Ungerechtfertigter Täuschungsversuch?

2 Antworten

Mir wird nicht so ganz klar: Hast Du nun getäuscht oder war das Thema gut geraten und Du hattest Dich optimal vorbereitet?
Sie kann Dir nicht eine Täuschung unterstellen, nur weil das Ergebnis gut war. Dann könntest Du ja sogar zugeben, dass Du eben gut geraten und Dich optimal vorbereitet hast und Deine Leitung plausibel machen.
Ansonsten wäre das Risiko groß, dass sie Deine Täuschung doch noch aufdecken und die Benotung wäre gerechtfertigt. Mit einer 5 hast Du allerdings mehr zu gewinnen (1) als zu verlieren (6).

In der Klausur habe ich den Text auf dem Klausurbogen mit kleinen Details ergänzt und schließlich abgeben

Hast du den Text auswendig wiedergegeben oder während der Klausur von einem Spickzettel abgeschrieben ? Stammt die Vorlage von dir oder hast du aus dem Internet abgeschrieben ?

Einen daheim eigenhändig vorbereiteten Text auswendig wiederzugeben ist mMn. keine Täuschung, sondern eine legitime Lernstrategie.

In dem Fall würde ich die Lehrerin auf deine Lernstrategie hinweisen und sagen, du hast dir zum Thema schon passende Phrasen zurecht gelegt.

Ob das für deine Lehrerin plausibel ist, wirst du dir anhand des Umfangs und der Qualität selber denken können. Wenn du behauptet, einen 3-Seitigen Text aufs Wort auswendig gelernt zu haben, wird sich die Lehrerin schon ihren Teil denken.

Meeew  20.01.2023, 09:45

Naja man kann 3, Seiten Text gut auswendig lernen und wieder geben, gerade wenn man den selber geschrieben hat.

Wenn dem so war, ist es keine Täuschung.

Täuschung wäre anschreiben von nem Spicker.

Soviel ich weiß reicht "fehlerfrei, obwohl sonst nicht so gut" kein Beweiß für ne Täuschung und die müsste auf "frischer Tat" entdeckt werden

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