Hallo,
nach APO-GOSt § 13 Abs.6
"(6)Bei einem Täuschungsversuch
a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist,"
heißt es ja, dass der Schüler den Leistungsnachweis wiederholen darf. Meine Frage ist jetzt aber, wie der Leistungsnachweis genau ablaufen muss.
Muss der Schüler vorher informiert werden oder darf man ihn irgendwann aus dem Unterricht holen?
Darf der Schüler die selben Hilfsmittel, wie in der Klausur verwenden?(z.B. ein Wörterbuch)
Wie lange nach der Klausur darf der Leistungsnachweis spätestens stattfinden?
Darf sich der Schüler bei einem mündlich Nachweis etwas notieren?
Danke für alle antworten