Darf mir meine KUNSTLEHRERIN die Zensur „ungenügend“ erteilen wenn sie denkt dass jemand anderes die Arbeit gemacht hat?
Hallo,
ich, M/15, 9. Klasse, Gymnasium, habe eine kleine Auseinandersetzung mit meiner BK-Lehrerin.
Normalerweise bin ich in BK eine absolute Niete (die Zensuren liegen bei 4-5) da ich so gut wie keinen Bock auf BK habe (geb ich jetzt so zu), das liegt auch ein bisschen an unserer demotivierenden, strengen Lehrerin. Allerdings habe ich mir in der Homeschooling-Zeit einfach mal etwas mehr Mühe gegeben weil ich mir dachte. „Ich komm eh nicht drum herum, aber eine 4 muss ja nun wirklich nicht sein, es kann ja auch mal nen dreier sein.“
Also habe ich die Arbeit abgegeben (das lief digital ab). Nun aber der Schock in der Schule: ich habe eine 6!!! Eigentlich wäre es die 2- gewesen. Nun wertet sie dies aber als „Täuschungsversuch“ weil ich angeblich (hat sie einfach so pauschal behauptet) jemand anderen an dem Kunstwerk mitwirken lassen habe. Das stimmt natürlich nicht!
Muss ich mir das gefallen lassen? Wie kann ich mich gegen diese Zensur wehren?
In welchem Bundesland gehst du in der Schule?
RLP
11 Antworten
Wenn du das Projekt wirklich selbst gemacht hast, musst du freundlich, aber bestimmt für dein Recht kämpfen. Es geht dabei nicht so sehr um die Note, sondern auch um die ungerechtfertigte Anschuldigung. Mir scheint das sehr plausibel, dass man bei einem Kunstprojekt(?), je nachdem, wie sehr man sich anstrengt, ganz unterschiedliche Leistungen bringen kann.
Wenn du aber tatsächlich jemand anders hast daran arbeiten lassen, solltest du vorsichtig sein. Denn möglicherweise kann sie dir dies tatsächlich nachweisen. Z. B., weil dies tatsächlich am Stil sichtbar ist oder weil sie Zeugen hat. Mir hat mal ein Schüler eine Zeichnung einer Kirche abgegeben, ohne zu wissen, dass die Zeichnung von mir stammte. Der Schüler behauptete steif und fest, er habe sie gezeichnet. Aber er wusste natürlich nicht, wo die Kirche steht. Wenn du dich so in eine Lügengeschichte verstrickst, siehst du nicht gut aus...
Erstmal kannst du gegen jede Note, eine Zweitkorrektur anfordern oder Widerspruch einlegen binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Note. Den Einspruch sofort einlegen und sich schriftlich bestätigen lassen. Grundsätzlich hat die Lehrerin, eine Beweislast und muss diese auch erbringen. Die jeweilige Prüfungsbehörde hat die Beweispflicht nicht du, im Zweifel kannst du vor einem Schulgericht klagen oder dich bei der jeweilige Schulbezirksregierung beschweren über die Schule.
Allerdings versuche erstmal mit deiner Lehrerin zu reden, ansonsten stehen dir die Möglichkeit einer Zweikorrektur und der rechtliche Gang über den Schulleiter oder der Klassenlehrerin möglich. versuche aber bitte möglichst das mildeste Mittel zu nutzen. Aber du hast natürlich grundsätzlich die Möglichkeit dich zu wehren.
Sprich sie darauf an (wobei das wahrscheinlich nicht viel bringt, aber das macht man trotzdem immer als erstes), wenn das nichts bringt, geh zur Klassenlehrperson und ansonsten zur Schulleitung
…wobei das wahrscheinlich nicht viel bringt…
O doch. Sie muss den Vorwurf dann nämlich beweisen. Würde man die Note stillschweigend hinnehmen, kommt das einem Geständnis gleich!
Ganz klarer Fall: du musst dir das überhaupt nicht gefallen lassen. Die Lehrerin muss dir die Mitwirkung eines anderen erst mal beweisen. Ich würde ihr das aber nicht so streng sagen, sondern ganz nett und freundlich darauf hinweisen, dass du mit deiner Zensur nicht einverstanden bist.
Wenn sie das ausreichend begründen kann, dann ja.