Wie kontrollieren Piercer/Beauty Studios etc. dass sie Einverständniserklärung nicht gefälscht ist?

2 Antworten

Gar nicht. Es geht nur um die rechtliche Absicherung, darum dass der Dienstleister seiner Pflicht Genüge getan hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Im Prinzip ist das überhaupt nicht überprüfbar es sei denn, dass eine erziehungsberechtigte Person persönlich dort erscheint, ihren Personalausweis vorlegt und die Einverständniserklärung unmittelbar vor Ort unterschreibt. Letztendlich, dürfen sie sich aber meines Wissens nach darauf verlassen, dass das Dokument bzw. das die Unterschrift darauf echt ist, sofern es keine begründeten Zweifel hieran gibt. Eine Einverständniserklärung ist erforderlich, weil es sich aus juristischer Hinsicht nach zum Beispiel bei einem Piercing um eine (gefährliche) Körperverletzung handelt, diese mit der Einwilligung der verletzten Person bzw. deren gesetzlicher Vertreter jedoch nicht rechtswidrig und somit dann auch nicht strafbar ist. Ab dem 15./16. Lebensjahr, können Minderjährige im Bezug auf medizinische Maßnahmen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe jedoch unter Umständen schon selber eine rechtskräftige Einwilligung erteilen, wenn sie in der Lage sind, die Aufklärung zu verstehen und die Tragweite ihrer Entscheidung vollumfänglich überblicken können. Diese Rechtsprechung, ließe sich auch auf ein Piercing so übertragen. Die Einverständniserklärung der Eltern, stellt jedoch eine zusätzliche rechtliche Sicherheit dar.

Mfg