Darf man berühmte Songs öffentlich nachsingen?

Zuerst einmal fordere ich jeden auf FREUNDLICH zu Antworten !!!! und dann mir bitte in freundlicher Weise sagen ob das so ok wäre oder was ich ändern müsste. Ich weiß das alles klingt seeeeeeeeehr verrückt aber deshalb möchte ich mich eben auch zuerst informieren

Also ich hatte schon immer den Wunsch draußen an bestimmten Plätzen privat aufzutreten und zu singen, so wie eine Art alleiniger Darsteller nur mit Kostüm, Gerätschaften wie Lautsprecher und Mikro und Stimmenveränderer damit man meine ertragen kann xD

Nur gibt es da sehr viele Probleme die ich dafür bewältigen müsste. Ich werde mal alle die mir einfallen aufzählen und wie ich sie schaffen möchte

Der Platz: würde mich dazu an die Gemeinde wenden und eventuell noch an die Polizei (wegen Outfit und Songs damit sich da niemand beschwert) und sobald die mir das erlauben würden, wäre das mal erledigt. Genauso wegen Lautstärke und Uhrzeit

Die Songs: ich will bestimmte Lieder von berühmten Bands ( Österreich, Deutschland und Amerika) nachsingen, also gleicher text aber nur mit meiner Stimme. Dafür würde ich IRGENDWIE versuchen Kontakt mit der Band selber oder den Rechtshabern aufzunehmen und mir ihre Erlaubnis schriftlich holen. Wenn Notwendig mich mit ihnen einigen ein Teil der Spenden an sie zu überweisen

Geldsammeln: ich will auch gerne freie Spenden einsammeln, dafür würde ich mich auch an die Gemeinde und gegeben falls an die Polizei wenden damit es nicht unter Betteln fällt

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Ist die Parodie eines Lieds mit §24 Abs. 2 UrhG überhaupt möglich?

Beispielfall:

Der Text eines Lieds L wird so verändert, dass eine komische Wirkung erzielt und eine andere, teilweise antithematische Botschaft vermittelt wird. Nun wird dieser veränderte Text zu einer Karaoke-Version (Instrumentalspur) von Lied L gesungen, sodass das parodistische Lied P entsteht. Lied P soll unkommerziell in einem privaten Kanal und auf einem Videoportal veröffentlicht werden, z.B. Youtube.

Es wird momentan davon ausgegangen, dass eine Parodie eine abhängige Bearbeitung ist (§23 UrhG), aber durch ihre komische/antithematische Botschaft ähnlich wie freie Benutzung (§24 UrhG) behandelt wird. §24 Abs. 2 UrhG besagt, aber dass es sich nicht um freie Benutzung handelt, wenn die Melodie des Ausgangswerks erkennbar ist. Dies ist im Beispielfall aber so.

Fragen:

1) Ist die Parodie eines Lieds ohne die Einräumung von Nutzungsrechten überhaupt möglich oder durch §24 Abs. 2 UrhG grundsätzlich verboten?

2) Erfüllt im Beispielfall Lied P (inkl. Musik!) die Kriterien einer Lied-Parodie?

3) Kann Lied P ohne negative rechtliche Konsequenzen auf einem Videoportal veröffentlicht werden?

4) Falls Frage 1, 2 oder 3 verneint werden: Welche Alternativen gibt es? Es besteht ja das gesellschaftliche wie kulturelle Bedürfnis, die Parodie als Kunstform zu ermöglichen; auch musikalisch.

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