Schulfest Musik GEMA?

5 Antworten

Hallo TGamer2,

die GEMA hat mit dem Deutschen Städtetag einen Vertrag abgeschlossen, demzufolge Musiknutzungen bei Schulveranstaltunngen nicht GEMA-pflichtig sind, wenn drei Kriterien erfüllt sind:

  1. Der Saal oder die Fläche müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (muss für die Halle eine Miete bezahlt werden, dann ist die Musik GEMA-pflichtig),
  2. Der Eintritt darf nicht mehr als 2,60 € betragen und
  3. Die Veranstaltung darf nicht dem Erwerbszweck Dritter dienen (wenn ein Caterer Essen liefert, dann muss GEMA bezahlt werden). 


Viele Städte sind diesem Vertrag beigetreten und bezahlen pro Schuljahr und pro Schüler (glaub' ich) co um die 0,10 €.

Du solltest also mal mit der Schulleitung und/oder dem Schulamt sprechen, ob die Stadtverwaltung dem Vertrag PV/ST Nr. 1 beigetreten ist.

Wenn nicht, dann müsst ihr bzw. die Schule das bei der GEMA anmelden und Geld für die Musiknutzung bezahlen.

Ich weiß noch aus meiner Schulzeit, dass es diesen Vertrag schon einige Jahrzehnte gibt. Damals war bei uns am Gymmi keine GEMA-Gebühr fällig, da "meine" Stadt dem Vertrag beigetreten war.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen und wünsche euich/dir viel Spaß beim Schulfest.

Liebe Grüße

ichausstuggi

P.S.: Du kannst ja auch mal das lesen: http://www.smv.bw.schule.de/ka/downloads/sonstiges/GEMA.pdf

also bei der gema steht(ist scheiße formatiert hier): 

Vergütungsfreie Veranstaltungen nach §52 Urheberrechtsgesetz.

Nach § 52 UrhG sind bestimmte Veranstaltungen von einer Vergütungspfl icht freigestellt. Hierbei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Die Veranstaltung darf nicht dem Erwerbszweck des Veranstalters oder eines Dritten dienen.

Die Teilnehmer der Veranstaltung müssen ohne Entgelt zugelassen werden.

Ausübende Künstler dürfen keine besondere Vergütung erhalten.

Es muss sich um eine Veranstaltung der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung oder eine Schulveranstaltung handeln.

Die Veranstaltung muss eine soziale oder erzieherische Zweckbestimmung verfolgen.

Die Veranstaltung darf entsprechend dieser Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein.


Also so wie ich das verstehe ist es ok solange ihr kein geld nehmt und die veranstaltung nur für kinder und lehrer ist. eltern sollten aber wohl auch noch durchgehen. halt nur keine wildfremden. 

finde auch gut das da gefangenenbetreeung steht xDD

Nein, weil ein Schulfest eine öffentliche Veranstaltung ist. Mann müsse der GEMA geld zahlen.

Frage deinen Musikleher. Normalerweise haben Schulen ein besonderes Aufführungsrecht. Muss aber nicht zwingend so sein.

Egal ob Eintritt frei oder nicht, es muss der Blutsaugerorganisation gemeldet werden.

oh, hab mich verschrieben... ich meinte natürlich die GEMA. =)