Erstausstattung für erste Wohnung trotz job?

So liebe leute, habe eben mal mit ner Bearbeiterin gesprochen vom Amt. Es ging daraum das ich nen Antrag auf Erstausstattung stellte, denn ich habe absolut nix in meiner wohnung außer ner Matratze und kopfkissen inkl. Bett.

Problem ist, diese Frau meinte, Sie kann den Antrag nicht bearbeiten da ich keine Leistungen beziehe wie alg2 z.B.

Naja aber da ich nun mal nur 950 netto am ende des monats raushabe kann ich mie weder kühlschrank noch sonnst was kaufen. Kommt mir nicht mit gebraucht. In der gegend wo ich wohne gibts keine gebrauchtwarenhändler die sowas führen. Und in Privaten Anzeigen wurde ich auch nicht fündig.

Naja ich weis nicht wie die Frau sich das vorstellt. Hab auf jedenfall mal überlegt nen alg2 antrag zu stellen. Jetzt die Frage an die Profis. Würde ich Leistungen erhalten?

Meine Ausgaben: 170 € Warmmiete, Aufgrund dessen das ich kein kühlschrank habe, reine Fastfoodversorgung c.A 150 € , Berufsunfähigkeit 70 €, Kontoführung bissl was und stadtwerke 20 € , hinzu kommen Ratenzahlungen für ein paar dinge aus der vergangenheit ;)

Naja auf jedenfall kenne ich da hartz4 kollegen die haben einiges bekommen für ihre erste einrichtung. Warum soll ich es nicht erhalten ohne alg2 zu beziehen? Verstehe das nicht. Werden Faule Menschen belohnt und arbeitende verarscht hier, unglaublicher Staat :D

Vielen Dank für eure nProfessionellen antworten im Vorraus.

Grüße

Wohnung, Erstausstattung, Hartz IV
Ablehnung des Jobcenter für Übernahme einer wohnung trotz Schwangerschaft im 7. Monat und voraussichtlich alleinerziehend was tun?

Ich habe ein dringendes Anliegen, ich bin 19 Jahre alt und nun fast im 7. Monat Schwanger und suche seit über 4 Monaten eine Wohnung. Den WBS habe ich bereits und bin in allen möglichen Wohnungsvermittlungen eingetragen, auch in der vom Amt. Es kam bis dato keine einzige zusage geschweige denn ein Wohnungsangebot seitens JC. Die Wohnung die ich jetzt anmieten muss bzw welche ich schon amgemietet habe, habe ich nach über 200 angeschriebenen Wohnungen schwer selber bekommen aus eigener kraft. Die Wohnung die ich jetzt anmiete, da ich gezwungen bin aufgrund drohender Mittellosigkeit sowie Obdachlosigkeit, ubersteigt den Spiegel um lächerliche 28,80€. Ich bin natürlich bereit diesen geringfügigen Überschuss selber zu zahlen weil ich keine Zeit mehr habe aussichtslos wohnungen zu suchen, von zuhause rausgeschmissen wurde und nun langsam endlich für das Kind, Bett, Wickelkommode sowie weitere Artikel kaufen muss und mich einrichten muss. Das Jobcenter liest keinen meiner Anträge durch und schickt eine Ablehnung ohne auf meine besondere Situation acht zu geben. Ich werde auch allein erziehend sein da ich keinen Kontakt mehr zum Zeuger habe und die Situation sehr schwierig ist, somit bin ich komplett auf mich gestellt. Ich habe mir jetzt notdürftig sogar Geld geliehen um die erste Kaution in Rate zahlen zu können damit ich nicht in der Obdachlosigkeit ende. Ich habe Widerspruch eingelegt gegen die Ablehnung, auf diesen wurde gar nicht erst eingegangen sondern das gleiche Ablehnungsschreiben welche das JC bereits geschickt hatte einfach nochmal zugeschickt. Ich hab einfach Angst das mir das Jobcenter die Ersteinrichtung nicht zahlt die Kaution nicht erstattet und keine Ausstattung für mein Baby stellt. Ich bin mir ziemlich sicher das dass alles nicht ganz rechtens seitens des JC ist, da wie gesagt ich mich in einer sonder Situation mich befinde und das alles nicht aus Lust und Laune gemacht wird UND es um lächerliche 28,80€ geht. Telefonisch gibt es keine gescheite Auskunft. Auf die Widersprüche wird nicht geantwortet, Hilfestellung gibt es keine und ich weiß das man den vorgegebenen Spiegel in Ausnahme und Notfällen um 10% übersteigen darf. Es ist alles gegeben bei mir, dennoch wird mir nicht geholfen was unerhört ist. Ich hoffe auf Tipps, eventuelle rechtliche Ansprüche, vielleicht sogar vorlagen welche ich beim JC nachreichen könnte um mir somit mein Recht, das Kind in einem ruhigen natürlichen Umfeld großziehen kann erkämpfen und durchsetzen kann. Vielen Dank auf eure Hilfe.

Umzug, ablehnung, alleinerziehende Mutter, Erstausstattung, Jobcenter, Kautionsrückzahlung, schwanger, Wohnungssuche
Erstausstattung nachträglich?

Hallo,ich hoffe,mir kann hier geholfen werden.Ich habe bei meiner 1. Wohnung keine Erstausstattung bekommen,da es sowas angeblich nicht gab.Alles,was ich danach "bekam"(Sperrmüll),funktionierte eher schlecht als recht, war auch bei meinem Umzug ein Jahr später gar nicht mehr zu gebrauchen.In der neuen Wohnung in dem neuen Kreis wurde meine (leider wieder nur mündliche)Anfrage wieder abgelehnt, ic bekam durch Zufall wieder(sehr kaputte,aber das war mir in meiner Not egal) viele Sachen von einer Wohnungsauflösung,(der Nachbar der Oma meines Freundes war aufgrund von Schulden monatelang untergetaucht, die Wohnung und Möbel total heruntergekommen und schmutzig,da hiess es erstmal putzen...),auch als ich daruf mit meinem Freund zusammenzog, wurde der Antrag abgelehnt, da er in einer Ausbildung war. Meine Eltern liehen (!!!Ich muss alles zurückzahlen, nur wie?) uns das Geld für eine Küche (ca. 800 Euro), kauften eine Waschmaschine, da ich bereits drei Kinder habe...und die Wohnzimmereinrichtung finanzierten sie auch vor. Ich habe nun fast 2000 Euro Schulden bei ihnen.Und auch für meine neue Wohnung wurde gesagt, es stehe mir nicht zu, da ich schon mal einen Hausstand hatte. Das ja, aber nie Geld vom Amt bekommen, sondern von meinen Eltern vorfinanziert, die sich das Elend nicht mehr ansehen konnten, sie sind aber auch eher knapp mit dem Geld,fordern es deshalb zurück.Was kann ichtun

Erstausstattung, Hartz IV
Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

Recht, ALG II, Erstausstattung, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Erstausstattung Abgelehnt ( 1st Wohnung)?

Guten Tag,

Ich bin 33 Jahre alt und ziehe in meine Erste eigene Wohnung.

Wohne derzeit noch zu Hause bei meiner Mutter und beziehe zurzeit Hartz 4.

Da meine Mutter mich Rausschmeißen möchte , mit der Begründung das es Zeit wäre und Sie Ihr eigenes Leben führen möchte. So sehe ich das auch.

Habe gestern die Schlüssel bekommen und fange jetzt an zu Renovieren.

Vor 2 Tagen habe ich einen Antrag auf Erstausstattung beantragt.

Heute kam die Ablehnung :

leider kann Ihrem Antrag vom 29.04.2020 nicht entsprochen werden.

Sie beantragten die Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung der Wohnung.

Diese Kosten sind mit dem Regelbedarf gemäß §§ 20, 23 Sozialgesetzbuch, Zwei-tes Buch (SGB II)

zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II pauscha-liert abgedeckt

und können deshalb nicht gesondert übernommen werden.

Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts um-fasster und nach den

Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden,

kann gemäß § 24 Abs. 1 SGB II bei Vorlage entsprechender Nachweise hierfür ein entsprechendes Darlehen gewährt werden.

Grundsätzlich werden Darlehen gemäß § 42a SGB II in Höhe von monatlich 10 Prozent der maßgeblichen Regelbedarfe der betreffenden Mitglieder einer Be-darfsgemeinschaft mit den laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensun-terhalts nach dem SGB II aufgerechnet.

Ein solches Darlehen haben Sie bislang nicht beantragt. Sofern ein entsprechender Bedarf besteht, reichen Sie bitte einen begründeten Darlehensantrag ein und legen ggfs. entsprechende Nach-weise vor.

Meine Fragen :

Ich beziehe meine Erste Eigene Wohnung und mir steht eine Erstausstattung zu ( Ohne Darlehen ) ? Stimmt das ?

Lg

Recht, Erstausstattung