Deine Frage ist unübersichtlich. Normalerweise hat man ein Kassensystem, wo jeder Tisch mit dem Umsatz registriert ist. Mit dem Begriff " das Verdiente " kann ich nichts anfangen.

Man kann folglich auch keinen Tisch vergessen.

Sollte kein Kassensystem vorhanden sein ( was ich mir nicht vorstellen kann ) und du einen Tisch in der Abrechnung vergisst, könnte das als Unterschlagung bzw. Betrug gewertet werden.

Das Trinkgeld geht niemanden etwas an, es ist dein persönlicher Verdienst für deinen Service und muss auch nicht abgerechnet werden. Dein Chef hat keinen Anspruch darauf.

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Vielleicht solltest du mal kurz überlegen : Welche Beilagen hattest du und welche dein Kollege. Denke, deine Beilagen waren höherwertig was den Preis bestimmt. Bsp.: Ofenkartoffel mit Sauerrahm vs. Reis.

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Meiner Meinung nach nicht. Es ist ein Fahrwerkunternehmen. Heute hier, morgen da. Auch bei Schützenfesten / Kirmes sind Schausteller unterwegs.....heute hier, morgen da. Auch da findet man ein Angebot an Imbissen.

Gastronomie bedeutet für mich Gast, d.h. sich wohlfühlen und mit Freunden einen netten Abend für ein paar Stunden verbringen. Das bietet ein Imbisswagen leider nicht.

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Aus Steuergründen. Du zahlst vllt. 2 € für ein Essen, dass wäre der Wareneinsatz. Der Chef muss die Ware / Lebensmittel einkaufen. Wenn es nicht als Personalessen deklariert wird, werden aus den 2 € ca. 8 - 10 € Umsatz, welcher durch das Kassensystem läuft. Aus diesen Gründen hat das FA eine Information, dass kein Schwarzgeld generiert wird.

Rechne mal hoch : 2 € x 30 Mitarbeiter = 60 € am Tag x 365 Tage = 21.900 €.

Bei nur 8 € Umsatz = 30 Essen x 8 € = 240 € x 365 Tage = 87.600 €, welche zu versteuern wären und somit der Wareneinsatz gerechtfertigt.

Aus diesem Grund ist ein Schreiben / Formular für die Mitarbeiter völlig legitim.

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Mit den heutigen Kassensystemen nicht mehr umsetzbar.

Das Finanzamt kommt, steckt einen Stecker ins Kassensystem....und das war´s. Steuerhinterziehung nachweisbar.

Sogar bei alten Kassensystemen ergaben sich Ungereimtheiten. Bsp.: Ein Kollege hatte beim Fassbier zuviel Kohlensäure verbraucht. Lt. FA ca. 50 Fässer. Es drohte Strafandrohung wg. Steuerhinterziehung.

Durch ein Gutachten ergab sich, dass sich in der Kohlensäureleitung / Zufuhr ein minimales Loch befand welches nur mit bestimmter Technik erkannt wurde und somit die Kohlensäure entweichen konnte.

Dadurch konnte die anstehende Klage abgewiesen werden.

Fazit : Steuerbetrug wg. vllt. 100 - 200 € im Monat lohnt nicht, zumal man in einer Liste geführt wird und straffällig wurde. Auch für eine neue Gaststätten Konzession ein schlechter Ausgangspunkt.

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Nun kam der Vermieter auf uns zu mit der Aufforderung die Folie zu entfernen, da es sich um eine "bauliche Veränderung" handeln würde (gefolgt von der Aufforderung, dass wir uns eine neue Wohnung suchen sollen.

Völliger Blödsinn, was euch der VM einreden will. Das entspricht jeglicher Rechtsprechung. Meinetwegen kannst du vor deine Glastür auch 10 Meter Stoff hängen, das hat den VM nicht´s anzugehen.

Du solltest / musst deine Privatsphäre schützen und " Spanner " bleiben draußen.

Eine bauliche Veränderung findet durch eine Folie keinesfalls statt. Dieser Fall tritt z.B. erst dann ein, wenn du Mauerwerke ohne Wissen des VM versetzt oder das Badezimmer von links nach rechts drehst.

Nach einem Auszug muss natürlich alles auf Verlangen des VM in den Ursprung zurück gesetzt werden.

Weiterhin sei erwähnt, dass Millionen von Mietern ihre Scheiben vor neugierigen Blicken der Nachbarn schützen. Nicht umsonst werden die Folien allerorts angeboten.

Dein VM sollte sich mal mit der Gesetzgebung auseinander setzen.

dass wir uns eine neue Wohnung suchen sollen.

Völlig daneben. Rechtlich besteht keine Grundlage. Lasst euch nicht verunsichern.

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Beleidigungen sind verbal ausgelegt. Man kann sich abwenden und gehen.

Somit kommt Notwehr nicht in Frage. Wenn jemand schlägt, ist das eine strafbare Handlung und kann mit Körperverletzung je nach Ausmaß geahndet werden.

Des Weiteren wäre es Selbstjustiz und auch dieser Vorgang ist strafbar.

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Vllt. ist der Werkstatt beim Eintrag im Scheckheft ein Fehler unterlaufen so dass es versäumt wurde diesen einzutragen.

Lass dir die Rechnungen / Reparaturaufstellung der Werkstatt zeigen. Dann kannst du weitere Maßnahmen ergreifen.

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Wenn der VM die HKV gekauft hat und defekt sind, hat er einen Gewährleistungsanspruch gegenüber der Fa. TECHEM, welche diese ersetzten müssen.

Wird dies seitens TECHEM ausgeschlossen, fällt die Reparatur unter Instandhaltung und ist vom VM zu leisten.

Die Kleinreparaturklausel entfällt, da die HKV nicht dem ständigem / täglichem Gebrauch unterliegen ( tägliche Abnutzung ).

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und mit dem verstorbenen Besitzer wurde ausgemacht das ich den Schuppen ebenfalls zur miete habe.

Das versteh ich nicht. Heißt das, dass der Schuppen im Mietpreis der Wohnung enthalten ist ?

Grundsätzlich gilt, dass ein neuer Besitzer die bestehenden MV übernimmt, beim Kauf weiß er, worauf er sich einlässt. Zitat : " Kaufrecht bricht Mietrecht nicht ".

Die Kündigung ist ungültig, weil u.a. kein Nachweis der Fremdbelegung vorliegt. Des weitern ist ein fristlose Kündigung im vorliegenden Fall nicht rechtskräftig. Die würde beispielsweise nur vorliegen, wenn 2 aufeinander folgende Mieten nicht bezahlt wurden.

Ich habe diesen Mietvertrag damals nicht unterschrieben.

Ist der identisch mit dem, welchen du vorliegen und unterschrieben hast ?

Wenn du dort gern wohnst sowie weiterhin dort wohnen möchtest, solltest du dich mit dem neuen VM in Verbindung setzen und die Angelegenheit in einem vernünftigem Gespräch klären.

Wenn du meinst, es ist Urkundenfälschung ( seitens des VM ), konfrontiere ihn damit und erhebe den Anspruch auf einen Grafologen zwecks Bestimmung der Echtheit, und zwar auf seine Kosten, denn der VM ist in der Beweispflicht. Diesen Tipp würde ich nur im äußersten Notfall anwenden.

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Mit der App hast du etwas als Nachweis über die Vereinbarung in der Hand.

Es gelten auch mündliche Verträge lt. Rechtsprechung. Darauf solltest du die Nachmieter hinweisen. Vllt. hattest du bei diesem Gespräch einen Zeugen der das bestätigen kann.

Kannst ja einen Kompromiss schließen. Sag den Nachmietern, um evtl. Streit zu vermeiden, sollen sie 680 €, also 50 € weniger zahlen, ansonsten leitest du gerichtliche Schritte ein und das wird für sie teuer.

Eine kleine Drohung wirkt manchmal wunder.

Zählt die what's app Nachricht als Vertragsform

Nein. Es ist nur ein Nachweis über über eine Verhandlung bzw. das Besprochene.

Ich würde mich in 1. Linie auf die Rechtsprechung von mündlichen Verträgen berufen.

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Normalerweise steht auf jedem Elektroteil die Wattzahl bzw. KWh.

Bsp.: 2000 Watt x 5 Std. Betrieb = 10.000 Watt = 10 KW x ca. 0,30 Ct. ergibt 3 € an Stromkosten. Das ganze x die Betriebstage. Diese Kosten muss dir der VM auf jeden Fall erstatten. Vorsorglich würde ich mit dem VM den aktuellen Stromstand am Zähler ablesen. Man sieht ja was du im letzten Abrechnungszeitraum an Strom verbraucht hast. Somit ergibt sich in etwa die Differenz.

Bei den derzeitigen Temperaturen ist eine Mietminderung von 5 - 8 % angemessen. Wenn du dich mit dem VM gut stehst würde ich darauf verzichten da sich der VM offensichtlich um das Problem kümmert und wahrscheinlich in kurzer Zeit behoben sein wird.

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Du wohnst in einem Flachdach Bungalow zur Miete, ist das korrekt ??

In solchem Fall ist der VM in der Pflicht, den Umstand zu beheben. Er kann selbst Gift auslegen ( evtl. mit Sachkundeausweis ) oder, wenn das nicht hilft, einen Kammerjäger beauftragen.

Die Kosten, ca. 300 €, trägt der VM, denn du hast das Recht auf § 535 BGB.

In jedem Fall musst du den Zustand dem VM / der Verwaltung schriftlich per Einschreiben mitteilen und zur Behebung eine Frist von 14 Tagen setzen.

Bekommst du während dieser Frist keine Rückmeldung, kannst du auf Kosten des VM einen Kammerjäger beauftragen und diese mit der nächsten Monatsmiete verrechnen. Teile aber deine Vorgehensweise dem VM mit.

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Wer muss kosten für Dachrinnenreinigung tragen?

Hallo,

Wir wohnen seit 1 1/2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung, der Vermieter wohnt direkt neben uns und sonst noch 2 andere Mieter.

Wir haben schnell gemerkt, dass wir nicht ganz grün werden mit dem Vermieter und waren ca. 1 Jahr auf Wohnungssuche. Ein Hauptthema ist, dass ich Schwanger war als wir eingezogen sind und natürlich nicht Raucher war! Aber nach der Schwangerschaft hab ich doofweise wieder angefangen... ich Rauche auf unserem Mini Balkon mit geschlossener Tür, also es zieht kein Rauch in die Wohnung. Nun hatte der Vermieter mich wohl mal gesehen, seitdem hat er mich auf dem Kiecker...er wollte mir verbieten auf dem Balkon zu rauchen und auf dem Grundstück... ich habe mich aber belesen und ihm ruhig erklärt, dass er sowas nicht verbieten kann, wenn es ihn so sehr stört würde ich sonst auch vor die Haustür gehen, aber das wollte er auch nicht. Auf meinem Balkon hab ich einen Aschenbecher, den ich jeden Tag leer mache, einmal waren aber Freunde bei uns und die haben die Zigaretten Runtergeschnipst... als ich das bemerkt habe, hab ich natürlich gleich gesagt das wir einen Aschenbecher haben und die Kippen darein gehören! Nun ist die Wohnung zum 31.12.19 gekündigt und der Vermieter hat heute die Regenrinne sauber gemacht, dort hat er 4 Kippen gefunden... er meint nun er lässt eine Reinigungsfirma kommen und die müssen die Rinne UND das Dach auf unsere Kosten sauber machen. Müssen tatsächlich wir für die Reinigung aufkommen? Es ist haufenweise Laub und schmodder in der Rinne lediglich die 4 Kippen von unseren Freunden! Ich hatte ihm auch angeboten, dass wir sonst die Rinne reinigen... aber das will er nicht!

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Der VM hat die Rinne doch schon sauber gemacht. Wozu noch eine Fa. beauftragen ?

Das Dach geht euch sowieso nichts an. Die Kosten trägt der VM selbst.

Ansonsten können Kosten der Dachrinnenreinigung umgelegt werden. Aber : dieser Posten muss im MV unter sonstige Betriebskosten aufgeführt sein. Bei einem hohen Baumbestand und kleine herabfallende Äste in näherer Umgebung sowie wiederkehrender Reinigung wäre das der Fall.

Fazit : Der VM muss nachweisen, dass die Rinne regelmäßig ( z.B. jährlich ) gereinigt wird. Die Kosten dafür sind auf alle Mieter umzulegen.

Dann ist noch zu klären, ob es sich um eine Instandhaltung handeln kann ( Sache des VM ). Dies kann der Fall sein wenn die Dachrinne verstopft ist, beispielsweise durch verrottete herabgefallene klein Dachziegel.

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Es besteht die Möglichkeit, ein Postfach zu eröffnen. Dort kommt die Post hin und kannst diese beliebig abholen.

Wenn schon die Post zu deiner Freundin geht und du es gern beibehalten möchtest, wo ist dann das Problem ? Gib doch auf dem Personalausweis die Adresse an wo du wohnst. Du kannst ja Gast sein, also nicht dauerhaft dort wohnen. Übrigens : es gibt so viele Briefkastenfirmen, auch im Ausland.

Und das dort ( bei deiner Freundin ) keine 2 Personen wohnen dürfen, finde ich sehr unwahrscheinlich. Steht das im MV ? Wenn ja, kann ich es mir nicht vorstellen denn das entspricht eigentlich jeglicher Gesetzesgrundlage. Da müssen vom VM schon gravierende Gründe aufgeführt werden.

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Ihr seit am 01.02. 2018 in die Wohnung eingezogen und ab diesem Datum beginnt die NK - Abrechnung. Sonst müsstet ihr ja die Wintermonate / Heizperiode vom 01.10.2017 - 30.01.2018 mit bezahlen.

Trotz Vergrößerung kann ich nicht alles lesen, nur dass da was steht von Warmwasseraufbereitung. Das bezieht sich auf die Heizung, welches WW liefert welches ihr nicht benutzt habt. Alle anderen Faktoren solltet ihr noch mal lesen.

Maßgebend ist der Verbrauch seit dem Einzug und nicht was vorher war. Vllt. war die Wohnung einige Monate nicht bewohnt und der VM versucht, diesen Ausfall der NK auf euch abzuwälzen.

Für mich ist die Abrechnung nicht nachvollziehbar und würde euch raten, die Differenzen mit dem VM zu klären, vllt. hat er eine plausible Erklärung welche ich hier nicht nachvollziehen kann.

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Eine fristlose Kündigung muss den Grund der Kündigung enthalten. In eurem Fall wohl die angeblichen Mietschulden. Steht das im Kündigungsschreiben ?

Meine Mutter hatte immer alles pünktlich bezahlt und vor 3 Monaten hatten wir sogar eine Überzahlung.

Das muss ja nachzuvollziehen sein, aufgrund von Kontoauszügen. Genauso wie die bezahlten 940 €. Demzufolge hättet ihr ein beträchtliches Guthaben. Ihr müsst euch auch die Mühe machen dass zu kontrollieren damit ihr dem VM gegenüber entsprechend auftreten könnt.

Wenn alles so ist wie du schilderst und keine Mietrückstände bestehen, ist die Kündigung hinfällig.

Außerdem kann ein VM nicht laufend Geld im laufenden Geschäftsjahr fordern. Zudem muss er Nachweise erbringen, wofür das Geld benötigt wird.

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Erreiche Vermieter nicht was tun?

Hallo ich habe seit Geraumer zeit Probleme mit meinem Bad, sehr ernst zu nehmende Probleme mit meinem bad, anscheinend ist ein Bau Fehler in meinem Ablauf und somit läuft dass was ich in die Toilette mache nicht mehr ab bzw kommt zur dusche wieder raus. Und ich habe schon versucht den Vermieter zu erreichen aber nichts, rein gar nichts... er geht bei mir wenn ich anrufe nicht hin, auch nicht unbekannt. Ich komme nicht mal durch bei ihm, egal ob ich bekannt oder unbekannt anrufe. Aber meine Nachbarn (mehr Familienhaus) die kommen durch aber er geht da auch nur sehr selten mal hin, also egal was ich versuche er ist nicht zu erreichen. Dann habe ich unter anderem noch dass Problem dass er mich raus haben will... er es aber nichts schafft weil ich gegen geklagt habe. Wie siehts aus muss ich wenn ich jetzt zum beispiel nächste Woche eine neu Wohnung finden sollte, muss ich da dann trzd die 3 monate Kündigungs frist bei behalten ? weil ich glaube dass macht jobcenter nicht mit, mir 2 mieten zu geben... (bin momentan in elternzeit und solange werde ich von Jobcenter bezahlt) ... oder kann ich einfach ausziehen und wenn er die mieten haben will kann ich da vor gericht gehen ? oder so ? ich bin echt am ende ich weis nicht mehr weiter was ich machen kann/soll ich werde es nächste Woche am Montag direkt mit einem Einschreiben versuchen wenn er da nicht drauf reagiert was kann ich dann machen ? hat da draußen jemand eine idee von euch ? danke schon mal im vorraus

kann sein dass ich Viel euch um die ohren geklatscht habe, wenn fragen auf sind einfach fragen danke

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Da du am Montag ein Einschreiben machen möchtest, weise den VM auf folgendes hin :

Behebung des Schadens innerhalb von 14 Tagen.

Weise den VM darauf hin, wenn er nicht reagiert das du einen Sanitärbetrieb auf seine Kosten beauftragen wirst.

Kündige eine Mietminderung an.

Verweise ihn auf § 535 BGB. Solltest du vorher mal lesen.

Da du in Elternzeit bist, würde ich mir einen Umzug überlegen. Das JC muss auch mitspielen.

Des Weiteren ist die Frage, warum dich der VM raus haben will !!!!

Eine 3 monatige wirst du einhalten müssen. Es sei denn, deinerseits ist es unzumutbar dort weiterhin zu wohnen, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Solltest du im Vorfeld aber mit dem JC abklären.

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