Dauerhaftes Parkverbot beantragen?

Hallo.

Ich wohne seit zwei Jahren in einem Haus, an dessen Seite eine recht enge Straße vorbei geht. Ganz knapp passen dort zwei Autos aneinander vorbei. Auf dem Grundstück des Hauses, wo ich wohne, sind einige Anwohnerparkplätze direkt nach dem Fußgängerweg. Also steht man senkrecht zur Straße. Seit neuestem parkt eine neue Mieterin von gegenüber immer direkt hinter den Parkplätzen, die zu unserem Haus gehören, sodass es mir schon mehrfach nicht möglich war auszuparken, v.a. wenn meine Wohnungsnachbarn noch links und recht von mir stehen. So ist dann ein frühzeitiges Einschlagen nicht möglich.

Ich habe es schon mehrfach beim Vermieter der Dame angesprochen, da man diese nicht persönlich angetroffen hat. Leider hat dies nichts gebracht und auch Besucher von der Dame parken dort regelmäßig mit einem riesigen Abstand zum Zaun des gegenüberliegenden Hauses, sodass die Straße noch enger wird. Um die Ecke liegen übrigens noch mehrere Parkplätze, die auch mein Besuch benutzt. Von dort muss man zwar ein paar Schritte mehr laufen, aber das ist manchen wohl schon zu viel. Allerdings konnte die vorherige Vermieterin das scheinbar schon.

Jetzt meine Frage. Ist es möglich ein dauerhaftes Parkverbot für diesen Abschnitt der Straße zu beantragen, wenn man einfach unter manchen Umständen nicht ausparken kann? Ich weiß ja, dass man bei manchen Dingen ein temporäres Parkverbot beantragen kann, aber stellt die Stadt bei einem solchen Problem wir bei mir beschrieben auch eines aus oder ist das noch zu wenig?

Recht, Ordnungsamt, parken, Parkverbot
Anwohnerparkplatz, Baustelle?

Hallo,

derzeit befindet sich eine Baustelle auf der Straße, die ich bis zur Mitte mit dem Auto überqueren muss, um links in mein Wohngebiet zu kommen, um dort zu parken.
Auf der Straße auf der sich die Baustelle befindet, kann man rechts normalerweise auch parken. Es wurden aber jetzt Parkverbotsschilder angebracht, von 7-16 Uhr darf man dort nicht parken.

Beim einfahren der Straße steht ein Schild auf dem „Bis zur Baustelle gesperrt“ draufsteht. Die Straße ist 2-spurig und auf der rechten Seite, wo das Parkverbot ist, wird an der Straße gearbeitet mit neuem Belag etc.

Da das Parkverbot von 7-16 Uhr gilt, kann man ja davon ausgehen, dass die Bauarbeiter dann weg sind und man die Straße wieder befahren darf. Gehen wir mal davon aus ich hätte gestern in meinem Wohngebiet geparkt als sie weg sind. Heute früh musste ich halt raus zum arbeiten wie jeder normale Mensch auch um ca 10 Uhr. Die Bauarbeiter waren wieder da, ich bin von meinem Wohngebiet aus links in die Baustelle rein (es gibt nur diesen Weg), bin 2meter auf dem Gegenverkehr gefahren damit ich nicht auf dem Belag fahre. Dann war ich wieder raus aus der Baustelle. Als ich aber in den Außenspiegel geschaut habe, hab ich gesehen dass ein Bauarbeiter ein Foto von hinten von meinem Auto gemacht hat. Was soll das bedeuten? Ich MUSS ja die Straße überqueren damit ich zur Arbeit komme? Jetzt bin ich aber vor einer Stunde wieder nach Hause und bin natürlich wieder durch die Baustelle aber hab ich jetzt einen Fehler gemacht? Ich bin bisschen auf dem Belag (der aber längst trocken und fest ist) gefahren, den restlichen Weg wieder im Gegenverkehr um links abbiegen zu können. Jetzt hat derselbe Bauarbeiter aber wieder ein Foto von mir und meinem Auto gemacht, diesmal von vorne.

Wird da jetzt was passieren? Das Foto vor einer Stunde hätte ich noch verstehen können, aber das von heute früh nicht, denn die Baustelle ist nicht 24h da und nach 16 Uhr kann man ja reinfahren, da die Arbeiter weg sind, also kann er doch kein Foto von mir machen wenn ich heute früh rausfahren muss???
Muss ich jetzt ne Strafe zahlen?

Arbeit, Anzeige, Baustelle, Parkverbot, Strafe, Anwohner, Auto und Motorrad
Würdet ihr diesen Strafzettel auch anfechten?

Ich habe ein Verwarnungsgeld wegen Falschparkens erhalten (55€) und ich sehe dieses nicht wirklich ein. Ich parkte auf einem sogenannten „Carsharing Parkplatz“. Normalerweise sind diese gut gekennzeichnet, indem auf dem Boden das Zeichen steht oder ein Hinweis. Oder vor bzw. an dem Parkplatz direkt steht ein solches Schild (Hinweis). In meinem Fall war es so gewesen (Bild angehangen), dass ich aus der angegeben Pfeilrichtung kam. Links an der Straße waren alles Parkplätze. Früher gab es die CS Parkplätze nicht davon mal abgesehen. In jedem Fall parkte ich auf Parkplatz mit „X“ gekennzeichnet. Der Hinweis, das das ein CS PP ist stand ganz vorn. Aber eben nur in die Richtung aus der ich nicht kam. Links von meinem Parkplatz stand nur nochmal ein Hinweis auf Parkplätze. Ich finde das ist eine dreiste Abzocke, weil man ja nicht vor bis zu diesem falsch herum stehenden Schild  (aus meiner Sicht) läuft. Die von ganz hinten laufen ja auch nicht davor. Das sind ja circa 200 Meter bis hinter. Die Parkplätze als solche sahen 1:1 aus wie alle anderen auch. Ich habe die Lücke gesehen, bin rückwärts rein und in die Richtung gelaufen aus der ich kam. Ich hab das Schild nicht gesehen schlicht weg. Als ich es gegoogled habe war es viel eindeutiger. Da stand eben was auf dem Parkplatz oder direkt davor ein Schild. Früher waren das normale Parkplätze… ist echt dreist. Die neben mir hat es auch erwischt allesamt. Würdet ihr einen Einspruch riskieren (28.50€ mehr wenn es scheitert).

Bild zu Frage
Bußgeld, carsharing, Ordnungswidrigkeit, Parkverbot, Bußgeldbescheid
Mobiles Absolutes Halteverbot vor Baustelle - Wie kann ich die Legitimität prüfen?

Vor dem Wochenende wurde auf einer öffentlichen Straße, die keine Hauptstraße ist, vor einer Baustelle ein mobiles absolutes Halteverbot mit einer 4-PKW-Länge aufgestellt. Am Montag wurde dieses um etwa 6 PKW-Längen erweitert. Die Baustelle liegt an einer Kreuzung und ist von allen 4 Seiten zugänglich für Baufahrzeuge etc.

Das Halteverbot ist für mich völlig unverständlich, zu jeder Zeit, wenn ich aus dem Fenster schaue, wird es keinerlei beansprucht.

Ich könnte die 4PKW-Länge noch verstehen, wenn längere Fahrzeuge an der Kreuzung abbiegen wollen, aber wegen der Baustelle ist der Weg eh zu eng, dass diese gar nicht durch fahren könnten. Auch vor der Baustelle fuhren dort niemals Busse/LKWs, da es eine kleinere Nebenstraße ist. Selbst die Baustellenfahreuge kommen von der Seite gar nicht.

Meines Erachtens wurde das Halteverbot nur aus Bequemlichkeit aufgestellt, damit man mal eventuell direkt weitergraben kann ohne 2 Tage warten zu müssen, oder damit man eventuell mal den Bagger dort parken kann. Aber dann auch noch diese Erweiterung.... Wenn zumindest drunter stehen würde: Mo-Fr 7-17 Uhr oder ähnliches, aber nein, nicht einmal das.

Wie kann ich die Legitimität des Halteverbots prüfen? Einfach beim Straßenverkehrsamt anrufen und fragen, ob ein solches gemeldet wurde? Oder kann der Bauleiter diese einfach nach eigenem Ermessen unanfechtbar setzen, wie er will?

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Parken auf privatem Grund in der Schweiz

Hallo liebe Community!

Ich hätte da eine Frage bezüglich falschem Parkieren in der Schweiz. Und zwar war ich gestern abend von ca. 19:55 bis 21:45 bei einem Freund zu Besuch. Der Eingang seiner Wohnung befindet sich auf einem Gelände, welches überall mit Schildern übersäht ist mit hinweisen auf Privatparkplatz bzw. Parkverbot (waren trotzdem viele parkierte Autos da). An den Stellen an denen es keine Schilder gab, waren scho Autos. Ich habe dann zwischen 2 Garage-Toren eine Stelle gefunden. Das Garagentor rechts war bereits von einem Auto blockiert, das Tor links noch frei. Ich habe so parkiert, dass der Typ aus dem Tor links noch rausfahren könnte.

Als ich zum Auto zurückkam, war da ein Zettel an der Tür: Das ist Privat! Sie werden angezeigt!

Verständlich. Ich habe den Fehler gemacht, dass ist mir klar und ich streite es nicht ab.

Meine Frage diesbezüglich: Mit einer wie hohen Busse müsste ich rechnen? Ich weiss leider nicht, ob es ein richterliches Parkverbot ist. Dann müsste doch auf dem Parkschild ein entsprechender Text unten angebracht sein?

Wieviel müsste ich bei einem richterlichen Parkverbot bezahlen? Wieviel, wenn es kein richterliches Parkverbot gibt? Hat da jemand Erfahrungen?

Vielen Dank und frohe Festtage!

PS: Ich hoffe, dass keine Anzeige erstattet wird...man kann ja mal wegsehn...der Typ hatte dann einfach links von meinem Wagen geparkt...Schaden hat er keinen direkten genommen.

Schweiz, Gesetz, Markieren, Parkverbot, Strafrecht, Straßenverkehr, Privatgrundstück, Privatparkplatz