Lehrerin verliert Klausur und Facharbeit was tun?

5 Antworten

huhu,

einfach mal anrufen und in einem "normalen" Ton miteinander reden.

Grüße Anna

Bist du dir sicher, dass deine Tochter die Facharbeit wirklich termingerecht abgegeben hat? Dass sie jetzt zum Ausdruck bereit ist, heißt ja nicht unbedingt, dass sie das vorher auch schon war.

Dass eine Lehrerin eine abgegebene Arbeit, einfach als "nicht abgegeben" wertet, kann ich mir einfach nicht vorstellen.


adabei  27.03.2023, 13:39

Habe jetzt unten in einem deiner Kommentare gelesen, dass die Lehrerin nicht anzweifelt, dass die Arbeit abgegeben wurde. Dann müsst ihr wirklich nochmal nachhaken.

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StChris1734 
Fragesteller
 27.03.2023, 15:04

Ja, ich bin sicher. Ich habe es korrekturgelesen und bei mir auf der Arbeit ausgedruckt wegen Farbdrucker und ihr auch morgens mitgegeben. Sie ist extra um 4 Uhr morgens aufgestanden um es einzuheften usw.

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In so einem Fall wendet man sich an die Schulleitung.

Wenn die Lehrerin zugibt die Arbeiten verloren zu haben - wie will sie dann die Note 6 für eine nicht erbrachte Leistung hier rechtfertigen?

Das kann man guten Gewissens ja nur machen wenn man tatsächlich nichts bekommen hat.


adabei  27.03.2023, 13:00

Irgend etwas scheint da nicht zu stimmen.

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StChris1734 
Fragesteller
 27.03.2023, 13:12

Alle Facharbeiten wurden von einem anderen Lehrer im Beratungszimmer angenommen. Es wird nicht angezweifelt dass es abgegeben wurde.

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StChris1734 
Fragesteller
 27.03.2023, 15:38

Ja, aber was macht man in so einem Fall? Reicht die Arbeit erneut ein??

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RobertLiebling  27.03.2023, 15:59
@StChris1734

Die Facharbeit ist ja glücklicherweise noch vorhanden und kann erneut gedruckt werden. Die Klausur wird leider verloren bleiben.

Vor Jahren gab es mal einen Fall, wo ein Lehrer Abschlussprüfungsaufgaben auf eine Studienfahrt nach Spanien mitnahm (wohl in der Hoffnung, sie dort korrigieren zu können). Und dann ging der Koffer am Flughafen verloren oder wurde geklaut...

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Lass deine Tochter versuchen es erstmal selbst zu klären. Ich als Elternteil würd erst aktiv werden, WENN die Schulleitung dem Kind keine Beachtung schenkt. Mit 17 ist man meiner Meinung nach alt genug dies zu klären.


StChris1734 
Fragesteller
 27.03.2023, 13:06

Ja, ich lass sie erstmal machen.

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