Hallo
Ich habe mich am 31.12.2021 für einen Sportkurs, der ein halbes Jahr dauert, online angemeldet. Die erste Lektion hätte am 4.1.2022 begonnen.
Nun habe ich nach den Weihnachtsferien meine Arbeit wieder aufgenommen als Lehrerin, und mir wurde mitgeteilt, dass ich jeweils am Dienstagnachmittag länger arbeiten muss, da viele Lehrpersonen wegen Isolation und Quarantäne ausfallen.
Ich habe mich sogleich beim Sportkurs gemeldet, dass ich wegen Covid auf der Arbeit gebraucht werde.
Man teilte mir mit, dass ich dennoch das gesamte Kursgeld bezahlen müsste, auch wenn ich keine einzige Lektion besuchen könne.
In den allgemeinen Vertragsbedingungen steht nichts vom Rücktrittsrecht in besonderen Fällen. Aber bei uns in der Schweiz ist es so, dass man innerhalb von fünf Tagen von einem abgeschlossenen Vertrag noch zurücktreten kann.
Wie ist das nun genau?
Liebe Grüsse
Sarina