Muß eine Zaharztpraxis GEMA Gebühren zahlen, wenn Musik aus dem Radio im Hintergrund läuft?

6 Antworten

Wahrscheinlich ja, denn Friseursalons müssen auch zahlen, soweit ich weiß, gibt es da von der GEMA (oder wars doch die exGEZ) sogar vor Ort Besuch zum Kassieren.

 

Ich persönlich finds blöd, denn die Patienten gehen ja da nicht zum Radiohören hin, sondern um behandelt zu werden, aber das interessiert ja keinen, was wir Bürger denken.

 


 

In einer aktuellen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) festgestellt, dass die Tonträgerindustrie grundsätzlich keinen Gebührenanspruch geltend machen kann, wenn ein Zahnarzt in seiner Praxis Musik abspielt. Das Gericht begründet seinen Standpunkt damit, dass es sich bei der Musik in einer Zahnarztpraxis nicht um eine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne des europäischen Rechts handelt.

http://www.steuerberater-advisa-berlin.de/aktuelle-themen/gema-gebuehr-fuer-musik-in-zahnarztpraxen-auf-dem-pruefstand

BVBDortmund 
Fragesteller
 19.06.2015, 12:53

Danke sotwas in der Richtung erzählte auch ein Kollege. Allerdings habe ich jetzt mit Deinem Hinweis einen Hinweis auf ein noch nicht veröffentlichtes Urteil des Bundesgrichtshof gefunden. Urteil des I. Zivilsenats vom 18.6.2015 - I ZR 14/14 -

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Bei unserm Blumenladen im Dorf war das so.Sie hatte die Musik abgestellt um keine Gebühren Zahlen zu müssen,diese wurden von der GEMA nämlich erhoben.Nun läuft Vogelgezwitscher im Hintergrund.