Schmuck Gewerbeanmeldung?

2 Antworten

Anlage B zur Handwerksordnung benennt die Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können. Dazu gehören nach Nr. 11 eben auch die Gold- und Silberschmiede.

Egal, ob du viel oder wenig Silberschmuck selbst für den Verkauf herstellst, es ist ein zulassungsfreies Handwerk. Das bedeutet, dass du dich - neben der Gewerbeanmeldung - von Anfang an in die Handwerksrolle eintragen lassen musst. Freibeträge gibt es da nicht.

Du hast nur die Wahl zwischen IHK (überwiegend Handel) und Handwerkskammer (handwerkliche Produktion). Je nach Überwiegen ändert sich die Zuständigkeit. Frag am Besten bei der Handwerkskammer an und lass dich beraten. IHK und Handwerkskammer bieten Veranstaltungen für Existenzgründer an. Wenn du keinen handwerklichen Abschluss hast würde ich für die IHK tendieren und Handel mit eigenen und angekauftem Schmuck angeben - das macht auch für einen Online-Handel am meisten Sinn.

natash335 
Fragesteller
 20.02.2024, 14:09

Danke für die Antwort! Gibt es keine Möglichkeit (zumindest am Anfang) noch in keine Handwerkskammer beizutreten?

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natash335 
Fragesteller
 20.02.2024, 14:15

wie du gerade geschrieben hast wäre wahrscheinlich ein Einstieg in die Handelskammer deutlich attraktiver zu Beginn. Ist dies möglich, obwohl ich als Schmuckhersteller angegeben bin? Und was sind denn noch weitere essenzielle Dinge, die man bei der Gewerbeanmeldung oft vergisst? Danke für deine Hilfe!!

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verstehdichgut  20.02.2024, 14:20
@natash335

Bei der Gewerbeanmeldung in der Gemeinde hast du nur 3 Möglichkeiten: Handwerkskammer, IHK oder freiberuflich - wobei letztere ja gar keine Gewerbeanmeldung brauchen - du wirst mit der Anmeldung Zwangsmitglied - entweder - oder.

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natash335 
Fragesteller
 20.02.2024, 14:22
@verstehdichgut

Vielen Dank, hilft mir sehr. Obwohl ich Handwerk betreibe ist ein Beitritt in die Handelskammer möglich oder?

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Geochelone  20.02.2024, 15:22

Sorry, aber da hat man keine Wahl. Wer ein Handwerk ausübt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der HWK.

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