Kurzsichtigkeit als Kapitän

Guten Tag,

ich möchte den Berufsweg des nautischen Offizierassisten einschlagen (mit dem Endziel Kapitän auf großer Fahrt).

Ich mache die Tage einen Seediensttauglichkeitscheck beim Gesundheitsamt.

Die Dame am Telefon empfahl mir einen Blick in den Bundesrechten der Seetauglichkeiten bezüglich meiner Sehstärke zu werfen. Ich trage auf beiden Augen Kontaktlinsen mit -1,75 Dioptrien.

Nun musste ich folgendes aus den Bundesgesetzen lesen:

Und habe eine Verständnisfrage an euch

(1)   Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen. Eine Übersichtigkeit darf weder plus 5,0 Dioptrien sphärisch noch plus 3,0 Dioptrien zylindrisch übersteigen. Bei Nachuntersuchungen muß die Sehschärfe ohne oder mit Brille noch mindestens auf dem einen Auge 0,7 und auf dem anderen Auge 0,5 betragen; die addierte Sehschärfe beider Augen muß jedoch ohne Korrektionsglas 0,25 betragen; dabei muß auf dem schlechteren Auge ausreichendes Orientierungsvermögen vorliegen.

(5) Wird die vorgeschriebene Sehschärfe nur mit Brille erreicht, so ist dem Untersuchten die Auflage zu erteilen, die Brille während des Dienstes ständig zu tragen und eine Ersatzbrille mitzuführen.

Ich bin ziemlich erschrocken als ich Punkt 1 gelesen habe, weil ich dachte dass ich nun den Beruf vergessen kann. Allerdings macht mir Punkt 5 wieder Hoffnung.

Ist es so zu verstehen, dass alle Bedingungen von Punkt 1 erfüllt werden müssen damit Kapitäne usw. ohne jegliche Sehhilfe arbeiten dürfen?

Laut Punkt 5 darf ich also doch den Beruf ausüben nur mit ständiger Seehilfe während der Arbeitszeit, oder?

Kontaktlinsen, Brille, Kapitän, Nautik, Seefahrt, Sehstärke

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