verkäufer hat mir vor dem Verkauf auf WhatsApp tüv Bericht in dem nichts drin Stande geschickt. Dann war noch eine Rechnung bei wo der Hinweis stand lenkanschlag gabelbrücke leichte Delle, das hab ich natürlich überlesen. Trotzdem hat er angekreuzt das dass Motorrad Unfall/Umfall frei ist. Jetzt die Frage kann ich da mit dem Anwalt vorgehen und mein Geld zurück verlangen ?
3 Antworten
Den TÜV interessiert nicht, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte. Solange keine sicherheitsrelevanten Mängel als Folge eines Unfalls erkennbar sind, wird dazu auch nichts im HU-Bericht stehen.
Wenn du einen Kaufvertrag über ein ausdrücklich unfallfreies Fahrzeug abgeschlossen hast, hast du Anspruch auf Lieferung eines unfallfreien Fahrzeugs. Kann der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen, kannst du zurücktreten oder Schadenseratz fordern. Hatte er nie die Absicht, ihn zu erfüllen, kannst du ihn strafrechtlich belangen, was dir aber dein Geld nicht direkt zurückbringt.
Wenn es noch einen weiteren Vorbesitzrer gab hast du glaub ich gelitten.
Ja es gab vor ihm noch 1 Besitzer :( kann man diesen rausfinden? Weil wenn er ihm das auch Unfall frei verkauft hat kann man ihm beweisen das er einen Unfall hatte.
Dann hat es den vorbesitzer damit halt mal hingelegt oder ist hingefallen Das ist ja dann kein Unfall wenn dir das Ding in der Garage umfällt
Trotzdem ist das Motorrad dann aber nicht Unfall/umfall frei so wie er es angekreuzt hat
Der Verkäufer erklärt, dass das Motorrad in der Zeit, in der es sein Eigentum war
Wenn das drüber stand stimmt es aber wieder...
Wenn es ihm aber nicht umgefallen ist, war es während seiner Zeit unfallfrei
Zivilrechtlich kannst du natürlich alles und jeden Verklagen, wie der Richter entscheidet ist dann eine andere Sache.
Beim Motorradfahren selber kenne ich kenien Fahrer, der noch nie den Asphalt geküsst hat. Da soltle man schon unterscheiden zwischen einem Umfaller und einem Unfall. Beim Auto unterscheidet man ja auch zwishen eine PArkrempler und enien Unfall.
Ansonsten steht es dir natürlic immer frei, VOR dem Kauf das motorad zu begutachten (lassen).
Jetzt die Frage kann ich da mit dem Anwalt vorgehen und mein Geld zurück verlangen ?
Ja. Mit Kaufvertrag in der Hand ist es ein leichtes das über den Anwalt zu regeln.
Vorher würde ich dem Verkäufer jedoch abbieten, einer Kaufpreisminderung zuzustimmen.
„Der Verkäufer erklärt,
dass das Motorrad in der Zeit, in der es sein Eigentum war“ der Text stand halt als Überschrift.