Parkzettel wegen zu enger Straße?
Folgende Situation: Eine Bekannte hat einen Parkzettel bekommen, da die Straße anscheinend zu eng zum parken ist. Dies war keineswegs ausgeschildert etc. Und nun weiß Sie nicht, ob es sich lohnen würde Widerspruch einzulegen oder nicht.
Straße sieht man hier:
(Ihr auto ist das silberne in der Mitte)
Danke im voraus:)
5 Antworten
Müsste man nachmessen.
Laut Rechtssprechung müssen mindestens 3,05m als Durchfahrtbreite verbleiben.
Dieses Maß ergibt sich aus der max. zul. Breite von Fahrzeugen von 2,55m plus 2x seitlichem Mindestabstand von 0,25m.
Da wäre ich jetzt hereingefallen; das hatte ich nicht im Kopf. Danke an alle, die das klargestellt haben.
Die Mindestbreite der Fahrbahn einzuhalten lernt man in der Fahrschule und muss nicht nochmals ausgeschildert werden, macht ja auch keinen Sinn da es viele Fahrzeuge mit unterschiedlichen Breiten gibt.
Wenn weniger als 3,05 m Restbreite der Fahrbahn vorhanden sind, ist das Parken verboten. Dazu braucht es keine Beschilderung.
Wenn das Parken da beispielsweise bereits wegen § 12 StVO verboten ist muss da nichts zusätzlich ausgeschildert werden.
Dies war keineswegs ausgeschildert etc.
Das muss auch gar nicht ausgeschildert sein, weil es so oder so verboten ist:
(1) Das Halten ist unzulässig
an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,-
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
Die Rechtssprechung sieht es regelmäßig so, das neben einem haltenden (oder parkenden) Fahrzeug noch mindestens 3,05m Fahrbahnbreite verbleiben muss.