Stark gehbehindert - aber nur 30 % GdB - was soll ich tun?
Hallo,
ich habe ein riesgengroßes Problem. Seit einem Arbeitsunfall bin ich stark gehbehindert und kann - auch mit Gehstützen - keine 100 Meter am Stück zu Fuß zurücklegen. D.h., ich bin bei Terminen auf Parkplätze in direkter Nähe der Zieladresse angewiesen.
Nun gibt es hier bei uns nur Behinderten-Parkplätze in direkter Nähe von Behörden usw.
Heute habe ich mich - um nur einen Umschlag einzuwerfen - auf einen gestellt. Es dauerte keine 2 Minuten, eher weniger! Da stand dann eine sogenannte Politesse und hat mich aufgeschrieben!
Sie muss von der anderen Seite herangekommen sein und hat mich auf jeden Fall noch weggehen sehen. Also hätte sie mich ansprechen können/müssen.
Es war kein Gespräch mit ihr möglich. Ich habe versucht, ihr meine Situation darzustellen, sie hatte absolut KEIN Verständnis für eine (schon etwas ältere) Person, die nicht laufen kann und nur etwas einwerfen will. Ich wollte dort doch nicht parken. Habe ich auch nicht, da ich a) keine 3 Minunten vom Fahrzeug weg war und b) es so im Auge behalten habe, dass ich jederzeit wegfahren konnte. Das gilt lt. STVO noch nicht als Parken. Damit gilt das als noch nicht einmal ausgestiegen. Habe ich gerade nachgelesen.
Ich bin langsam wirklich verzweifelt und fühle mich fast schon eingesperrt.
Was meint Ihr, hat es Aussicht, Widerspruch einzulegen?
Und noch etwas: Das Landesamt für Soziale Dienste hat mir einen Behindertengrad von 30 % zugebilligt und mir geschrieben, es läge im Ermessen der Behörde, mir auch damit schon einen Parkausweis auszustellen.
Habt Ihr Vorschläge, was ich noch tun kann?
5 Antworten
Dagegen vorzugehen, lohnt vermutlich nicht. Allenfalls auf Kulanz, also ein freiwilliges Entgegenkommen, könntest du hoffen, aber da sind die Behörden hartnäckig, wenn es um Behindertenparkplätzen geht. Im Bekanntenkreis wurde neulich ein Knöllchen ausgestellt, obwohl lediglich der – zumindest anteilig sichtbare – Parkausweis in den Lüftungsschlitze gerutscht war beim Fahren und die hierauf vermerkte Person nachweisbar mit dem Fahrzeug unterwegs war zum Arzttermin. Da war nichts dran zu rütteln. Insofern – auch wenn's schwer fällt – freu dich, dass noch kein Abschlepper gerufen war, das hätte nämlich dann bedeutend teurer werden können und wäre nach Gesetzeslage legitim gewesen…
Einen Parkausweis wirst du mit 30 % vermutlich nicht bekommen, meine Frau hat 50 % und bekommt ihn nicht, obwohl sogar die G Problematik eingetragen ist.
Wenn du tatsächlich dauerhaft so schlecht zu Fuß unterwegs bist, sollte eine deutlich höhere Einstufung möglich sein. Sprich auf jeden Fall darüber mit deinem behandelnden Arzt! Der wird dann hier zu befragt und die Behörde nimmt gegebenenfalls eine neue Einstufung vor.
Da muss man natürlich auch sagen, dass es etwas am Arzt hängt und der sich ein bisschen Mühe geben sollte dabei, damit die Behörde das entsprechend anerkennt und hochstuft – sollte aber eigentlich machbar sein. Probleme kann es nur geben, wenn deine Behinderung in dieser Ausprägung zeitlich begrenzt ist, zum Beispiel nach einer Frakturversorgung, und in absehbarer Zeit wieder besser aussieht, dann bekommst du dafür meistens keine Anpassung.
Behindertenparkplätze haben ihre Berechtigung und sie sollten auch freigehalten werden, wenn man keine Berechtigung dafür hat. In manchen Städten wird die falsche Nutzung streng geahndet und das ist auch gut so. Es ist immer wieder ärgerlich, wenn man den Behindertenparkplatz nicht nutzen kann, weil sich jemand mal gerade mal schnell drauf stellt. Man sieht es dem da dann falsch geparkten Auto nicht an, dass der Fahrer gleich wieder wegfahren will. Das Auto steht da erstmal und versperrt die Nutzung für diejenigen, die darauf angewiesen sind.
Wenn Du so stark gehbehindert bist, solltest Du einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Dem solltest Du aber gleich ein handfestes und aussagekräftiges Attest Deines Orthopäden beifügen. Das hilft ungemein, wenn das Attest gleich schon vorliegt. Und stelle den Verschlechterungsantrag immer höher, als Du erwartest und kreuze noch ein anderes Merkmal an, wie z.B. RF, denn Behörden lieben es zu streichen. Meine Erfahrung.
Unter "normalen" Bedingungen solltest Du dann min. auf 50% G kommen. Damit hättest Du die Möglichkeit Dir den "kleinen" Parkausweis zu holen. Das ist der orange-rote Sonderparkausweis. Damit darfst Du dann zwar noch nicht auf einem Behindertenparkplatz stehen bzw. parken, aber z.B. im Eingeschränkten Halteverbot. Und das hilft dann auch manchmal schon weiter. Und Du kannst ab diesen Prozenten mit einer steuerlichen Entlastung rechnen, wenn Du sie beantragst.
Um einen blauen Sonderparkausweis zu bekommen, brauchst Du einen GdB von min. 80% G, B, aG. Eine Vorgabe für die Ausstellung dieser Merkmale ist die Verordnung und Nutzung eines Rollstuhles. Es liegt jetzt in Deinem Ermessen und dem Ermessen des Orthopäden, ob Du einen Rollstuhl brauchst und verschrieben bekommst.
Viel Erfolg.
Ohne den blauen Sonderparkausweis ist es verboten, sich auf derartig ausgewiesene Behinderten-Parkplätze zu stellen. Sei froh, dass Du nicht aufgeschrieben wurdest.
Mein Bruch hat sich inzwischen erledigt. Ich mach das nicht mehr.
Sofort Einspruch einlegen und dem Landesamt immer wieder neue Anträge zukommen lassen. Auch einen guten Arzt konsultieren, der die Behinderung schriftlich bestätigt.
Das Knöllchen war meiner Meinung nach durchaus berechtigt, da du keinen entsprechenden Ausweis hast.
Zum Thema Halten:
Was ist unter dem Halten auf einem Behindertenparkplatz zu verstehen?
Stellen Fahrer das Fahrzeug ab, dürfen sie nur maximal drei Minuten auf einem Behindertenparkplatz stehen und das Auto nicht verlassen. Wird der Platz zum Parken durch eine berechtigte Person benötigt, ist er sofort zu verlassen.
die Politesse hat wohl jeden Tag mit humpelnden Falschparkern zu tun, die sich als Behinderte nicht ausweisen können, sorry ich auch nicht
Ich hate mir vor eineiger Zeit den Fuss gebrochen und er wurde ohne OP fixiert, was besondere Vorsicht voraussetze.
Ich hab eine Zeitlang immer auf den Behinderten Parkplätzen bei Kaufland geparkt.
War das auch verboten?