Vermieter, betrug, Täuschung?

7 Antworten

Wenn ich mich nicht täusche hast du die Frage vor geraumer Zeit schon einmal gestellt. Aber egal.

kein warmwasser und die Heizung läuft nicht.

Verweise deinen VM auf den § 535 BGB

Im Vertrag hat der die Wohnung viel größer als die tatsächlich ist angegeben.

Noch mal genau nachmessen. Aber nur die Grundfläche, kein Mauerwerk. Es gibt Leute welche den Zollstock von einer zur anderen Hauswand ( innen ) anlegen und haben 3 Mauerwerke dazwischen was bedeutet, dass es keine tatsächliche Wohnfläche darstellt. Notfalls Einsicht in die Baupläne verlangen.

10 % Abweichung von der Grundfläche sieht der Gesetzgeber schon als bedenklich an.

Mein Rat : genau ausmessen, evtl. Einsicht in Baupläne zur Feststellung der genauen m² Wohnfläche. Um weiteren Ärger zu vermeiden lass es so wie es ist ohne Mietminderung ( rückwirkend ) und nach den dann festgestellten m² ab dem 01.10. oder 01.11. nur die ermittelten m² Preise zahlen.

Die weitere Frage ist ob die 500 € für 55 m² Kalt - oder Warmmiete sind, denn 9,09 € pro m² finde ich schon happig. Es kommt allerdings darauf an wo du wohnst. Sieh mal im aktuellen Mietspiegel deiner Region nach, da findest du alles was du brauchst ( Zustand der Wohnung, Infrastruktur, Baujahr des Hauses, gehobene Ausstattung etc. )

Wenn der Garten zur Nutzung zur Verfügung stehen soll lt. MV was ich von hier aus nicht beurteilen kann, hast du ein Recht auf Mietminderung.

Bzgl. deiner finanziellen Mittel und du dir keinen RA leisten kannst, versuch es mal bei der Verbraucherzentrale. Meiner Meinung nach helfen diese kostengünstig, auch telefonisch. Einfach mal Googlen, dort findest du auch Preislisten für eine Beratung.

Von einem Mieterschutzverein halte ich persönlich nicht viel, machen viel bla bla und bewegen sich nicht. Aber es ist deine Entscheidung.

Eliana111 
Fragesteller
 09.09.2019, 10:22

Im MV steht, dass ich deb Garten erst benutzen darf, wenn der Vermieter es fertig gemacht hat. Ist schon fast 2 Jahre her

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Indianer66  09.09.2019, 18:38
@Eliana111

Zahlst du denn irgend etwas für die Gartennutzung ? Selbst wenn nicht hast du die Wohnung u.a. ja deshalb gemietet um die Annehmlichkeiten eines Gartens nutzen zu können und wurde im MV auch vereinbart. Mach dem VM noch mal Druck und verweise auf den MV, denn daran hat sich auch der VM zu halten genau so wie du deine Miete entrichtest und dich an die Hausordnung hältst.

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Es geht nur mit einem Anwalt oder mit dem Vermieter reden

Was ihr Lüge, Betrug, Täuschung eures VM nennt sind bei genauerer (und juristischer Betrachtung) Mietmängel. Und die kann man beseitigen lassen.

So muss bsplsw. ganzjährig und nach spätestens 30 Sekunden Warmwasser mit einer Mindesttemperatur von 55° C zur Verfügung stellen.

Eine Mängelbeseitigungsaufforderung hat schriftlich und (für etwaige Rechtsstreitigkeiten beweislich) zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben nach immer demselben Muster zu erfolgen, hier bsplh. für Warmwasser:

"[Anrede]
Sehr geehrte/r [alle Vermieter lt. Mietvertrag]

[Mängelbeschreibung]
hiermit zeige ich Ihnen mangelnde Warmwasserverorgung [in den Räumen Bad, Küche,...] an.

[Rechtsanspruch]
Sie sind mietvertraglich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Warmwasser hat demnach ganzjährig und nach spätestens 30 Sekunden mit einer Mindesttemperatur von 55° C zur Verfügung zu stehen.

[Beseitigungsaufforderung unter angemessener Fristsetzung]
Sie sind daher aufgefordert, innerhalb von 7 Tagen ab dokumentiertem Zugang dieser Mängelbeseitigungsaufforderung die geschuldete Warmwasserversorgung und damit Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch weiderherzustellen. Für eine Terminabsprache Ihres Handwerkers stehen wir unter Telefon [Nummer] jederzeit zur Verfügung.

[Ankündigung Ersatzvornahme und Verrechnung]
Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir einen Fachbetrieb mit Mängelbeseitigung beauftragen und dessen Rechnung mit der übernächsten Mietfälligkeit verrechnen.

[Datum, Unterschrift aller Mieter lt. Mietvertrag]"

So wird das was, so oder so.

Grds. habt ihr ab Kenntnisnahmemöglichkeit des VM bis zur Behebung eines Mietmangels für die Zeit, während der die Tauglichkeit der Wohnung erheblich gemindert ist, nur nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten, § 536 BGB. Von diesem Anspruch auf Mietminderung rate ich gleichwohl ab, weil das Risiko eines Mietrückstands durch falsch berechneten oder der Höhe nach unzulässigem Einbehalt größer ist als der Nutzen, einen gering zweistelligen Betrag abziehen zu können.

Die anderen Ärgernisse sind hingegen keine. Der bei Mietbeginn besichtigte und wenn auch anders versprochene "ekelhafte Garten" bleibt ekelhaft es sei denn, die konkrete Ausgestaltung als Blumenparadies mit Sandkasten wäre schriftlich zugesichert. Die Wohnfläche darf unschädlich bis zu 10% abweichend deklariert sein und die Heizung muss erst dann eingeschaltet werden, wenn mitvertragliche Heizperiode begänne oder anhaltend niedrige Außentemperaturen dies verlangen, was derzeit nicht der Fall ist.

Viel Erfolg :-)

G imager761

Eliana111 
Fragesteller
 08.09.2019, 14:05

Vielen vielen Dank

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Das in der Wohnung keine Heizkostenverteiler hängen und ds der Garten nicht so ost wie du in willst hätte dir bereits vor Vertragsunterzeichnung auffallen können. Die Heizung wird er nach qm abrechnen und der Garten ist wie er eben ist.

Ist das denn ein Neubau ?? Das die Heizung nicht tut, kann man die anderen BEwohner doch mal fragen. Evtl. sind die Handwerker schon dran.

Und wenn die Wohnung mehr als 10% größer ist als angegeben, kannst du die Miete mindern.

Aber ohne einen Anwalt wird der kaum irgendwas machen. Evtl hilft der Mieterbund (aber auch die wollen Geld)

bwhoch2  08.09.2019, 12:38
Und wenn die Wohnung mehr als 10% größer ist als angegeben, kannst du die Miete mindern.

Das meinst Du bestimmt genau umgekehrt.

Und wieso sollte der Vermieter nichts machen, wenn es aufgrund von Mietminderung ans Geld geht?

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KarinM373  08.09.2019, 13:33
@bwhoch2

Stimmt

und was machst du wenn er nix macht, da er wissen wird wie groß sein Haus ist, wird im jeder Anwalt erklären das es sich nicht lohnt dagegen vorzugehen. Also macht er nix

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bwhoch2  08.09.2019, 17:15
@KarinM373

Wegen der Abweichung bei der Größe könnte das gut sein. Bleibt immer noch die Mietminderung wegen der Mängel.

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KarinM373  08.09.2019, 17:32
@bwhoch2

Da wartet der VM einfach bis zwei Monatsmieten Gesamtbetrag zusammen sind und kündigt den Vertrag einfach.

1. Mängel melden
2. Dann kann man was kürzen
3. Muss angemessen sein

Man kann aber auch selber "Klagen"

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Uns hat der Mieterschutzverein sehr geholfen, der Mitgliedsbeitrag kostet ca. 75,00 Euro pro Jahr, incl. Rechtschutz. Dort arbeiten Juristen, die dich gut beraten können und auch für dich den Schriftwechsel übernehmen. Hier ein Link

https://www.mieterschutzbund.de/mitgliedschaft/anmeldung/

Nur eine Frage: Hast du denn bei der Besichtigung der Wohnng all' diese Mängel nicht gesehen, z.B. die Messgeräte an den Heizungen? Ist dir dieser Garten nicht aufgefallen? Bei einer Wohnngsübergabe MUSS ein Protokoll gefertigt werden, indem alle Mängel aufgelistet werden. Jetzt benötigst du Hilfe von Fachleuten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Eliana111 
Fragesteller
 08.09.2019, 14:00

Leider nicht, er hat mir so vieles versprochen.

Er wollte immer alles * in den kommenden Tagen* machen.

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