Ausbildung als Schreiner/Tischler Fortsetzen
Hallo ich wollte fragen ob es eine möglichkeit gibt meine Ausbildung als Schreiner/Tischler weiter zu machen. Ich habe im 3.Lehrjahr abgebrochen weil meine bezahlung gerademahl 200 und einen mich beleidigenden € bekommen habe.
Hat jemand schon änliche erfahrungen gemacht? Bestet die möglichkeit das mich Die Handwekskammer vermittelt an eine Schreinerei/Berufsschule? Ich will nicht unbedingt erst im August einsteigen sondern da wo ich aufgehört habe das war im September. also Fehlte nur noch ein Halbes Jahr! ob ich dafür aber die Prüfungen erst Später mache ist mir auch lieb.
wenn ihr jetzt denkt so ein Trottel im 3.Lehrjahr... Abgekaterte und komplizirte sache, machen die mit allen die 18 werden und sobald schwirigkeiten machst werfen die einen Raus bei mir waren 0,22 promille ausschlaggebend. Jemand anderes Flog auch schon wegen verdacht raus auch nach knappen 2 jahren war das.
Wie auch immer danke für ratschläge oder sogar lösungen ich fand keine!
2 Antworten
Hast du gekündigt oder wurdest du gekündigt???? oder habt ihr einen Aufhebungsvertrag geschlossen??? Ich hoffe für dich, dass nicht du gekündigt hast! Sollte dies der Fall sein bist du für diesen Ausbildungsberuf gesperrt! und musst dir leider Gottes einen anderen Beruf suchen! Bei den anderen Gegebenheiten suchst du dir einfach nen neuen Betrieb und der wird mitentscheiden was von deiner bereits geleisteten Ausbildung anerkannt wird! LG
nein es war ein aufhebungsvertrag da mich nur die internatsleitung nicht mehr haben wollte
Wieso hast du nur € 200,- Lehrlingsentschädigung bekommen. Tischler ist doch gar nicht so schlecht bezahlt. Du kannst die Lehre in einem anderen Betrieb auch beenden.
Was heißt den hier "...entschädigung"? Erleidet der FS während der Ausbildung einen jörperlichen oder seelischen Schaden, dass er dafür "entschädigt" werden muß? Das wäre ja gerade so, als wenn jemand den Führerschein macht und dafür auch noch bezahlt wird. Zu meiner Zeit als Azubi hieß das noch "Ausbildungsbeihilfe" und ganz früher mußte man für die Ausbildung sogar noch "Lehrgeld" bezahlen.
Dachte ich mir es doch, dass da irgendwas nicht ganz koscher ist. "Ein bißchen Alk nach der Arbeitszeit..." Es kommt sicher darauf an, was du unter einem "bißchen" verstehst. Du redest weiter oben von 0,22 Promille. So einen Alkohol-Pegel merkt doch niemand. Damit ist man als Autofahrer noch komplett fahrtüchtig. Da muß schon einiges mehr dahinter sein, denn wegen so einer Lappalie wirft einen der Ausbildungsbetrieb nicht raus, und schon gar nicht im 3.Lehrjahr. Ich denke, dass du dir noch ein paar weitere Schnitzer erlaubt hast.
ja war halt für unterkuntft aber ich lass mich ja nich zur sau machen wegen bischen alk nach der arbeitszeit -.- und lass mich dann auchnoch so schlecht bezahlen. ist ja auch grundgesetz usw, ja schon aber ein betrieb zu finden der das mitmacht ist unmöglich.
Oh man wäre eucht gut wenn hier einer reischaut der sowas schon mitmachen musste!