Was ist ein erheblicher Täuschungsversuch und was ist ein nicht erheblicher Täuschungsversuch?
... kann die gesamte Arbeit mit "ungenügend" bewerten
Zu dieser Maßnahme wird dein Lehrer nur greifen müssen, wenn ein erheblicher Täuschungsversuch vorliegt. Das ist der Fall, wenn nicht mehr erkennbar ist, welche geistige Arbeit von dir und was aus anderen Quellen stammt
Wäre es ein erheblicher oder ein nicht erheblicher Täuschungsversuch wenn der Lehrer nach 10 minuten kommt und macht das Mäppchen des Schülers auf wo ein Spicker drin ist wo nur die letzte Aufgabe drin ist, zu der der Schüler aber nicht mehr gekommen und ist und die ersten beiden aufgaben gelöst hat und nicht gespickt hat und nach 10 Minuten die klausur abgenommen wurde und das was er geschrieben hat, mit dem was auf dem Spicker stand nichts zu tun hat. Was wäre es dann?
4 Antworten
Wenn du einen Spickzettel mit inhaltlichem Bezug zur Klassenarbeit dabei hast, ist dies ein Täuschungsversuch, ob du ihn nun verwendet hast oder nicht. Wenn sich der Spickzettel aber tatsächlich nur auf einen sehr speziellen, abgegrenzten Lerninhalt bezieht, wie du schreibst, dann könnte man es dabei belassen, alle Aufgaben, die sich auf diesen Lerninhalt beziehen, mit 0 Punkten bzw. ungenügend zu bewerten und die übrigen ganz regulär zu werten. Liegt aber erst einmal im Ermessen der Lehrperson und du kannst dich höchstens hinterher beschweren. Oder, ganz verrückte Idee: einfach nicht betrügen.
Wenn jemand mit 1g Marihuana erwischt wird, dann wird der doch auch nicht für viele Jahre ins Gefängnis gesperrt, weil es ja hätte sein können, dass er auch noch 100kg Heroin dabei gehabt hat und die nur schon entsorgt haben könnte. Ein Täuschungsversuch muss natürlich konsequent geahndet werden, aber angemessen und nicht nach reiner Willkür.
Aber ich habe gelesen, wenn man das abgrenzen kann, dass dann keine schwere Täuschungshandlung vorliegt, da ja in meinem Fall nur eine Aufgabe war und es war die letzte. Und die ersten beiden konnte ich so lösen und gespickt habe ich nicht, er hat nur mein Mäppchen genommen und durchwühlt. Und diese Aufgabe hatte nichts zu tun mit den ersten beiden die ich gelöst habe. Das wäre die Aufgabe 5, also die letzte Afgabe gewesen aber soweit kam ich nicht weil er nach 10 Minuten die Klausur abgenommen hat.
Und ich hbe gelesen, dass wenn man das abgrenzen kann, nur die Aufgaben gewertet werden die nicht auf dem Spicker standen.
Wenn dir die Lehrperson nach 10 Minuten bereits die Klausur komplett abgenommen hat, geht diese vermutlich von einem erheblichen Täuschungsversuch aus. Ich kenne eben nur deine Darstellung des Sachverhalts, die Lehrperson hat offenbar eine andere Sichtweise. Sobald du die Klassenarbeit zurück erhalten hast, kannst du dich bei der Schulleitung beschweren, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. Mehr kann man da jetzt erst einmal nicht machen.
Ich habe die Klassenarbeit noch nicht zurückerhalten. Er hat mir nur gesagt dass ich eine 6 habe und ich habe das von anderen Schülern erfahren. Er hat den klassenraum verlassen und da habe ich die Klausur weitergschrieben und Spicker für die Aufgaben hatte ich ja ohnehin nicht und habe die ersten beiden aufgaben gelöst und dann hat er mir einen Paragraph gezeigt und die Klausur abgenommen.
da stand aber nichts drin wenn man die aufgaben voneinander abgrenzen kann usw. Das habe ich nur auf einer juristischen homepage gefunden was ein schwerer Täuschungsversuch ist und da steht, wenn alle Teilaufgaben auf dem spicker stehen und man das nicht abgrenzen kann ist es ein schwerer täuschungsversuch was mit 6 bewertet wird. Was bei mir aber eben nicht so ist, deshalb dürfte es ja kein schwerer Täuschungsversuch sein. weil ich ja maximal nur 20Prozent hätte lösen können mit dem was auf dem Spicker stand.
Muss er mir die Klassenarbeit zurückgeben? Er hat das den anderen Schülern rumerzählt dass ich eine 6 habe und das finde ich nicht richtig, wenn das mit der Abgrenzung stimmt und es kein schwerer Täuschungsversuch ist, dann einfach anderen in der Klasse sagen als ich nicht da war, daass ich eine 6 habe.
Dann hätte er ja zumindest die ersten beiden Aufgaben bewerten müssen und dann wäre es mindestens eine 5 gewesen, weil ich die richtig habe.
Problem ist, dass er die Klassenarbeiten wieder einsammelt.
Ein Spicker ist ein erheblicher Täuschungsversuch, egal wie viel vom in der Arbeit abgefragten Stoff er enthalten mag!
Also versuch nicht herum zu rechteln, sogar akzeptiere die Konsequenz, dass du versucht hast zu spicken und erwischt wurdest. Dafür hast du eine Sechs kassiert. Punkt.
Warum steht dann: "Das ist der Fall, wenn nicht mehr erkennbar ist, welche geistige Arbeit von dir und was aus anderen Quellen stammt" Wenn aber erkennbar und abgrenzbar ist was er geschrieben hat und was draufgestanden ist was dann?
Das ist gemeint im Kontext mit zB Hausarbeiten, wo man via Copy&Paste Inhalte aus dem Internet rein kopiert hat und als eigenes Gedankengut/eigene Leistung ausgibt.
Du wurdest bei einem vorsätzlichen Täuschungsversuch erwischt, das ist und bleibt eine erhebliche Täuschung. Ich wiederhole mich extra für dich:
versuch nicht herum zu rechteln, sogar akzeptiere die Konsequenz
Doch, denn du hast den Spicker erstellt. Auch wenn du ihn noch nicht benutzt hast, ist es ein Täuschungsversuch, weil du ihn verwendungsbereit dabei hattest.
Du willst es nicht begreifen:
versuch nicht herum zu rechteln, sogar akzeptiere die Konsequenz
Zum vierten Mal für ganz Doofe:
versuch nicht herum zu rechteln, sogar akzeptiere die Konsequenz
zum fünften mal für Idioten:
versuch nicht herum zu rechteln, sogar akzeptiere die Konsequenz
zum sechsten Mal für Möchtegernbesserwisser:
versuch nicht herum zu rechteln, sogar akzeptiere die Konsequenz
zum siebten Mal für Ignoranten:
versuch nicht herum zu rechteln, sogar akzeptiere die Konsequenz
Nur weil man dir nicht bei jeder Gelegenheit sagt, dass man nicht spicken soll, heißt das dann nicht, dass es auf einmal erlaubt ist.
Ja, habe ich. DU hast dich nicht an die regeln gehalten, die für DIESE Arbeit galten.
Und du versuchst mit Argumenten herum zu rechteln, die rein gar nichts mit den Fakten zu tun haben.
versuch nicht herum zu rechteln, sogar akzeptiere die Konsequenz
Und wieder kannst du nicht lesen:
Nur weil man dir nicht bei jeder Gelegenheit sagt, dass man nicht spicken soll, heißt das dann nicht, dass es auf einmal erlaubt ist.
Ja...der ist sogar zum dumm, um den Namen von Berti Vogts richtig zu schreiben....
Sorry, aber du beweist einmal mehr deine Dummheit: https://de.wikipedia.org/wiki/Berti_Vogts
Hast du einen Paragraphen oder Beweise für dein lauthalses dragölen?
Da hast du nicht aufgepasst. ein erheblicher täuschungsversuch ist nur, wenn alle Aufgaben die man lösen kann mit den spicker bzw der komplette stoff da drauf steht. Wenn nicht, so ist das ein nicht erheblicher Täuschungsversuch.
Jetzt habe ich dich erwischt. es liegt eben keine schwere Täuschung vor, kannste in den Paragraphen nachlesen. es müssten mit dem Spicker sämtliche aufgaben gelöste werden können und das ist eben nicht der Fall wie du siehst.
1. Eine schwere Täuschung im Sinne des § 8 Abs 6 Satz 3 NotenbildungsVO (NoBiV BW) liegt in der Regel jedenfalls dann vor, wenn die zur Benutzung bereitgelegten unerlaubten Hilfsmittel zur Lösung sämtlicher Aufgaben geeignet sind und der Schüler bei Entdeckung der Täuschungshandlung in der Anfertigung der Arbeit so weit vorangeschritten ist, daß eine Bewertung der Eigenleistung unter Aussonderung der irregulär zustande gekommenen Leistungen nicht möglich ist.
Man kekommt ein 6 nicht weil man versucht hat zu spicken, sondern weil man so blöd war, sich dabei erwischen zu lassen.
Nicht für die Schule lernen wir, sondern für das Leben ;-)
Ich habe ja garnicht gespickt. Er hat meinn mäppchen durchsucht und es gibt zum einen abgrenzungen, d.h. wenn eine Aufgabe von 5 Aufgaben da drin waren zu der ich noch nicht gekommen bin und ich nicht gespickt habe und die ersten beiden gemacht habe, kann man das zumindest abgrenzen und muss die ersten beiden Aufgaben bewerten.
Warum soll ich das lernen was mich überhaupt nicht interessiert und ich fürs Leben nicht benötige. Ich lerne andere Dinge die ich benötige aber Chromosomen interessieren mich nicht weil ich beruflich damit nichts zu tun haben werde.
Du musst dich wohl damit abfinden. Wer sich Spicker mit in die Klausur nimmt, um zu spicken, muss damit rechnen, dass er erwischt wird. Quasi bist du selbst an deiner misslichen Lage schuld.
Dann: es ist ein Täuschungsversuch. Der Lehrer ist berechtigt dir eine 6 zu geben, weil du vorhattest, dir eine gute Note zu erschleichen. Oder warum lag da ein Spicker griffbereit in deiner Mappe während der Prüfung? Kurzum: du hast vorsätzlich versucht in einer Prüfung zu betrügen.
Zu dieser Maßnahme wird dein Lehrer nur greifen müssen, wenn ein erheblicher Täuschungsversuch vorliegt. Das ist der Fall, wenn nicht mehr erkennbar ist, welche geistige Arbeit von dir und was aus anderen Quellen stammt
Das hier gilt für Hausarbeiten und nicht für Klausuren und trifft somit garnicht zu.
Ich habe Zusammenfassungen gemacht auf 5 zettel und weil ich diese rausgeholt habe zu lernen habe ich gedcht dass da nichts mehr drin ist weil ich mir 2 tage zuvor Stifte gekauft hatte und die oben drauf gelegt hatte und da war noch eine Zusammenfassung die ich doppelt ausgedruckt hatte deshalb war die noch im Mäppchen.
Er hat mich ja auch gefragt ob ich Handy habe. Das habe ich auch abgegeben, wusst aber nicht dass da noch was im Mäppchen ist, weil ich die 5 zusammenfassungen rausgeholt habe und gedacht habe das war alles war es auch aber ein zettel wurde doppelt gedruckt und blieb drin unter den stiften.
Es liegt eben keine schwere Täuschung vor, kannste in den Paragraphen nachlesen. es müssten mit dem Spicker sämtliche aufgaben gelöste werden können und das ist eben nicht der Fall wie du siehst.
1. Eine schwere Täuschung im Sinne des § 8 Abs 6 Satz 3 NotenbildungsVO (NoBiV BW) liegt in der Regel jedenfalls dann vor, wenn die zur Benutzung bereitgelegten unerlaubten Hilfsmittel zur Lösung sämtlicher Aufgaben geeignet sind und der Schüler bei Entdeckung der Täuschungshandlung in der Anfertigung der Arbeit so weit vorangeschritten ist, daß eine Bewertung der Eigenleistung unter Aussonderung der irregulär zustande gekommenen Leistungen nicht möglich ist.
Als Lehrer würde ich hier den Schüler ganz durchsausen lassen, weil es ja auch sein kann, dass der Schüler die anderen Spicker schon benutzt und entsorgt hat. Sogar als Strafe fürs Spicken bei einer Aufgabe würde ich das machen.
Und wie du sagst: Lieber erst garnicht betrügen.