Gehört kosmetische Fußpflege zum Handwerk oder nicht?
Hallo,
wieder eine Frage von mir bzgl. meiner Existenzgründung mit Wellness-Massagen und eventuell kosmetischer Fußpflege. Im Internet steht, dass kosmetische Fußpflege zum Handwerk gehört und man sich bei der Handwerkskammer melden muss. Das habe ich gestern getan und die haben gesagt, sie wären nicht zuständig und haben mich zur IHK verwiesen. Die wiederum haben gesagt, sie wären auch nicht zuständig bzw. wissen nicht, ob sie zuständig sind.
Ja, was denn nun? Gehört die kosmetische Fußpflege zum Handwerk und ist damit neben der Gewerbeanmeldung auch eine Anmeldung bei der Handwerkskammer nötig oder gehört es nicht dazu und die IHK ist zuständig?
6 Antworten
Warum zerbrichst du dir deinen Kopf? Du meldest das Gewerbe an. Entweder meldet sich die HWK bei dir und will dass du dich (wie ein Kosmetiker) in die Handwerksrolle eintragen lässt (kostet ca. 90 €) oder man sortiert dich der IHK zu.
Ich gehe davon aus, dass es nicht als Handwerk angesehen wird. Aber anders herum wäre es doch auch kein Weltuntergang, oder?
Hallo,
Es gibt zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerks-Gewerbe
und dein Fachbereich gilt für Kosmetiker
Für mehr Infos dazu:
https://www.zdh.de/daten-und-fakten/handwerksordnung/gewerbe-anlage-b1-und-b2/
Um Gottes Willen, wie sollen wir hier denn im Forum entscheiden können wer dafür zuständig ist, wenn die zuständigen Stellen sich schon streiten?
Darf ich dir einen Vorschlag machen? Suche über Google entsprechende zukünftige Kollegen/innen und frage welche Form der Anmeldung sie besitzen und bei welcher Stelle sie das gemacht haben.
Danke für das Danke. Aber vielleicht solltest du das nicht in der direkten Umgebung machen... ich meine zukünftige Konkurrenz und so... :)
Das ist klar :-)
Habe vorher schon mal im Internet geschaut, wie viel Konkurrenz ich hier habe und es hält sich in Grenzen: In unserem 15.000 Seelen-Ort sind eine professionelle Fußpflegerin (Podologin) und eine kosmetische Fußpflegerin.
Gibt es dazu ein Ausbildungsberuf?
Wenn ja wird der von IHK oder HWK abgeprüft?
An sonsten kann's durchaus sein daß du GARKEINE Kammer Anmeldung brauchst...
Nein, die kosmetische Fußpflege ist nicht geschützt, d.h. es ist ein relativ freier Beruf. Natürlich mache ich vorher Lehrgänge in Theorie und Praxis um das zu Erlernen, aber es ist keine abgeschlossene Ausbildung notwendig.
Dann ist das kein Beruf welcher den Zwang zur Angehörigkeit in einer Kammer hat.
Zum Handwerk eher nicht aber zu einer Dienstleistung wie auch ein Kosmetiksalon!
Viiieeelen Dank! Auf diese gute Idee bin ich gar nicht gekommen! Das ist wohl das Sinnvollste, denn ich bin regelrecht verwirrt von den Aussagen der Kammern.