Erhöhung der Grundmiete gerechtfertigt?
Frage: Ich habe eine Mieterhöhung nach § 558 BGB erhalten, mit Verweis auf den Berliner Mietspiegel. Die Genossenschaft stuft meine Wohnung als „durchschnittlich ausgestattet“ ein und bezieht sich dabei u. a. auf eine angeblich moderne Elektroinstallation. Tatsächlich wurden aber nur die Steigeleitung sowie Sprechanlage 2019 im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme (nach § 559 BGB) erneuert – der Rest der Wohnung (Wohn- und Schlafzimmer) ist noch mit zweiadrigen Aluminiumleitungen ohne Schutzleiter ausgeführt, die Steckdosen laufen nicht über FI, und sind nur mit 10A abgesichert. Auch die Lampenleitungen sind noch Alu, geschaltet über alte Y(St)Y-Tasterleitungen und Relais in der Verteilung. Meine Wiederspruch wurden zurückgewiesen mit dem Argument, dass Küche und Bad ja über FI laufen und das ausreiche. Gleichzeitig wurde 2019 aber eine Mieterhöhung wegen
„Modernisierung der Elektroinstallation“ durchgeführt – was sich aus meiner Sicht mit der aktuellen Begründung widerspricht.
Kann ich mich mit diesen Argumenten erfolgreich gegen die Mieterhöhung wehren? Lohnt sich in dem Fall ein Gang zum Anwalt?
