Italien (EU) Trip mit Freundin (16,16)- Hotel Buchungen bei spontanen Stopps?

Hallo alle zusammen,

Wie ihr schon im Titel lesen könnt, wollen eine Freundin und ich (beide 16) in den Sommerferien einen kleinen Trip durch Italien (+weitere EU Länder) unternehmen.

(Eltern sind einverstanden)

Der Plan wäre ganz grob erstmal nach Mailand zu fliegen und ab dort mit dem Zug grob in Richtung Süden (Rom) zu fahren und danach mit der Fähre nach Griechenland und mit dem Zug zurück in Richtung Heimat.

Die Idee war dies spontan zu unternehmen- so, dass wir zwischendurch auch andere Städte (Zwischenstopps) besuchen könnten etc.

Da wir dies jedoch dann auch einigermaßen spontan nach Lust und Laune entscheiden wollten (wir würden nur wenig Gepäck dabei haben), war der Plan entweder im Zug zu schlafen, oder spontan Hotels last Minute zu Buchen.

Da stellt sich die Frage, ob die als Minderjährige möglich wäre. Unsere Eltern sind natürlich damit einverstanden, aber diese bei jeder spontanen Aktion zu bitten, das Hotel anzurufen etc. wäre glaube ich etwas viel Arbeit, was wir ihnen, falls möglich, nicht antun wollten.

Gäbe es andere Möglichkeiten, außer im Zug zu schlafen oder Eltern vorzeitig buchen zu lassen? Gäbe es irgendeinen Weg, dies eigenständig zu tun?

Könnten wir eventuell einfach ein generelles Einverständnisschreiben und eine Kopie des Passes (der Eltern) mitnehmen?

Würde es die hotels überhaupt interessieren, wenn 2 erwachsen-aussehende um 23 Uhr Abends an der Rezeption stehen?

Was haltet ihr insgesamt von unserer Idee?

Iwelche Vorschläge- irgendwas was wir beachten sollten?

Und wäre es generell möglich, die Kreditkarte der Eltern zu nutzen (diese geben sie uns für Notfälle mit)?

Mfg und Danke!! :)

Italien, Europa, Recht, minderjährig, Zug, Einverständniserklärung, Reisen und Urlaub
Einverständniserklärung widerrufen beim Psychotherapeuten?

Hallo,

ich frage mich, ob ich eine einmal erteilte Einverständniserklärung beim Psychotherapeuten widerrufen kann. Hintergrund ist, dass ich zu Beginn der ersten Stunde dazu angewiesen wurde zu unterschreiben, dass ich ein Ausfallhonorar von 60€ übernehme, wenn ich Termine nicht mehr als zwei Werktage im Voraus absage. Schon damals hatte ich beim unterzeichnen Bedenken, doch tat dies, da mir gesagt wurde, dass sonst die Therapie nicht möglich sei. Nun bin ich in der fünften Sitzen und merke wie mich dieser Passus zunehmend belastet. Ich habe ein kleines Baby, welches aktuell das erste Mal krank ist. Trotzdem war es mir nicht möglich einen Termin für Dienstag Nachmittag am Montag vor 9Uhr abzusagen (also mehr als 24h im Voraus). Begründung war eben die besagten zwei Werktage Vorlauf. Auch wenn ich verstehe, dass es ärgerlich für Therapeuten ist, wenn Termine abgesagt werden, habe ich einfach nicht die finanziellen Mittel dieses Risiko regelmäßig einzugehen. 60€ sind für mich viel Geld und ein Baby wird schon mal krank, manchmal eben auch am Wochenende und eine Fremdbetreuung ist dann nicht mehr möglich. Ich fühle mich mit diesem Druck einen Termin nicht mehr absagen zu können, ohne "Strafzahlung" nicht wohl und möchte mein Einverständnis hierzu widerrufen. Im Zweifel würde die Therapeutin mich dann als Patientin ablehnen und ich könnte erneut einen geeigneten Platz suchen. Meint ihr das ist Möglich? Hat damit jemand Erfahrung?

Vielen Dank!

Gesetz, patientenrecht, Psychotherapie, Einverständniserklärung

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