Muss ich als DJ etwas bestimmtes beachten, wenn ich öffentlich auflegen will?

3 Antworten

1. Du solltest auf jeden Fall vertraglich absichern, dass der Veranstalter bzw. Inhaber der Location die anfallenden GEMA-Gebühren entrichtet. Sonst flattert Dir nämlich möglicherweise irgendwann eine (nicht ganz billige) Rechnung ins Haus.

2. Du solltest grundsätzlich nur von selbst legal lizensierten Tonträgern spielen. Also entweder von selbst gekauften Platten oder CDs, oder von selbst gekauften MP3s. Oder Du spielst gemeinfreie Musik, wo Du die Herkunft nachweisen kannst.

Hinweis zu 2: Irgendwelche von Youtube mitgeschnittenen Titel, Kopien vom Freund aus dem Nachbarhaus o. ä. gelten in diesem Zusammenhang nicht als legal lizensiert, auch wenn Du sie vielleicht als Privatkopie haben darfst.

jonny6235 
Fragesteller
 22.09.2015, 11:40

zu Punkt 1: also muss direkt ein Vertrag erstellt werden zwischen der bar und mir das die GEMA Gebühren übernommen werden? Und sicherlich auch allgemein ein Vertrag das ich dort spielen für die bestimmte Gage?

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Für das öffentliche Abspielen von Musik in der Bar muss der Barbeitreiber GEMA-Gebühren zahlen.

Spielst Du als DJ nur originale CDs, Vinyls oder MP3s ab, die Du gekauft und somit legal erworben hast, fallen für Dich keine GEMA-Gebühren an. Hast Du digitale Kopien erstellt, indem Du z.B. CDs als MP3s eingelesen hast, musst Du jeden vorhandenen (!) Titel nach dem Tarif VR-Ö bei der GEMA lizensieren und ihn so legalisieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2002 DJ. -> www.plus1dj.de / www.dj-lexikon.info

Nach meinem Wissen ist die GEMA dabei.