Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?
Hallo,
zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte.
Folgendes Beispiel:
Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden.
Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.
Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.
Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann.
Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche
Übernahme eines HandwerkbetriebsWer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.
Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.
Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ?
Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen.
Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?
Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)
Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt?
Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?
6 Antworten
Die ganzen Ausnahmen sind m. W. häufig „kann“-Bestimmungen. Die zuständige Handwerkskammer kann die Genehmigung erteilen. Deshalb am besten dort Anfragen oder ggf. über den bisherigen Meister / Inhaber nachfragen lassen.
schau mal da: Microsoft Word - Merkblatt Erteilung Ausübungsberechtigung § 7b HwO (hwk-ff.de)
so in etwa wird das auch bei deiner HwK laufen. Mach doch mal einen Termin dort.
Übernehme die Bude und mach erfolgreich weiter !
Das Personal kennst du , die Kunden sind auch vorhanden ! Das ist Kapital von unschätzbarem Wert ! Bilde dich weiter wegen dem Rechts- und Steuerwesen bei der HWK !
So einfach geht das wohl nicht. Wenn ein Meisterbrief verlangt wird, dann muss dieser auch vorhanden sein. Das muss der Fragesteller in seinem Fall mit der Handwerkskammer klären.
Übernehmen kann er zwar diese Firma, müsste aber, je nach Vorschrift einen Meister finden, der seinen Namen dafür hergibt. Der Meister muss nicht in seinem Betrieb arbeiten.
Wenn es aus der Arbeit heraus zu Rechtsstreitigkeiten kommt, Reklamationen von Kunden die zum Streit führen und der Betrieb verfügt nicht über einen vorgeschriebenen Meister, dann gibt es endlose Probleme. Er hätte dann die in Auftrag gegebenen Arbeiten nicht ausführen dürfen.Da verliert er jeden Prozess.
Damit man dich nicht auf den falschen Weg führt, würde ich dir vorschlagen, mit der Handwerkskammer ein Gespräch zu führen. Das wäre aus meiner Sicht der erste Schritt vor allen weiteren.
Dann weisst du genau, ob du diesen Betrieb ohne Meisterprüfung übernehmen darfst und Aufträge erledigen. Oder ob du einen Meister einstellen musst, um den Betrieb weiterführen zu dürfen, wenn der jetzige Inhaber die Firma verlässt.
Es gibt Gewerbearten, da ist ein Meister Voraussetzung. Da reichen auch 22 Jahre Berufserfahrung nicht, obwohl man über einen ausreichenden Kenntnisstand verfügt.
Deshalb, kläre das mit der Handwerkskammer ab. Dann kannst du in Ruhe planen, wenn die Handwerkskammer deinem Vorhaben zustimmt.
Das ist bei Schroeder aufgeweicht worden, es konnten in bestimmten Berufen Leute ein Gewerbe ohne Meisterbrief betreiben, wenn die Voraussetzungen dafuer gegeben waren. Diese Einschaetzung unterlag der Handwerkskammer und welche Berufe das im einzelnen waren, stehen hier im Link.
https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/
Es soll allerdings wieder zurueck gedreht werden, es bringt die Handwerksordnung durcheinander und brueskiert/verwaessert den Meisterbrief.