Handwerkskammer – die meistgelesenen Beiträge

Ausbildung nicht bestanden: Kindergeld wird nicht ausbezahlt. Richtig ao?

Guten Morgen,

Kind hat Ende Juni die Ausbildung nicht bestanden, weil es im theoretischen Teil zu wenig Punkte hatte.

Letzte Auszahlung Kindergeld war Juni 2023

Ausbildungsvertrag lief Anfang September aus. Seitdem ist das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis.

Ende November fand die Nachprüfung (nur der theoretische Teil) statt. Ergebnisse kommen Mitte Januar 2024.

Gestern kam ein Brief von der Familienkasse: Forderung von Nachweis über die Beendigung der Ausbildung

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Bei der Familienkasse eingereicht wurden bisher folgende Unterlagen noch vor Monaten eingereicht:

- Ausbildungsvertrag, befristet bis September 2023

- Nachweis von dem Chef, dass der Auszubildende nach dem Ablauf des Ausbildungsvertrages nicht mehr bei ihm eingestellt ist

- Nachweis von der Nichtbestandenen Abschlussprüfung Juni 2023 von der Handwerkskammer

- Nachweis von der Handwerkskammer über den Termin Ende November für die Nachprüfung

- Nachweis von Anmeldung beim Arbeitsamt, Termin bei Berufsberatung, Bescheid über die Leistungen von Arbeitsamt und Nachweis über die Aufstockung von Bürgergeld

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Alle Nachweise wurden zeitig und zügig vor Monaten per E-Mail an die Familienkasse mit Kindergeldnummer eingereicht, Bestätigung fand statt. Familienkasse bestätigt, aea erhalten zu haben, aber Nachweis über die Beendigung der Ausbildung möchten sie noch haben.

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Was genau heißt das "Forderung von der Beerdigung der Ausbildung"?

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Mutter hat sich im Zeitraum von Juli bis November ca 3 mal telefonisch erkundigt über den Stand der Bearbeitung. Familienkasse sagt: die Bearbeitung dauert über Wochen.

Frage:

Was heißt Beendigung? Heißt das, wenn Mitte Januar die Ergebnisse kommen, dass das der Familienkasse geschickt werden muß?

Was ist, wenn das Kind wieder die Prüfung durchgefallen ist?

Steht dem Kind eigentlich Kindergeld ab Juli zu?

Vielen Dank

Schule, Job, Prüfung, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Abschlussprüfung, Arbeitsamt, Ausbildungsvertrag, Berufsschule, Familienkasse, Jobcenter, Kindergeld, Lehre, Prüfer, Handwerkskammer, Bürgergeld

Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?

Hallo, 

zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte. 

Folgendes Beispiel: 

Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden. 

Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.

Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.

Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann. 

Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.

Übernahme eines Handwerkbetriebs

Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.

Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.

Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ? 

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen. 

Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?

Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)

Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt? 

Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?

Beruf, Selbständigkeit, Schule, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerberecht, Handwerkskammer, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Kann ich mein Ausbildung ohne Betrieb abschließen?

Hallo zusammen
Ich erzähl erstmal von meiner Situation.
Ich mache eine Ausbildung zum Elektrotechniker und bin jetzt im letzten Jahr ( im 3 Ausbildungsjahr ). Ich bin direkt ins zweite Jahr eingestiegen, Abschlussprüfung hab ich im November. Nur mache ich mir grad sorgen das ich nicht teilnehmen darf weil ich inzwischen zu viele Krankheitstage hab. Wegen eines Arbeitsunfalls fehl ich schon seit 8 wochen. Ingesamt hab ich ca. 90 Krankheitstage, soweit ich weiß sind maximal 66 gedultet. Zudem mach ich mir sorgen das ich gekündigt werde und die Ausbildung kommplet verliere. Ich bin auch sehr unglücklich in dem Betrieb. Komme mit den Leuten dort nicht klar und der Chef ist ein Choleriker der seinen Mitarbeitern auch hin und wieder androht die Zähne auszuschlagen. Einem hat er auch schon ne Kopfnuss gegeben. ich mach mir da auch echt sorgen das sobald ich wieder zurück komm mein Chef mich entweder direkt kündigt oder ich rausgeekelt werd.
Deswegen würd ich gerne den Betrieb wechseln, hab mich deswegen auch schon mit der HWK ausgetauscht und die wollen mir helfen einen neuen Betrieb zu vermitteln. Aber ich mach mir echt sorgen das es so kurz vor der Prüfung nix wird.

Hat jemand von euch schon solche Erfahrungen gemacht?
Kann grad überhaupt nicht einschätzen ob ich da noch Chancen hab die Ausbildung zu beenden. Ich will sie auf jeden fall beenden. Hab auch schon ein gewisses Alter und das ist meine letzte Chance.
Gibt es also die Möglichkeit ohne Betrieb die Prüfung abzulegen?
Oder muss ich wirklich in einen neuen Betrieb und evtl verlängern? Auch wenn ich verlängern müsste würde ich das natürlich akzeptieren.

Danke an alle die sich die zeit genommen haben das durchzulesen

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Bedenken bei meinem Ergebnis in der Meisterprüfung, wie soll ich vorgehen.?

Schönen Guten Abend liebe Community,

Ich warte jetzt schon 3 Monate lang auf das Ergebnis meiner Meisterprüfung

als Maurer/-und Betonbauermeister Teil 1 u. 2. Am Freitag bin ich von der Arbeit

nach Hause gekommen und habe Post bekommen. Ich habe den Brief aufgemacht und dann kam mir ein Ergebnis entgegen, was ich absolut nicht erwartet habe, trotz meiner Anstrengung, lückenlosem Ausfüllen und guten Leistungen, beide Teile die Note 6 ungenügend. Auch mein Werkstück, war fertiggestellt und im Lot. Eine 6 wäre ja wenn ich nicht fertig geworden wäre o.ä. andere die nicht fertig wurden haben bestanden.

Ich war natürlich erstmal geschockt. An dem Ergebnis hang fest, ob ich meinen Meistertitel bekomme (Teil 3 u. 4 schon bestanden) und auch mein jetziger Job, da ich dort einen Vertrag unterschrieben habe für 1 Jahr.

Ich habe mir so viel mühe gegeben, Tag u. Nacht gelernt, so viel Geld bezahlt. Und jetzt soll ich in beiden Teilen eine 6 haben? Ich hatte von Anfang an mit der Klasse kein gutes Verhältnis, auch die Dozenten und Prüfer kamen mir suspekt vor und machten auch täglich blöde Bemerkungen.

In den Rezensionen der Handwerkskammer habe ich auch schon gelesen, das solche Situationen auch schon bei anderen Schülern vorkamen, wo einfach nicht objektiv bewertet wurde.

Ich weiß jetzt einfach nicht was ich tun soll, meine finanziellen Mittel für eine erneute Prüfung sind jetzt auch aufgeschöpft. Meine Meisterprämie bekomme ich jetzt auch nicht.

Das ist alles ein Riesen Rattenschwanz. Ich weiß nicht mehr weiter...

Wie erkläre ich das meinem Arbeitgeber und sollte ich Widerspruch einlegen? Bringt das überhaupt was? Einsicht in die Prüfungsunterlagen? Wen soll ich dann als neutrale Person mitnehmen? So viele Fragen..

Vielleicht kann mir hier jemand Tipps geben oder hat schon ähnliches durch..

Liebe Grüße

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Kann man den Konditormeister ohne vorherige Gesellenausbildung bzw. Berufserfahrung machen?

Ich würde gern von zuhause aus Gebackenes (Torten, Macarons, Kuchen, usw.) an andere verkaufen für Ihre Feiern o.ä., also nach dem System auf Bestellung (ohne Café). Ich weiß, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss und scheinbar auch einen Meister im Konditorhandwerk haben muss. Bei ersterem gehe ich mit, Belehrungen wegen Hygiene, Sicherheit usw. finde ich auch gut, aber nochmal 3,4,5 Jahre eine Ausbildung machen, nur um nebenbei für die ein oder andere Feier etwas zu verkaufen, naja ich weiß nicht, ob es mir das wert wäre. Die ganzen Backkenntnisse habe ich mir über Jahre selber angeeignet, dafür brauche ich auch keine Ausbildung. Habe auch eine zeitlang in der Gastro gearbeitet bzw. ausgeholfen (also nicht so, dass das als Berufserfahrung auf dem Gebiet zählen würde) und ein Gesundheitszeugnis habe ich auch. Gibt es da irgendwelche Ausnahmen, dass man direkt den Konditormeister machen kann? Die Vorkenntnisse aus der Gesellenausbildung kann ich mir sicherlich auch in weniger als zwei Jahren aneignen.

Und dann frage ich mich auch noch, wie die ganzen Leute das auf Youtube machen. Ich schaue mir da immer mal Videos an, Leute backen Sachen auf Bestellung und zwar sieht es meistens aus wie die Küche zuhause. Ich habe jetzt aber auch mehrmals hier auf gutefrage gelesen, dass man nicht aus der eigenen Küche verkaufen darf.

Selbständigkeit, Gewerbe, Handwerksmeister, Kleingewerbe, Konditor, Handwerkskammer

Muss ich den Teil 1 machen?

Hallo liebe Community,

Ich bin 24 Jahre alt, gelernter Maurer und gerade dabei meinen Meister zu machen. Der Handwerksmeister ist in 4 Teile unterteilt. Teil 3 u. 4 also der wirtschaftliche und der psychologische Teil sind mit Erfolg bestanden. Nun bin ich an Teil 1 dran am praktischen Teil und ich habe ehrlich gesagt große Bange diesen Teil zu bestehen. Wir müssen Mauern in einer gewissen Zeitvorgabe, ich vermute, dass ich das nicht schaffen werde. Ich habe noch hinzu quälende Rückenschmerzen und jedes Mal wird beim Bücken mein Rücken steif. Ich möchte keinen Bandscheibenvorfall bekommen, ich bin zwar noch sehr jung aber es ist viel durch meine Hände gegangen und ich habe extreme Einschränkungen was die körperliche Arbeit betrifft. Jetzt meine Frage, was habe ich für Optionen? Könnte ich vielleicht das Werkstück fast fertig mauern und dann eine mündliche Abfragung machen um zu bestehen? Meine das war bei der Gesellenprüfung damals auch so. Oder kann ich eventuell mit Teil 3 u. 4 den Techniker verkürzen? Was habe ich für Optionen. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus. LG

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Mit Abi Ausbildung (Elektriker f. Betriebst.) und dann?

Ich bin ein bisschen zwiegespalten und brauche eure Hilfe/Meinung/Tipps.

Ich (m 21) habe mich nach dem Abitur rumprobiert und entschieden, eine Ausbildung als Elektriker für Betriebstechnik anzufangen. Demnächst startet das Ganze bei einem sehr angesehenen Unternehmen in Deutschland, aber ich mache mir dennoch jetzt schon viele Gedanken, was nachher passieren soll.

Meine Frage ist jetzt: Was haltet ihr für Sinnvoll, wenn ihr mein Alter und die Dauer für diverse Weiterbildungen/Studiengänge etc. in Betracht zieht? Ich wäre an einer Weiterbildung jeglicher Form interessiert und schließe nichts aus.

  • Ein Ingenieursstudiengang gibt mir Bedenken, da ich echt nicht besonders gut in Mathe war und Physik abgewählt hatte. Andererseits gibt es aber auch Leute, die kein Abitur haben, Ausbildung gemacht haben und dann über eine Fachhochschule das Studium bewältigt haben. Das gibt mir wiederum etwas Hoffnung es doch zu schaffen. Ich weiß aber, dass es knüppelhart wäre und viel Nachholbedarf erfordert.
  • Ein Studium im Managementbereich oder etwas Wirtschaftliches schließe ich auch nicht aus und ich denke, diese sind für mich machbarer. Nur frage ich mich, inwiefern sich das dann mit meiner Ausbildung ergänzt und ob das Sinn macht? Welche Studiengänge außer die Ingenieursstudiengänge, würden denn für mich, in Kombination mit meiner Ausbildung, in Frage kommen?
  • Ein Meistertitel würde mich auch reizen, jedoch eher der Handwerksmeister und nicht unbedingt der Industriemeister. Inwiefern ist das aber mit meiner Ausbildung möglich?

Ich bedanke mich jetzt schonmal bei Jedem, der sich hier für eine Antwort Zeit nimmt. Das würde mir echt viel bedeuten.

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