darf ein lehrer eine 6 nachträglich aufgrund eines täuschungsversuch geben obwohl er einen während der arbeit nicht erwischt hat?
Ich habe vor 3 Wochen eine französisch Arbeit geschrieben und währenddessen eine Übersetzer-App genutzt
Es hat alles gut geklappt , denn der Lehrer hat es nicht bemerkt heute kam dieser in die Klasse und hat die Vermutung gestellt , dass manche aufgrund ihrer besonders guten Leistungen in dieser Arbeit vermutlich gespickt haben . Anschließend hat der Lehrer die gleichen Aufgaben wie die in der Arbeit nochmal machen lassen und vorher alle Handys eingesammelt...bei diesem Test hatte ich dann eine eher schlechtere Leistung.
Ist es dann erlaubt aufgrund dessen eine 6 zu geben wegen eines Täuschungsversuches???
13 Antworten
Also ich würde zumindest Einspruch erheben.
Wenn sein einziger "Beweis" ist, dass du schlechter warst - kannst ja auch einfach vieles wieder vergessen haben...
...ja und dann kommt es vermutlich einfach auf dein Verhältnis zu diesem Lehrer an - wenn du ein gutes hast, wird er den Einspruch vermutlich durchgehen lassen.
Ansonsten muss dich halt mit der 6 zufrieden geben - Französisch ist eh ne furchbare und halbwegs nutzlose Sprache...wünschte bei uns in der Schule wären andere angeboten worden als 2. Fremdsprache... :D
Jupp, denke schon das dies gerechtfertigt ist.
Lehrer sind doch nicht ganz so blöd.
Naja nicht alle manche schon. Mein lehrer merkt nicht mal wenn man aus den Buch das nebendrsn offen liegt ab schreibt daher ja (kein witz) aber der Macht auch nie wirklich Unterricht sondern schaut nur Filme ich glaub der hat einfach kein Bock.
HAHAHA
Nicht aufgrund einer guten Leistung, das muss er mehr bringen. Auch der "Nachtest" ist kein Beweis.
Er wird aber bei der nächsten Arbeit neben dir sitzen.
Haben denn alle eine 6 bekommen, aich die die mit 1,5 er Stand die ne 1 hatten. Kollektivstrafen würde ich mit dem Schulamt besprechen. Er wird ja kaum behaupten die ganze Klasse hat gespickt wärend er Aufsicht hatte
Dein Lehrer kann nicht beweisen, daß ihr Euer Handy benutzt habt. Er kann es nur Vermuten. Er ist in der Beweispflicht. Die neue Prüfung ohne Handy, das ist die Note die Du bekommst. Wenn zum Beispiel jemand vermutet, daß Du was geklaut hat, dann muß er das auch beweisen. Wäre schlimm, wenn man nur auf Vermutungen belangt werden könnte.
Er kann die Arbeit verwerfen, wenn es auffällig ist, dass "Hilfsmittel" verwendet wurden. Dann wird in Zukunft bei Klassenarbeiten wohl eine Taschenkontrolle erfolgen.