Brief Finanzamt wegen Ebay Verkäufe, Fragebogen oder lieber Schätzung und Einspruch

Hallo!

Bin neu hier und brauche Eure Hilfe. Habe 2009 mehrere Artikel bei Ebay verkauft. Einige auch neu und gleich. Habe jetzt einen Brief bekommen, in dem steht dass ich jetzt die Einkünfte aufführen muß und wegen eine neue Gewerbeaufnahme. Möchte kein Ärger haben, würde gerne alles richtig auflisten, kann es aber nach so vielen Jahren nicht mehr machen. Habe nichts mehr aufgehoben, weiß nicht wer und für wieviel was bei mir gekauft hat. Beläge für den Einkauf habe ich auch nicht mehr. In meinem Ebay Konto ist auch nichts mehr zu sehen. Das Problem ist u.a. dass ich mein Auto im Wert von ca 50000 2 Mal verkauft habe, aber beim ersten Mal selber geboten und später rückgängig gemacht und beim zweiten Mal hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet. Habe oft auch selber auf meinen Artikeln geboten und natürlich oft selber gekauft. (Dafür auch Sperre bekommen, was aber jetzt sogar besser so ist) Diese Beträge werden aber vom Finanzamt mitgezählt. Die kommen so auf 130000-140000€, tatsächlich sind es aber nicht mehr als 10000. Der Beamte zwingt mich jetzt den Fragebogen auszufüllen, sonst würde ich eine Schätzung um die 30000 bekommen. Auch wenn ich alles angeben will, kann ich es nicht mehr machen. Habe mir gedacht, ob es nicht besser ist die Schätzung abzuwarten, Einspruch einzulegen und dann kann ich mir alles ansehen und korrigieren, bevor ich beim Ausfüllen unabsichtlich falsche Angaben mache. Das wäre glaube ich schlimmer. Was denkt ihr?

Steuern, Einspruch, Finanzamt, Fragebogen, schätzung
Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

Garten, Erbe, Kleingarten, pachtvertrag, schätzung, Schrebergarten, Sterbefall, Ablöse