Einverständniserklärung widerrufen beim Psychotherapeuten?

Hallo,

ich frage mich, ob ich eine einmal erteilte Einverständniserklärung beim Psychotherapeuten widerrufen kann. Hintergrund ist, dass ich zu Beginn der ersten Stunde dazu angewiesen wurde zu unterschreiben, dass ich ein Ausfallhonorar von 60€ übernehme, wenn ich Termine nicht mehr als zwei Werktage im Voraus absage. Schon damals hatte ich beim unterzeichnen Bedenken, doch tat dies, da mir gesagt wurde, dass sonst die Therapie nicht möglich sei. Nun bin ich in der fünften Sitzen und merke wie mich dieser Passus zunehmend belastet. Ich habe ein kleines Baby, welches aktuell das erste Mal krank ist. Trotzdem war es mir nicht möglich einen Termin für Dienstag Nachmittag am Montag vor 9Uhr abzusagen (also mehr als 24h im Voraus). Begründung war eben die besagten zwei Werktage Vorlauf. Auch wenn ich verstehe, dass es ärgerlich für Therapeuten ist, wenn Termine abgesagt werden, habe ich einfach nicht die finanziellen Mittel dieses Risiko regelmäßig einzugehen. 60€ sind für mich viel Geld und ein Baby wird schon mal krank, manchmal eben auch am Wochenende und eine Fremdbetreuung ist dann nicht mehr möglich. Ich fühle mich mit diesem Druck einen Termin nicht mehr absagen zu können, ohne "Strafzahlung" nicht wohl und möchte mein Einverständnis hierzu widerrufen. Im Zweifel würde die Therapeutin mich dann als Patientin ablehnen und ich könnte erneut einen geeigneten Platz suchen. Meint ihr das ist Möglich? Hat damit jemand Erfahrung?

Vielen Dank!

Gesetz, patientenrecht, Psychotherapie, Einverständniserklärung