Selbstgemachtes auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen?
Hallo,
darf ich selbstgemachten Schmuck einfach so auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen?
Also ohne Gewerbe, bzw gibt es irgendwelche Schlupflöcher wenn nicht?
Lg und vielen Dank.
3 Antworten
Nein, ausschließlich mit Gewerbe, denn sobald du mehrere, ähnliche Stücke und dann noch mit Gewinnabsicht verkaufst, musst du eins anmelden. Solange du jedoch nicht über eine bestimmte Summe im Jahr einnimmst, kommst du recht günstig dabei weg.
Bedenke, dass ein Gewerbeschein dir Tore öffnet um günstiger und in größeren Mengen einzukaufen, z.B. im Metro oder allgemein im Großhandel.
Also ohne Gewerbe...
Nein.
...bzw gibt es irgendwelche Schlupflöcher wenn nicht?
Nein.
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst.
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
gelegentlich oder einmalig darfst du das machen. Dann fällt es nicht unter Gewerbe
Und wenn Und wenn ich nur eine einzige, selbstgemachte Wäre verkaufe?