Beim spicken erwischt worden,welche Folgen?

Hallo Community, ich bin gerade fertig mit der Welt,ich wurde heute zum ersten mal beim spicken erwischt obwohl ich nicht gespickt habe. Zur Info Q1 letzte Klausur vor dem Halbjahreszeugnis in Pädagogik NRW. Ich werde die Situation jetzt genau so schildern wie es abgelaufen war:

Wir hatten 3 Schulstunden Zeit und ab Ende der zweiten Stunde ist mein Lehrer durch die Klasse gegangen und hat in die Federmappen der Schüler geguckt. Ich habe nicht gemerkt,das er gerade die Federmappen kontrolliert und war nur auf meine Klausur konzentriert. Dann als ich bemerkte das er meine Mappe kontrolliert,hat er einen Spicker darin gefunden. Ich habe aber wirklich nicht drauf geguckt. Meine Mappe war die ganze Zeit zu und die Stifte die ich benutzt hatte lagen auf dem Tisch. Der Lehrer hat also in meine geschlossene Federmappe gesucht und auf diesem "Spicker" standen (ich weiß selber nicht mehr genau was drin stand,aber ich vermute)3-4 Wörter die mit Definition dahinter standen. Daraufhin hat mein Lehrer meine Klausur genommen, Datum und Uhrzeit sowie Täuschungsversuch an den Rand geschrieben,hat den Spicker mitgenommen aber mir meine Klausur zurückgegeben und mich weiter schreiben lassen. Was wird davon jetzt gewertet und was nicht? Ich habe den Spicker wirklich kein einziges Mal benutzt,er war einfach da zur Sicherheit das wenn ich nichts weiß ich zur Sicherheit nochmal drauf gucken konnte,aber ich schwöre es euch ich habe nicht draufgeguckt. Deswegen Ärger ich mich auch so,weil ich nichts getan habe. Wenn ich auf den Spicker geguckt hätte und dann erwischt worden wäre würde ich das akzeptieren! Aber in meinem Fall kann ich das einfach nicht akzeptieren.. Während der Klausur wurden 4 Schüler erwischt,die einen Zettel in der Federmappe haben.

Nun frage ich euch,welche Rechte habe ich jetzt als Schüler? Kann ich die Situation nicht irgendwie erklären, sodass nur der Teil nicht bewertet wird, wo die Wörter die auf dem Spicker standen,aber die restlichen Aufgaben schon bewertet werden? Oder kriege ich jetzt eine 6? Kann die Klausur eventuell nachgeschrieben werden,da es ja 4Leute waren die "erwischt" wurden?Und wie soll ich das meinen Eltern erklären?! Wenn ich noch eine 5 bekommen würde,würde ich dies noch verkraften aber eine 6 nicht! Meine Eltern werden doch total enttäuscht sein,aber ich habe wirklich nicht drauf geguckt :( Bitte um hilfreiche Antworten, ich bin echt verzweifelt..

Schule, Rechte, Gesetz, Klausur, Lehrer, Schulsystem, Nordrhein-Westfalen, Qualifikationsphase, Täuschungsversuch
Durfte ich meinen eigenen Duden mit ins Abi nehmen?

BITTE VORHER LESEN

Ich habe heute (in NRW, berufliches Gymnasium) das Deutsch-Abi geschrieben.

In den normalen Klausuren davor hatte ich immer meinen eigenen Duden mit und das war auch erlaubt. Heute hatte ich ihn auch mit, da ich dachte, dass es erlaubt ist.

Nachdem ich abgegeben hatte und meine Sachen packen wollte, fragte die Lehrerin, die zuletzt Aufsicht hatte nach dem Duden und ich sagte, das sei mein eigener. Dann hat sie mich gefragt, ob ich den mitnehmen darf. Ich glaube, sie war keine Deutschlehrerin und wusste es nicht so ganz genau. Ich habe dann ja gesagt und ihr den Duden auch nochmal gegeben und gesagt, dass sie ihn kontrollieren kann und er keine Notizen enthält. Dann hat sie ihn kontrolliert und ich habe gefragt, ob alles gut sei und sie hat genickt.

Allerdings habe ich jetzt Angst, dass sie nochmal nachfragt, ob ich das durfte.

Weiß jemand, ob ich das durfte?

Der Duden stand auf der Klausur auch bei den zugelassenen Hilfsmitteln, wie auch die Lektüren aus dem Unterricht, die ich ebenfalls dabei hatte. Allerdings war es beim Duden so, dass vorne auch welche auslagen.

Und könnte das als Täuschungsversuch gelten, wenn ich das nicht wusste, dass ich das nicht darf und obwohl die Lehrerin den kontrolliert hat? Würde ich also wegen einem "unbeabsichtigten Täuschungsversuch" mein Abitur nicht bekommen?

Danke im Voraus!

Schule, Abitur, Duden, berufliches Gymnasium, Abiturprüfung, Deutsch Abitur, Täuschungsversuch, Abitur 2019
Täuschung exmatrikulation?

meine freundin hat in einer prüfung geschummelt und ich habe ihr die formlen für die aufgaben vorgegeben, jedoch wurde dies im fenster gespiegelt. Man sieht weder mich noch lösungen eben nur die formeln, da die klausur online war sind wir uns unsicher, ob es erkennbar ist, dass es nicht der laptop ist der sich spiegelt sondern ein anderer bildschirm. da wir die aufnahme nicht einsehen können die frage, ob sie gegen eine exmatrikulation vorgehen kann und die prüfung einfach wiederholen und ob ich wenn ich evtl. sage, dass es meine schuld war auch eine strafe bekomme oder es einfach verfällt

Anbei einmal die Prüfungsordnung falls dies hilft.

§ 12 Versäumnis; Rücktritt; Täuschung; Ordnungsverstoß; Verlängerung der Bearbeitungszeit

(3) Versucht der:die zu Prüfende, das Ergebnis seiner:ihrer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel (im Folgenden einheitlich: Täuschung) zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Dies gilt auch, wenn die Täuschung nachträglich bekannt wird. Die Täuschung muss nicht vollendet sein, der Versuch genügt. Eine Täuschung in diesem Sinne liegt bei schriftlichen Prüfungen insbesondere dann vor, wenn der:die zu Prüfende seine:ihre Arbeit – bei Gruppenarbeiten seinen:ihren gekennzeichneten Anteil der Arbeit – nicht selbstständig anfertigt oder andere als die angegebenen Quellen benutzt oder Textpassagen wörtlich oder sinngemäß übernimmt oder übersetzt, ohne die Quelle kenntlich zu machen (Plagiat). Bei der Erbringung von Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich keine Hilfsmittel verwendet werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn für die Prüfungsleistung bestimmte Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, Gesetzestexte, Formelsammlungen) ausdrücklich zugelassen wurden. Bereits der Besitz/das Mitführen eines generell geeigneten, unzulässigen Hilfsmittels (z. B. Spickzettel, Smartphone, sonstige internetfähige Hardware, PDFs), nicht erst deren Benutzung, gilt als Täuschungsversuch.

(4) Nach einer Täuschung kann der:die zu Prüfende von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden. Um den Prüfungsablauf nicht unnötigerweise zu stören, können der:die jeweilige Prüfer:in oder Aufsichtführende, die eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch feststellen, dem:der zu Prüfenden auch gestatten, die Prüfungsleistung unter dem Vorbehalt zu beenden, dass die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden kann. Die Gründe für die Feststellung sollen aktenkundig gemacht werden.

(5) Ein:e zu Prüfende:r, der:die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem:der jeweiligen Prüfer:in oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). Die Gründe für den Ausschluss sollen aktenkundig gemacht werden.

(6) Wird eine Prüfungsleistung aufgrund dieses § 12 als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, kann der:die zu Prüfende auf Antrag verlangen, dass die Entscheidung vom Prüfungsausschuss überprüft wird. Der Widerspruch ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Monat nach Mitteilung darüber, dass die Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde, zu stellen und zu begründen.

(7) Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden. Diesbezüglich wird ergänzend auf § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Immatrikulationsordnung und auf § 63 Abs. 5 HG NRW hingewiesen; in letzterem heißt es: Ordnungswidrig handelt, „wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung ... verstößt. ... Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden.“ Ein Täuschungsversuch ist schwerwiegend, wenn eine besonders intensive Täuschungshandlung vorliegt. Maßgeblich sind für die Bewertung als schwerwiegend insbesondere die Erheblichkeit der Täuschungshandlung, der Grad der Verletzung der „Spielregeln des Wettbewerbs“, das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit mit anderen zu Prüfenden, die Eignung der Täuschungshandlung zur Beeinflussung des Prüfungsergebnisses und der Grad des Verschuldens. Ein mehrfacher Täuschungsversuch liegt auch dann vor, wenn die Täuschungshandlungen in verschiedenen Modulen, in verschiedenen Prüfungsarten oder auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt wurden oder im Sonstigen anders sind, wobei auch der zeitliche Abstand zwischen den Täuschungsversuchen berücksichtigt werden soll.

(8) Die Benennung konkreter Sanktionsmöglichkeiten in diesem Paragrafen schließt nicht aus, dass unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu weniger einschneidenden Differenzierungen gelangt.

Exmatrikulation, Täuschungsversuch
Welche Konsequenzen gibt es wenn man beim spicken erwischt wird?

Hallo liebe Community, folgendes ist mir passiert :

Wir schrieben eine ,zugegebenerweise wirklich leichte, Englischarbeit (9.Klasse). Eigentlich konnte ich alles, hatte aber für den Fall eines Blackouts einen Spickzettel vorbereitet einfach damit ich mich sicherer fühle.Gleich nach ca.10 Minuten bei der Ersten Aufgabe viel mir ein Wort nicht ein und ich schaute nach.

Soweit so gut ,nur hab ich den Spickzettel unter meinem Blatt liegen lassen, da die Situation es in dem Moment nicht zuließ ihn wegzupacken.Ich habe die Lehrerin (mit der ich eigentlich ein einigermaßen gutes Verhältnis habe) an meinen Platz gerufen um eine Frage zu stellen. Dabei hob sie mein Blatt hoch um es zu lesen und entdeckte den Spickzettel,nahm ihn kommentarlos weg und makierte auf meinem Blatt die Uhrzeit des Vorfalls.Ich fragte sie daraufhin ob ich alles nochmal komplett neu machen darf und schrieb die Arbeit vollständig neu-ganz ohne Spicker.

Nach der Stunde entschuldigte ich mich und versicherte meiner Lehrerin, dass sie an meiner Arbeit sehen wird dass ich es auch ohne Spickzettel problemlos konnte (auch wenn sich das dumm anhört). Sie sagte ,dass es trotzdem konsequenzen haben wird,was zwar aus meiner Sicht total Schwachsinnig ist da ich die Arbeit nochmal komplett neu geschrieben habe und ich finde ,dass man (auch wenn ich es konnte) nicht auswendig wissen muss wie man eine perfekte Bewerbung auf Englisch schreibt.Aus Pädogigischer Sicht jedoch eigentlich ein sehr großzügiger Entschluss war, mir die arbeit nicht gleich wegzunehmen,was ich auch wirklich wertschätze.

Das Problem ist nur ,dass ich den Spickzettel nahezu auswendig konnte und deswegen die erste Aufgabe 1 zu 1 so geschrieben habe wie ich sie auf dem Spickzettel vorbereitet hatte (aber aus dem Gedächtnis). Über denn Sinn von Spickzetteln lässt sich meiner Meinung nach streiten aber ich weiß dass es wirklich dumm von mir war, mich auf so ne Art und Weise erwischen zu lassen -ich sehe die Schuld natürlich auch ganz an meiner Leichtsinnigkeit

Meine Frage ist jetzt : Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen ? -Mit einer note schlechter ? -Abzug der Punkte dieser Aufgabe ? -mit einer 6 ? -einem Tadel ? -Vermerkung auf dem Zeugnis/in der Schulakte ? .-Anruf bei den Erziehungsberechtigten ?

Vielen Dank für eure Hilfe

Schule, Noten, Lehrer, Spicken, Zensur, 9.Klasse, Maßnahme, Täuschungsversuch
Was gilt als Täuschung/Täuschungsversuch?

Hier die Einzelheiten: Bin im Moment in der 13. Klasse eines internationalen Wirtschaftsgymnasiums in Baden-Württemberg. Habe ein paar Infos in mein Wörterbuch geschrieben, welches vor dem Anfang der Klausur direkt von allen eingesammelt wurde. Der Lehrer blätterte es durch und entdeckte unter anderem auch meinen Spickzettel. Während der Arbeit habe ich also nicht gespickt, da mir ja das Buch abgenommen wurde, somit habe ich keine Täuschung begangen und keinen Vorteil gehabt. Die Arbeit musste ich nicht abgeben (durfte weiterschreiben, ohne das der Lehrer was sagte). Am Ende wurden die Bücher mit Spickzetteln drin mitgenommen. Nehme mal an, dass sie jetzt den Fachlehrer/Klassenlehrer kontaktieren. Ich wurde auch nicht direkt beim Täuschen erwischt, der Lehrer entdeckte nur meinen vorgefertigten Zettel, den ich nicht benutzen konnte/nicht benutzt habe. Gilt dies nur unter 'Täuschungsvorbereitung' , da ich den Zettel ja bereits vor der Klausur abgenommen bekommen habe und somit überhaupt nicht benutzen konnte/keinen Vorteil gehabt habe? Oder ist das direkt Täuschung oder Täuschungsversuch, obwohl ich weder beim direkten Spicken erwischt wurde, noch die Möglichkeit hatte, den Zettel zu benutzten. Unter anderem leide ich unter Prüfungsangst. Ich schreibe mir meine Zettel nur, damit ich weiß, das ich immer mal nachgucken KÖNNTE (kann man das erwähnen?). Darf der Lehrer die Arbeit mit 0 Punkten bewerten? Oder Punkte abziehen? Hab mich mal ein bisschen erkundigt aber nichts genaueres gefunden.

Kennt sich da jemand aus? Wie sieht die Rechtslage aus? (Paragraphen wären gut!)

Danke.

Schule, Law, Jura, schulgesetz, Schulrecht, Spickzettel, Täuschung, Paragraph, Täuschungsversuch
Bei der Klausur gespickt.

Biologie ist mein versetzungsgefährdetes Fach und wir haben vor zwei Monaten eine Klausur geschrieben in einem großen Raum. Ich gehe in die 11. Klasse. So, nun haben wir die Klausur geschrieben und zwar mit einer zweiten Klasse unserer Lehrerin, einer 5. Klasse, die haben während dessen ihre Mathearbeit geschrieben. Ich habe aus Verzweiflung also zu meinem Handy gegriffen und die Dinge die ich mir zu Hause aufgeschrieben habe und abfotografiert habe, dort abgeschrieben. Ich habe einen Satz von Wikipedia abgeschrieben. Meine Lehrerin hat mich mit meinem Handy nicht erwischt, die kleinen Kinder hinter mir haben das natürlich gesehen. Einen Monat später meinte sie dann, dass welche Smartphones bei der Klausur benutzt haben und diese Leute eine Woche Zeit haben um sich bei ihr zu melden um dann nachzuschreiben. Ich bin natürlich nicht blöd gewesen und habe mich nicht gemeldet. schließlich hat sie keine Beweise. Einen weiteren Monat später hat sie die Klausuren dann im Sekretariat eingereicht, damit wir uns die Klausuren abholen können. Da wollte ich also heute meine Klausur abholen und dann meinte die Sekretärin, dass meine Klausur nicht dabei wäre und meine Lehrerin alleine mit mir reden will. Suuuuuper. Nun meine Frage: Kann sie mich überhaupt 2 Monate später fürs Spicken beschuldigen, obwohl sie es selbst nicht gesehen hat? Keine Beweise hat? Ich hab die Sätze der Klausur im Nachhinein sogar auswendig gelernt. Ich mein, im Zweifel für den Angeklagten? Ich mein, ich könnte ja noch sagen, da ich eh nicht so gut in Bio bin, dass mir das Fach so schwer fällt, dass ich wortwörtlich gelernt habe..

Ich hoffe auf ernste Antworten und keinr dummen Kommentare. Danke euch, es beschäftigt mich soooo sehr.

Arbeit, Schule, Gesetz, Klassenarbeit, Klausur, Lehrer, Spicken, Täuschungsversuch
Uni täuschungsversuch vorgeworfen, durchsucht und Prüfung nicht bewertet?

Also heute haben wir eine Matheprüfung in der uni geschrieben. Wir durften eine einseitige Formelsammlung benutzen. Während der Prüfung musste ich halt aufs klo und der Prüfer hat mich gefolgt. Ich war da ungefähr 5 minuten. Als ich wieder kam hat er mich angesprochen hast du dein handy benutzt? Ich meinte nein. Er hat dann zugesehen wie ich halt die aufgabe gelöst hab. Als ich dann die Prüfung abgegeben hatte meinte dieser ich solle warten bis alle gegangen sind und ich musste meine hosentasche leeren ob ich ein Handy dabei hatte. Ich hatte aber ehrlich kein Handy dabei oder sonstiges. Mein handy war im Auto. Ich musste sogar meine Tasche leeren. Er hat halt nichts gefunden und behauptete ich habe irgendwie geschummelt obwohl die lösung auf meiner formelsammlung stand. Er meinte das aufgeschriebene sah reingequetscht aus und er werde es dem professor sagen und der wird dann entscheiden ob die prüfung benotet wird oder nicht? Ich hab den ganzen Tag so ein schlechtes Gefühl und hab echt hart gelernt dafür. Was soll ich tun oder was kann ich machen?? Infos zu meiner person 19 jahre alt, studium wirtschaftsingenier was unwichtig für euch klingt klingt aber wichtig für mich ich bin ein Kurde und einer der wenigen mit einem Migrationshintergrund aus dem Nahen Osten. Ich hab mich echt schlechr und angegriffend gefühlt. Mein indischer Komillitione war auch auf klo aber ihm wird nichts vorgeworfen...

Schule, Universität, Täuschungsversuch
Bei Täuschungsversuch erwischt, Konsequenzen zu hart?

Guten Abend,

Ich habe heute Physik Schulaufgabe geschrieben, dazu gab es ein Blatt - von der Lehrkraft erstellt- , welches wir als Hilfsmittel während der Arbeit benutzen durften. Durch den ganzen Stress in letzter Zeit, habe ich mir extrem Panik gemacht und mich, trotz 5-tägiger Vorbereitung, nicht wirklich sicher gefühlt und hatte dementsprechend auch Angst. Dies führte bei mir zu einer Art Kurzschlussreaktion: Spicken! Im Nachhinein bereue ich es wirklich sehr und würde es kein zweites Mal machen, allerdings habe ich mir auf die Formelsammlung nur ganz kleine Notizen gemacht, die meiner Meinung nach nicht ausschlaggebend für eine Note sind. Es waren nur 3-4 Gedanken, die sowas wie "Die Gravitationskraft wird größer, umso geringer der Abstand zum Massepunkt ist". Dies habe ich in kleine Zeichen "übersetzt", so dass ich wirklich nur die Sicherheit hätte und es mir durch den Kerngedanken selbst erschließen hätte müssen. Natürlich rechtfertigt das meinen Täuschungsversuch nicht, jedoch hat sie sich mein Blatt direkt zu Beginn der Arbeit angeschaut (und entdeckt). Ich war erst bei der 1. Aufgabe, bei denen mir diese Notizen überhaupt nichts genützt hätten. Ich habe mir zu dem Zeitpunkt erstmal nur die gegebenen Parameter herausgeschrieben, dann wurde mir direkt mein Blatt und die Prüfung abgenommen. Ich habe mal gegooglet, was die Folgen von Spicken sind und habe herausbekommen, dass es von dem Aufwand des formulierten Spickers abhängt. Eine Arbeit wird nur mit ungenügend bewertet, wenn der Spicker gravierend ist, in meinem Fall war dieses es aber nicht. Hätte man die bereits begonnene Aufgabe nicht einfach nicht zählen lassen können und ich hätte entweder eine neue oder gar keine Formelsammlung mehr bekommen und hätte trotzdem noch hinschreiben dürfen, was ich wusste? Oder wenigstens eine Nachschrift?

Ich weiß, dass es einfach dumm war, das Risiko einzugehen, aber ich konnte mir in dem Moment einfach nicht anders helfen. Betrug ist Betrug, aber war das wirklich die richtige Gewichtung meines Täuschungversuches? Falls es wichtig ist: Ich besuche ein bayerisches Gymnasium in der 10. Klasse.

Was hättet ihr es an der Stelle der Lehrkraft gemacht?

Vielen Dank für eure Antworten und noch eine/n schöne/n Nacht/Tag.

LG

Schule, Betrug, Recht, Klausur, Spicken, Täuschungsversuch
Täuschungsversuch, Folgen/Konsequenzen?

Hallo leute, ich bin 16 und gehe in die 10. Klasse eines Gymnasiums, und wir haben vor 5 Tagen eine Klausur geschrieben, den Text habe ich vorgescchrieben weil die Aufgabe schon vorgegeben war, also alles zu Hause und hab dann in der Klausur selber nur die 1 Aufgabe bearbeitet. Heute holte mich die Lehrerin raus und fragte mich ein paar Fragen über meine Klausur. So sie fing an das ich in der ersten Aufgabe viele Fehler habe und in der zweiten dann irgendwie sehr viel und perfektes Französisch ohne viele Fehlern. In der Klausur war sie nicht die Aufsicht sondern eine andere Lehrerin und eine Freundin von mir schrieb dne selben Text eins zu eins ab. Wir haben also das gleiche aber wir saßen in der Klausur an sehr weit entfernten Plätzen. Als mich meine Lehrerin holte fragte sie mich wie ich die Klausur schrieb, sie meinte es ist unlogisch auf einmal perfekte Klausur zu schreiben. Dann forderte sie mich auf alles zu wiederholen, was ich reinschrieb, in dem Moment war ich unter Druck und konnte sehr sehr wenig antworten, mit sehr viel stottern undso. Dann meinte die Lehrerin ne das kann nicht sein diese Klausur kann ich so nicht bewerten und meinte ich gehe gegebenenfalls zur Schulleitung undso. Ich meinte das ich spontan nicht alles erklären kann und alles in unser Buch das wir benutzen durften stichpunktartig grschrieben und abgeleitet habe( eine bessere ausrede fiel mir nicht ein) Sie meinte dann bring mir morrn dein Buch. Und dnn meinte sie hol mir mal die Freundin die genau das gleiche grschrieben hat. Sie war nicht da und ich muss halt morgen das Buch abgeben. Was kann passieren? Habt ihr da eine Vorstellung, und sie kann es ja nicht vorweisen das ich gespickt bzw getäuscht habe, habe ich während der Klausur auch nicht sondern vorher, also so wie nh Vorbereitung. Also was kann passieren? Danke im Vorraus

Schule, tauschen, Klausur, Täuschungsversuch
Klausur Täuschungsversuch?

Hallo,

ich habe während einer Klausur mehrere schmierzettel (4) angefertigt, worauf ich alles hingeschrieben habe, was ich auswendig gelernt habe (auch das was eigentlich nicht nötig war für die Klausur). Am ende der Klausur wollte ich die Schmierzettel wegschmeißen und ich hab sie zerknüllt, weil ich dachte, dass ich die Schmierzettel nicht abgeben muss. Darauf hat der Lehrer zu mir gesagt, dass ich die Schmierzettel auch abgeben muss.

Als ich heute die Klausur wieder bekommen habe hat der Lehrer gesagt, dass ich einen Täuschungsversuch begangen hätte.... dabei habe ich diese Schmierzettel wirklich während der Klausur angefertigt. Wären das Spicker, hätte ich mich auch damit abgefunden. Er hat auch überhaupt keine Beweise dafür und ich habe es versucht ihm zu erklären, aber er wollte es mir nicht glauben und er wollte mir nicht zuhören.

Sein einziges Argument ist, dass ich Sachen auf die Schmierzettel geschrieben, die nicht in der Klausur vorkamen, aber das ist doch kein Aussagekräftiges Argument... Da ich den Lehrer morgen wieder habe, würde ich gerne Wissen, was ihr machen würdet.

Soll ich morgen nach dem Unterricht nochmal mit dem Lehrer reden und kann er mir überhaupt einen Täuschungsversuch vorweisen, obwohl er praktisch keine Beweise hat? Was kann ich machen, wenn er immer noch der Meinung ist, dass es ein Täuschungsversuch war?

Vielen Dank im voraus!

Schule, Noten, Klausur, Lehrer, Benotung, Täuschungsversuch
Gebrauchter Wagen (Bastlerauto) ohne Garantie gekauft?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich finde hier Hilfe. Unzwar hat mein Mann mir einen gebrauchten BMW 116i gekauft. Als er vor Ort war und den Kauf abgeschlossen hat, sagte der Händler ihm, dass der Wagen keine Garantie hat, außerdem wurde dies und der Zusatz, dass es ein Bastlerauto ist im Vertrag geregelt.

Ich bin wenns hochkommt 700 km bisher mit dem Wagen gefahren und er hat bereits 2 x die Motorleuchte blinken lassen. Beim ersten Mal haben wir es ausschalten lassen (nach Werkstattbesuch) und beim zweiten Mal war mir unwohl bei der Sache und wir habens woanders kontrollieren lassen, da sich der Wagen wirklich GARNICHT mehr fahren ließ. (Hat gerüttelt wie ein Traktor, Gas hat kaum funktioniert, Motor war nach 10 Meter Fahrt am glühen und es war einfach schrecklich). In der Werkstatt wurde nur ein Schaden von 1400 € ermittelt. (Steuerkettensatz etc.). Dort sagten sie ebenfalls, dass der Schaden vom Händler vertuscht wurde und wir verarscht wurden, durch die Klausel mit dem Bastlerauto und keiner Garantie.

Zu meiner Frage:

Haben wir auf irgendwas einen Anspruch? Es schmerzt sehr für mich so eine Summe zahlen zu müssen ..

Muss der Händler trotz Klausel, keine Garantie und Bastlerauto uns gesetzlich trotzdem die Garantie gewähren?

Ist es ein arglistig verschwiegener Mangel? (Kennzeichen Bastlerauto war ja vorhanden, mein Mann kannte die Bedeutung nicht und der Händler hat es ihm falsch erklärt)

Gibt es Gesetzesauszüge die mein Recht stützen würden?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!!

Auto, Recht, Garantie, Händler, Reparaturkosten, Täuschungsversuch, Auto und Motorrad
Lehrer beschuldigt meine Freundin in einer Klausur betrogen zu haben

Hallo. Meine Freundin ist jetzt in der 12 Klasse (also sie macht Abi in 13 Jahren, will ich jetzt nicht erklären ich kapier das auch nicht alles mit den Noten auf so einer Art). Das heißt, die Noten zählen schon ins Abi. Sie hat vor glaub 4 Wochen eine Bio KA geschrieben und hat sie am Donnerstag „raus“ bekommen. Sie hat mich grad angerufen weil sie so Angst hat und jetzt nicht schlafen kann. Jetzt dachte ich, ich helfe ihr und frag euch mal während ich mit ihr telefoniere.

Also er hat allen die Klassenarbeit raus gegeben und dann hat er sie aus dem Klassenzimmer geholt und ihr gesagt, dass er glaubt, dass sie betrogen hat. Er unterstellt ihr, dass sie ein Blatt zur Klassenarbeit dazu gelegt hat. Aber sie beantwortet immer die Fragen in jeder Klassenarbeit auf einem extra Blatt und da hat sie halt für eine Aufgabe 4 Seiten geschrieben (weil sie 15 von 35 Punkten gegeben hat). Ich habe die Klassenarbeit heute auch schon gesehen und ich finde, dass ist gar nicht auffällig anders. So macht sie (auch ich) das immer. Der Lehrer meinte er war jetzt auch schon beim Direktor und der Direktor meinte auch, dass es betrogen sein könnte. Sie hat in der Klassenarbeit sowieso nur 6 NP und deshalb ist es unlogisch. Er will ihr jetzt aber 0 NP geben. Sie ist allgemein keine so gute Schülerin und so was würde sie nie machen. Wenn sie Spicken würde, würde sie es mir sagen, weil wir wirklich beste Freundinnen, fast Schwestern sind, weil sie direkt neben mir wohnt und wir so jeden Tag was machen und auch in der gleichen Stadt auf die Schule geht. Sie würde nie in einer Klassenarbeit betrügen oder was dazu legen. Weil sie total geschockt von der Unterstellung war musste sie heulen. Man musste dann ihre Mutter anrufen, weil sie fast zusammengeklappt ist, weil es sie so überfordert hat. Jetzt meinte der Lehrer, weil sie noch genau wusste, was sie in der Klassenarbeit geschrieben hat und auch noch genau sagen konnte, um was es ging, dass er mit einem anderen Lehrer von ihr redet und es ihr dann morgen in der großen Pause mitteilt, wie er sich entschieden hat (ob 6 oder 0 NP). Dann meinte er übrigens ganz schroff zu ihr: Sonst kannst du ja mal zum Psychologen? Ähhh ist der dumm?

Sie hat jetzt so Angst, dass sie 0 NP bekommt, weil sie so viel dafür gelernt hat. Darf er dass überhaupt machen ihr das unterstellen obwohl er eigentlich keine Beweise hat? Ich finde das total unfair.

Helft mir, sie tut mir so leid.

Schule, Betrug, Angst, Noten, Recht, Schüler, Abitur, Klausur, Lehrer, lügen, Schulrecht, Betrugsversuch, Beweislast, Beweis, Täuschungsversuch
Was tun bei KI-Vorwurf?

Hallo,

mein Dozent hat mich heute benachrichtigt, dass er meine Hausarbeit noch nicht bewerten konnte, da er denkt, ich hätte KI (wahrscheinlich Chatgpt oder wie das heißt) für die letzten drei Seiten meiner Hausarbeit benutzt.

Seine Beschuldigung ist natürlich Quatsch, da ich die Hausarbeit selber geschrieben habe und diese drei Seiten bei denen er das vermutet, ist sogar mein Schlussplädoyer mit meiner eigenen Meinung was noch komischer ist. Warum sollte ich für meine eigene Meinung KI benutzen, wenn meine anderen 17 Seiten in Ordnung waren 🤣.

Jedenfalls "unterstützt" er seine Beschuldigung mit den Fakten, dass ich bei diesen drei Seiten einerseits vergessen habe, einen Blocksatz bei Word zu machen -- dummer Formfehler von mir, nachts um 1 Uhr -- und dass er bei einer KI-Prüfungsseite einen Teil eingegeben hat und da 100% KI rauskam. Ich habe ihn mein Vorgehen erklärt und deutlich gemacht, dass ich kein KI benutzt habe -- warum soll ich auch studieren, wenn ich keine Texte schreiben kann???

Ich habe wirklich keinen einzigen Satz mit KI geschrieben und saß 2 Wochen an dieser Hausarbeit und ich bin verärgert, dass mir sowas vorgeworfen wird.

Jetzt ist meine Frage, was ich tun sollte, falls mein Dozent es als Täuschungsversuch abstempelt und ich ungerecht durchfalle. Soll ich mich vielleicht dann auch direkt beim Prüfungsamt melden und wie soll ich dann mein Anliegen darlegen? Hatte jemand schon Erfahrungen damit gemacht?

Ich wäre dankbar für jede mögliche Hilfe :(

Computer, Studium, Hausarbeit, Betrugsverdacht, künstliche Intelligenz, Betrugsversuch, Täuschungsversuch