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Käuferin will Gewinn daraus schlagen, dass ich versehentlich die falsche Ware bei Vinted versendet habe, welche Vorgehensweise ist korrekt?

Ich hatte bei Vinted/ Kleiderkreisel diverse Lego Sachen meines Sohnes eingestellt und wollte ihm den Erlös aufs Sparkonto überweisen.

Die Angebote waren durchweg mit versichertem Versand und ich hatte diese bereits vor 3 Monaten eingestellt.

Letzte Woche schrieb mich eine Dame an und bettelte, dass ich ein Set mit Booten für 2€ unversichert als Büwa versende, was ich auch gemacht habe.

12€ für das Set plus 2€ Versand.

Einen Tag später fiel mir auf, dass ich versehentlich ein anderes Set mit einem Flugzeug versendet hatte, das für 10€ inseriert gewesen war.

Sofort machte ich die Käuferin auf den Fehler aufmerksam und fragte sie, wie sie weiter vorgehen würde und entschuldigte mich.

Sie schrieb, dass sie sich nie für das Flugzeug entschieden hätte und verlangte 8€ von den 14€ zurück.

Ich sagte, dass ich das etwas happig finde und bot ihr an, die Ware ungeöffnet zurück zu senden, den kompletten Preis von 14€ plus 2€ Rücksendung zu erstatten. Eine Hälfte sofort, die andere Hälfte nach Rückerhalt der Ware.

Daraufhin schrieb die Käuferin, so ginge es nicht, schließlich habe sie jetzt kein Geschenk für ihr Kind und forderte 5€ zurück.

Schließlich könne sie dieses Flugzeug statt für 10€ auch für 9€ gebraucht woanders bekommen.

Ich machte sie darauf aufmerksam, dass sie das Flugzeug zuvor als nicht adäquates Geschenk tituliert hatte und blieb bei meinem Angebot der kompletten Rückerstattung von 14€ plus 2€.

Daraufhin erklärte sie sich mit großer Beschimpfung bereit, das Flugzeug gegen Erstattung der 2€ Differenz zwischen Schiff-Set und Flugzeug-Set zu behalten, worauf ich die 2€ umgehend erstattete.

Frage: war mein Angebot der Rückerstattung von 16€ korrekt oder hatte die Käuferin Recht, dass es so nicht geht?

Es war wie gesagt ein Versehen und ich hatte mich umgehend entschuldigt und Erstattung angeboten.

Die Preisdrückerei von 8€ bei 14€ wegen eines offensichtlichen Versehens fand ich aber auch nicht in Ordnung.

Was denkt Ihr?

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Umsatzsteuerfreie Umsätze als Vorsteuerabzug?

Wir behandeln in unserer Akademie aktuell das oben genannte Thema, jedoch sind unsere Dozenten bei Fragen zum Unterrichtsstoff eher die falschen Ansprechpartner.

Grundsätzlich habe ich das Thema wie folgt verstanden:

a) ich verkaufe etwas innerhalb der EU -> UST-ID -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jeweiligen Land Einfuhrumsatzsteuer)

b) ich verkaufe etwas außerhalb der EU -> Nachweis durch Zoll z.B. -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jew. Land Einfuhrumsatzsteuer)

c) der Käufer kann Vorsteuer mit UST verrechnen

Nun zu den eigentlichen Fragen:

  1. Wenn ich nun etwas ins Ausland verkauft habe, habe ich ja so gesehen kein UST eingenommen, da die Rechnung umsatzsteuerfrei erstellt wurde. Lt. Skript habe ich nun aber ein Recht darauf, dies bei der Verrechnung mit der Vorsteuer zu berücksichtigen. Wie habe ich das zu verstehen? Zählen dann die 19% als UST quasi als Schuld gegenüber dem Finanzamt? (blicke da echt gar nicht durch ist sehr schwammig formuliert)
  2. Worin besteht der Unterschied zw. EU und Nicht-EU-Land mit Ausnahme d. Nachweises durch die UST-ID? Im Grunde genommen werden diese doch identisch "versteuert", oder?

Vielen Dank im Voraus! Falls ich die obigen Punkte (a-c) falsch formuliert habe könnt ihr mich hier ebenfalls gerne korrigieren. Bin wie gesagt nicht allzu erfahren in diesem Gebiet.

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